Blick auf Neuenburg.
Schweiz

Kanton Neuenburg: Gottesdienste mit bis zu fünf Menschen möglich

Gestern hiess es aus Neuenburg: Gottesdienste müssen coronabedingt ausfallen. Nun teilt der Kanton mit: Gottesdienste mit maximal fünf Personen bleiben erlaubt.

Raphael Rauch

«Ich kann bestätigen, dass religiöse Zeremonien verboten sind, wenn sie mehr als fünf Personen zusammenbringen. Es stimmt, dass die gestrige Pressemitteilung dies nicht spezifiziert», teilte der Kanton Neuenburg am Dienstag mit.

Massnahmen gelten ab Mittwochabend

Bei den Abdankungen müsse die Trauergemeinde sitzen. «Das Tragen einer Maske ist obligatorisch und die Kontaktdaten der Teilnehmer müssen gesammelt werden», heisst es aus Neuenburg.

Die Massnahmen gelten von Mittwoch, 23 Uhr, bis Sonntag, 22. November. Demnach wären Gottesdienste zum ersten Advent wieder möglich.

Shutdown in Genf

Der Kanton Genf geht da weiter: Er verhängte ein Gottesdienstverbot bis einschliesslich 29. November, dem ersten Advent. Auch der Kanton Jura hat einen Shutdown beschlossen. Allerdings dürfen hier Gottesdienste nach wie vor stattfinden.

Schweizweit gilt eine Obergrenze von 50 Gläubigen pro Gottesdienst. Ein paar Kantone haben strengere Regeln erlassen: In Obwalden, Schwyz und Solothurn dürfen nur noch Gottesdienste mit maximal 30 Menschen stattfinden. In Bern gilt eine Obergrenze von 15 Menschen, im Wallis von zehn Menschen.


Blick auf Neuenburg. | © Pixabay, Pixabay-Licence
3. November 2020 | 12:08
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