Fastenaktion unterstützt Kleinbauern in ihrem Kampf für eigenes Saatgut
In vielen Ländern des Südens verwenden Kleinbauern heute noch lokales Saatgut, das sie auch untereinander tauschen. Bedroht wird diese Tradition vielerorts durch mehr oder weniger restriktive Sortenschutzgesetze. Doch die Bäuerinnen und Bauern wehren sich, sagt Claudia Fuhrer von Fastenaktion. Saatgut habe für sie auch eine spirituelle Bedeutung.
Barbara Ludwig
Die Ökumenische Kampagne von Fastenaktion, vom Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks) und von «Partner sein» setzt sich dieses Jahr insbesondere für das Recht auf lokales Saatgut ein. Kleinbauern in den Ländern des Südens sollen weiterhin Saatgut verwenden können, das sie aus ihrer Ernte gewonnen, mit Nachbarn getauscht oder auf dem lokalen Markt gekauft haben.
Aus Sicht der drei christlichen Hilfswerke sichert diese Tradition zum einen die genetische Vielfalt des Saatguts und zum andern die sogenannte Ernährungssicherheit, also die Versorgung mit ausreichend Nahrungsmitteln. Die kleinbäuerliche Landwirtschaft, die im Gegensatz zur industriellen Landwirtschaft weniger Ressourcen verbraucht, ernährt laut Angaben im aktuellen Kampagnenmagazin 70 Prozent der Weltbevölkerung, also weit mehr als die Hälfte der Menschen.
Schutz des geistigen Eigentums an Samen
Die freie Verwendung von lokalem Saatgut wird allerdings in vielen Ländern durch sogenannte Sortenschutzgesetze mehr oder weniger stark eingeschränkt. Claudia Fuhrer, bei der katholischen Fastenaktion zuständig für Ernährungsgerechtigkeit, erklärt das Grundprinzip solcher Gesetze.
«Ein Sortenschutzgesetz schützt das geistige Eigentum an Samen, Pflanzenteilen oder ganzen Pflanzen und regelt den gewerblichen Umgang mit geschütztem Saatgut. Zudem verleiht es den Züchterfirmen für 25 bis 30 Jahre das Recht, ihre Sorten zu vermarkten. Anbau, Vermehrung und Handel sind ohne Zustimmung des Züchters verboten.» Wer die geschützte Sorte nutzen will, kann dies auf der Basis einer Lizenz, für die er bezahlt.
In der Schweiz, wo sich seit längerem eine Arbeitsteilung zwischen Bauern und Saatgutzüchtern etabliert habe, sei der Sortenschutz sinnvoll, sagt Fuhrer. Hier gebe es noch viele kleine und mittelgrosse Züchterfirmen. «Sie investieren sehr viel in die Weiterentwicklung ihres Saatgutes und brauchen die Einnahmen aus den Linzenzgebühren.»
Kleinbauern sind auch Saatgutzüchter
In den Ländern des Südens existiert diese Arbeitsteilung hingegen nicht. «Die Bauern sind traditionell gleichzeitig auch Züchter und tauschen ihr eigenes Saatgut untereinander.» Die Idee des Sortenschutzes sei für die industriell-gewerbliche Produktion von Saatgut gedacht. Und hier liege die Hauptproblematik der Sortenschutzgesetze, sagt Fuhrer.
«Die Kleinbauern wollen – im Gegensatz zu den grossen Konzernen – mit dem Saatgut keinen Profit erzielen. Sie wollen in erster Linie Nahrung anbauen. Das Saatgut hat für sie zudem eine tiefere, auch kulturelle und spirituelle Bedeutung. Es wird nicht als Eigentum einer Person betrachtet.» In Guatemala zum Beispiel sei das Saatgut mit der Kosmologie verbunden und spiele eine Rolle in verschiedenen Ritualen, so die Expertin.
Die Sortenschutzgesetze sind insbesondere dann schädlich für die Bauern, wenn sie über den Schutz der zu schützenden Sorten hinaus auch die Verwendung des bäuerlichen Saatgutes einschränken. Das tun viele dieser Gesetze, wenn auch in unterschiedlichem Ausmass. «Je nach Ausgestaltung des Gesetzes können Bauern sogar juristisch verfolgt werden, wenn sie das eigene Saatgut verwenden. In Kenia und Tansania drohen strenge Strafen», sagt Fuhrer.
Restriktive Saatgutgesetze in rund 40 Ländern
Eine Publikation, die 2025 unter anderem von Swissaid herausgegeben wurde, zeigt einen weltweiten Überblick über die Saatgutgesetze. 39 Länder verbieten demnach den Verkauf bäuerlichen Saatgutes, in 14 dieser Länder sei nicht einmal der Tausch und die kostenlose Weitergabe erlaubt, heisst es in einem Artikel in der Zeitung «reformiert.» (3. Mai 2025). Restriktive Saatgutgesetze kennen Länder in Lateinamerika, Afrika, Asien, aber auch in Europa.
Laut Claudia Fuhrer stellt 1991 eine Zäsur dar – auch im Zusammenhang mit Freihandelsabkommen. Länder, die ab diesem Zeitpunkt Sortenschutzgesetze erlassen, tendierten zu einer restriktiven Ausgestaltung, so die Expertin. Früher hingegen sei der freie Tausch des bäuerlichen Saatgutes von Sortenschutzgesetzen nicht tangiert gewesen.
«Problematisch für die Kleinbauern ist, dass viele Länder des Südens ab 1991 anfingen, den Sortenschutz gesetzlich zu regeln.» Die Bauern seien dort oft von starken Einschränkungen betroffen, es sei denn ihr Land habe in den Verhandlungen über Freihandelsabkommen Ausnahmen zugunsten des bäuerlichen Saatgutes durchsetzen können.
Bäuerinnen und Bauern wehren sich
Inzwischen wehren sich Bäuerinnen und Bauern aber gegen Sortenschutzgesetze, die den traditionellen Umgang mit Saatgut bedrohen. Und zwar in vielen Regionen, sagt Claudia Fuhrer von Fastenaktion.
Sie selbst kenne konkrete Fälle in Kenia, Südafrika, Sambia, Tansania, Indonesien, Guatemala und Kolumbien. «Wichtig ist, dass sich Bäuerinnen und Bauern zusammenschliessen, auf Gemeindeebene, aber auch in regionalen oder nationalen Organisationen. Eine Bäuerin allein kommt nicht weit».
Gemeinsam analysieren sie die Gesetzgebung und entwickeln Strategien für das Vorgehen in ihrem Land, berichtet Fuhrer. Sie suchen etwa das Gespräch mit der Regierung, formulieren Vorschläge für Gesetzesentwürfe oder wehren sich mittels Einsprachen. «Wichtig ist auch, Prozesse vor Gericht anzustreben, wenn es einen konkreten Fall gibt», sagt die Expertin. Wenn einem Bauern zum Beispiel das Saatgut weggenommen wird, weil es nicht gesetzeskonform ist.
Weitere Mittel sind Proteste und grosse Demonstrationen, die zum Teil erfolgreich seien. Auch auf internationaler Ebene ist Widerstand möglich, indem man bei der Uno Beschwerde einreicht.
Erfolge sind möglich
Vor wenigen Monaten erst konnten Bauern in Kenia einen Erfolg verbuchen, sagt Fuhrer. So hat das Oberste Gericht des Landes im November 2025 Strafbestimmungen des kenianischen Saatgut- und Pflanzensortenrechts für verfassungswidrig erklärt und den Bauern explizit erlaubt, eigenes Saatgut weiter zu verwenden. Ob die Regierung das Urteil respektiere, wisse man im Moment nicht, meint Fuhrer. «Aber dieses Bespiel zeigt, dass Bauern sich erfolgreich wehren können, wenn sie sich gut organisieren und gute Argumente vorbringen, weil sie gut informiert sind.»
Weiter zurück liegt der Erfolg in Guatemala. 2014 haben Bauern erreicht, dass das sogenannte Monsanto-Gesetz (inoffiziell benannt nach dem Saatgutproduzenten Monsanto), ein Gesetz zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, aufgehoben wurde. Dieses wenige Monate zuvor erlassene Gesetz zwang die Bauern, jedes Jahr aufs Neue das Saatgut von Patenthaltern wie Monsanto zu kaufen. «Das war bahnbrechend und hat Bauern in anderen Ländern Mut gemacht», sagt Claudia Fuhrer.
Fastenaktion unterstützt den Kampf gegen restriktive Sortenschutzgesetze über ihre Partnerorganisationen. Diese klären die Bauern über ihre Rechte auf oder begleiten sie, wenn sie als Gruppe das Gespräch mit der Lokalregierung suchen.
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