Turm des Berner Münsters
Schweiz

In Bern sind neu 50 Personen pro Gottesdienst erlaubt

Der Kanton Bern erhöht die Obergrenze bei den Gottesdienst-Besuchen. Neu sind 50 statt wie bisher 15 Personen pro Gottesdienst erlaubt. Solothurn reduziert auf 15 Personen.

Die Gottesdienste gehören zu den Ausnahmen unter den erlaubten Veranstaltungen. Hierzu heisst es in den neuen Bestimmungen des Kantons Bern:

«Für Beerdigungen und Gottesdienste gilt eine Beschränkung von 50 Personen. Alle daran teilnehmenden Personen müssen eine Maske tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem muss eine Liste mit den Kontaktdaten erstellt werden.

Obergrenze für Gottesdienste in den Kantonen der Schweiz, Stand 12. Dezember 2020
Obergrenze für Gottesdienste in den Kantonen der Schweiz, Stand 12. Dezember 2020

Mit Bern ist der letzte grosse Kanton der Schweiz von der Obergrenze von 15 Personen pro Gottesdienst abgekommen. Diese Grenze gilt nun noch in den kleinen Kantonen Basel-Stadt und Schaffhausen.

Neu sind zudem auch im mittelgrossen Kanton Solothurn nur 15-Personen-Gottesdienste erlaubt, wie auf der Kantonswebseite zu lesen ist. Für die Festtage wird die Obergrenze auf 30 Personen ausgeweihtet. Dies betrifft Feiern am 24., 25., 26. und 31. Dezember 2020 sowie am 1., 6. und 7. Januar 2021. (rp)

Überblick siehe:

Turm des Berner Münsters | © Regula Pfeifer
12. Dezember 2020 | 10:29
Lesezeit: ca. 1 Min.
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