Die Bewegung «Out in Church» hat in Deutschland eine Anpassung im kirchlichen Arbeitsrecht erreicht.
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Grosses Coming-Out in der katholischen Kirche Deutschlands: 125 queere Menschen outen sich

Es ist eine grosse konzertierte Aktion: Auf einer Internetseite und im Rahmen einer Fernsehdokumentation haben sich 125 Menschen in der katholischen Kirche Deutschlands geoutet. Unter ihnen auch Pierre Stutz, der in Deutschland lebende Schweizer Theologe.

«Innerlich war ich einfach todunglücklich», sagt der Theologe Pierre Stutz im Intro zum Film. Er ist einer der 125 Menschen, die sich in der katholischen Kirche Deutschlands geoutet haben. Der Schweizer hat sich bereits in der Schweiz für Homosexuelle in der Kirche eingesetzt. Inzwischen wohnt er in Deutschland.

Keine Kündigung aufgrund sexueller Orientierung

Die 125 Coming-out-Beteiligten sind haupt- oder ehrenamtlich in der Kirche tätig und zugleich Teil der queeren Community. Das teilte die Initiative «#OutInChurch – für eine Kirche ohne Angst» am Montag mit. Die Initiative fordert unter anderem, das kirchliche Arbeitsrecht so zu ändern, «dass ein Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität» nicht zur Kündigung führe.

Am Montagabend zeigt die ARD um 20.30 Uhr die Dokumentation «Wie Gott uns schuf» des Produzenten Hajo Seppelt. In der Produktion von RBB, SWR und NDR erzählten nicht-heterosexuelle Menschen vom «Kampf um ihre Kirche», erklärte der RBB. Die ARD-Mediathek präsentiert zusätzlich Video-Statements aller 100 im Film gezeigten Personen. Die Produzenten bezeichnen das Projekt als das «grösste Coming Out in der Geschichte der katholischen Kirche».

Das Problem mit der Loyalität

Für Beschäftigte bei der katholischen Kirche gilt die Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Danach müssen sie Loyalitätsverpflichtungen beachten, die auch das Ausrichten der eigenen Lebensführung an den Grundsätzen der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre umfasst. Das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe kann als Verstoß gegen diese Verpflichtung gesehen werden und zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Neben einer Überarbeitung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen fordert #OutInChurch zudem «einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen Handlungs- und Berufsfeldern in der Kirche». Die Kirche trage Verantwortung für die Menschenrechte von Personen aus der queeren Community weltweit. Sie müsse daher «diffamierende und nicht zeitgemäße Aussagen» zu Sexualität und Geschlechtlichkeit auf Grundlage humanwissenschaftlicher und theologischer Erkenntnisse revidieren. (kna)

Der Sendetermin: ARD, Das Erste, 20.30 Uhr

Die Bewegung «Out in Church» hat in Deutschland eine Anpassung im kirchlichen Arbeitsrecht erreicht. | © screenshot
24. Januar 2022 | 14:44
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