«Grenzverletzung» durch Seelsorger gegenüber Minderjähriger im Bistum Chur

Das Bistum Chur und das Generalvikariat Zürich-Glarus haben aufgrund einer Meldung wegen «einer Grenzverletzung gegenüber einer Minderjährigen» aus einer Pfarrei die vorgesehenen Schritte eingeleitet.

Dies teilt die Katholische Kirche im Kanton Zürich auf ihrer Homepage mit. Die Strafverfolgungsbehörden seien umgehend informiert worden.

«Es besteht der Verdacht, dass ein Seelsorger ein grenzverletzendes Verhalten gegenüber einer zum Zeitpunkt des Vorfalles Minderjährigen gezeigt hat», teilt Thomas Boutellier, Informationsbeauftragter des Generalvikariats Zürich-Glarus, mit. «Zu den Vorwürfen und der Person können wir aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Auskünfte erteilen. Es gilt die Unschuldsvermutung.»

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Boutellier versichert auf Nachfrage von kath.ch nochmals: «Es ist uns nicht möglich, weitere Angaben zu machen. Aufgrund des laufenden Verfahrens und des Persönlichkeitsschutzes dürfen und können wir keine weiteren Auskünfte geben. Ich kann Ihnen bestätigen, dass die Verantwortlichen unmittelbar alle vorgesehenen und nötigen Schritte eingeleitet haben.» (woz)


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5. Oktober 2024 | 16:30
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