Genfer Kirchen sorgen sich um die Religionsfreiheit
Am 14. Juni wird das Genfer Stimmvolk darüber entscheiden, ob es gewählten Vertretern verbieten will, in Sitzungen religiöse Symbole zu tragen. Die römisch-katholische und die protestantische Kirche des Kantons bekräftigen ihr Bekenntnis zur Säkularität des Staates, äussern jedoch Bedenken hinsichtlich einer Massnahme, die die Religionsfreiheit beeinträchtigen könnte.
(cath.ch/rz) Die Römisch-Katholische Kirche Genf (ECR) und die Protestantische Kirche Genf (EPG) nehmen in einer gemeinsamen Erklärung vom 2. Juni zum Verbot religiöser Symbole Stellung. Ohne eine Wahlempfehlung abzugeben, bekräftigen sie ihr Bekenntnis zum Prinzip der Laizität, verstanden als Rahmen, der sowohl die Neutralität des Staates als auch die Gewissens- und Religionsfreiheit aller garantiert.
Sie betonen zudem ihre «Vorbehalte», insbesondere hinsichtlich der restriktiven Bestimmungen zum Tragen äusserer religiöser Symbole, soweit diese demokratisch gewählte Volksvertreter betreffen. «Einem Mitglied eines Milizparlaments vorzuschreiben, seine Weltanschauung zu verbergen, beeinträchtigt die von unseren Kirchen verteidigte Religionsfreiheit. Diese gewählten Vertreter haben nämlich die Aufgabe, die Gesellschaft in ihrer ganzen Vielfalt zu repräsentieren, und nicht den Staat, wie die Verfassungskammer des Genfer Gerichtshofs in ihrem Urteil vom November 2019 festgestellt hat», betonen die christlichen Institutionen.
Ein Sieb auf dem Kopf
Im November 2025 hatte die FDP-Abgeordnete Céline Zuber-Roy während einer Sitzung des Genfer Grossen Rates mit einem Sieb auf dem Kopf das Wort ergriffen. Damit trug sie das Erkennungszeichen der Anhänger des Pastafarianismus, einer parodistischen Religion. Die Idee war, durch eine Absurdität zu beweisen, dass auffällige religiöse Zeichen eine Sitzung stören könnten. Damit wollte sie den Grossen Rat davon überzeugen, das Verbot auffälliger religiöser Zeichen für Abgeordnete wieder einzuführen, das die Justiz 2019 aus dem Gesetz über die Laizität gestrichen hatte.
Ein erfolgreicher Versuch, denn 48 Abgeordnete gegen 46 sorgten dafür, dass die Angelegenheit am 14. Juni 2026 dem Volk vorgelegt wird. Falls das Ergebnis «Ja» lautet, könnte der angekündigte Rechtsstreit somit vor dem Bundesgericht entschieden werden.
Gefahr für den friedlichen Verlauf der Debatten?
Die Befürworter des Gesetzes führen vor allem die Befürchtung an, dass das Zeigen religiöser Symbole im Grossen Rat zu zusätzlichen Spannungen führen und den friedlichen Verlauf der Debatten beeinträchtigen könnte. Darüber hinaus wollen sie die Bedeutung der Säkularität des Staates bekräftigen, die es den Abgeordneten und Gemeinderäten auferlegen würde, bei der Ausübung ihres Mandats in der Öffentlichkeit Neutralität zu wahren. Für die Befürworter des Gesetzes verkörpern die gewählten Vertreter in ihrer Funktion den Staat, auch wenn sie vom Volk gewählt wurden.
Céline Zuber-Roy wies darauf hin, dass der Entwurf alle Religionen betreffe. Sie versicherte, dass niemand ausgeschlossen werde, da es ausreiche, ein religiöses Symbol etwa zehn Stunden pro Monat abzulegen, und zwar ausschliesslich für die Sitzungen. Bei der Abstimmung gehe es daher eher um eine Grundsatzfrage.
Das Freiburger Kruzifix
Die Gegner stützen sich ihrerseits vor allem auf den Entscheid der Verfassungskammer aus dem Jahr 2019, wonach das Verbot die Religionsfreiheit – ein Grundrecht – in unverhältnismässiger Weise verletze. Zudem weisen sie die Befürchtung zurück, dass die Debatten dadurch an Gelassenheit verlieren könnten. «Reibereien gehören zur Debatte dazu», betonte Matthieu Jotterand, Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokraten, gegenüber der Tribune de Genève (TDG). «Im Freiburger Parlament hängt ein grosses Kruzifix. Das wirft Fragen zur Neutralität des Staates auf, doch man muss feststellen, dass die Sitzungen dort weder ruhiger noch unruhiger verlaufen als bei uns.»
Für die Grüne Dilara Bayrak gilt: Während die religiöse Neutralität für Beamte und Regierungsmitglieder gelten mag, handeln Parlamentarier und gewählte Vertreter «nicht im Namen des Staates: Sie bringen die Werte und Überzeugungen der Bürger zum Ausdruck, die sie gewählt haben (…) Als Mitglieder eines Milizorgans haben die Parlamentarier nicht die Aufgabe, den Staat zu vertreten, sondern die Gesellschaft und ihren Pluralismus.» (adaptiert: woz)
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