Kirche der Genfer Vorortspfarrei Onex
Schweiz

Genfer Kirchen kritisieren neues Gesetz über Laizität des Staates

Genf, 21.3.18 (kath.ch) Ein neues kantonales «Gesetz über die Laizität des Staates» macht den Genfer Kirchen Sorgen. Der Gesetzesentwurf wird am Donnerstag und Freitag vom Grossen Rat des Kantons Genf beraten.

Am Dienstag haben die drei anerkannten Kirchen an einer Pressekonferenz angekündigt, ihre Bedenken in einem gemeinsamen Brief zuhanden der Genfer Grossräte kundzutun.

Pascal Desthieux, Bischofsvikar der römisch-katholischen Kirche (ECR) in Genf, betonte zunächst, die Kirchen begrüssten die Arbeit der Parlamentarier für ein Gesetz, das man grundsätzlich als positiv erachte. Der Gesetzesentwurf hat zum Ziel, die religiöse Neutralität der Genfer Regierung zu bekräftigen. Seit zwei Jahren wird an dem Gesetz gearbeitet.

Misstrauen gegenüber Religionen

Dennoch wolle man die Grossräte über die eigenen Bedenken informieren, sagte Desthieux weiter. Die Vertreter der römisch-katholischen, der protestantischen und der christkatholischen Kirche des Kantons Genf zeigten sich zum einen enttäuscht darüber, dass der Beitrag der Kirchen für den sozialen Zusammenhalt in dem Gesetzestext nicht erwähnt werde.

«Der Gesetzesentwurf ist juristischer als vorher. Wir bedauern, dass der jetzige Gesetzestext ein gewisses Misstrauen gegenüber den Religionen zum Ausdruck bringt», so der Genfer Bischofsvikar.

Weniger freiwillige Beiträge an die Kirchen?

Der Kanton Genf kennt keine Kirchensteuer. Er nimmt jedoch die freiwilligen Beiträge von Steuerzahlern an die anerkannten Kirchen auf und verteilt diese. Für diese Verwaltungsleistung wird er von den Kirchen entschädigt. Mit dem neuen Gesetz soll diese Leistung des Kantons bis in zehn Jahre abgeschafft werden.

Die Kirchen befürchten nun, dass eine gewisse Anzahl von Steuerzahlern, die das Engagement des Staates in diesem Bereich als Sicherheit schätzten, künftig auf die Entrichtung des freiwilligen Beitrages verzichten.

Nach Angaben von Desthieux sichern die freiwilligen Beiträge der Gläubigen ungefähr 15 Prozent der Einnahmen der römisch-katholischen Kirche.

Kirchen wollen Ergebnis akzeptieren

Die Kirchen kritisieren weiter das Vorkaufsrecht für Gemeinden. Der Gesetzestext sieht vor, dass Gemeinden bei bestimmten Verkaufstransaktionen intervenieren können. Die Kirchen betrachten dies als Einmischung in ihre Angelegenheiten.

«Wir dachten, es sei sinnvoll, die Grossräte vor der Abstimmung über unsere Sichtweise zu informieren. Wir werden aber das Ergebnis des demokratischen Prozesses akzeptieren», versicherte Desthieux. (cath.ch/bal)


Kirche der Genfer Vorortspfarrei Onex | © Maurice Page
21. März 2018 | 11:22
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