Alt-Bundesrichter Giusep Nay
Schweiz

Ex-Bundesrichter: Motion verletzt Religionsfreiheit

Der ehemalige Bundesrichter Giusep Nay kritisiert die St. Galler Motion: Sie würde die Religionsfreiheit der Religionsgemeinschaften verletzen.

Religionsgemeinschaften können gemäss Giusep Nay nicht generell auf politische Neutralität verpflichtet werden. «Das würde ihre Religionsfreiheit verletzen», sagt er.

Religiöse Gemeinschaften seien autonom und vom Staat unabhängig. Für sie gälten deshalb andere Regeln als für politische Behörden. Letzteren werde bei Abstimmungskämpfen Zurückhaltung auferlegt. Eine solche lasse sich aber «nur sehr beschränkt» auf öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften übertragen.

«Unter ganz besonderen Umständen ist es möglich, den Organen der Landeskirchen und Kirchgemeinden eine Zurückhaltung in Abstimmungskampagnen aufzuerlegen», relativiert Nay. Etwa, wenn es eine Frage zu ihrer Funktion beträfe.

Eine solche Einschränkung sei gegenüber Pfarrern und anderen kirchlich Beauftragten nicht möglich. Diese können sich – noch stärker als die Landeskirchen und Kirchgemeinden – auf die Religionsfreiheit berufen.

«In das, was diese predigen oder sonst aufgrund ihres Glaubens vertreten, darf der Staat grundsätzlich nicht eingreifen», sagt der frühere Bundesrichter. (rp)

Alt-Bundesrichter Giusep Nay | © Adrian Müller
8. Januar 2021 | 15:47
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