Ein Jahr nach Pilotstudie: Bistum Sitten hat demnächst Verhaltenskodex gegen Missbrauch
Wenige Wochen nach Veröffentlichung der Pilotstudie zum Missbrauch beschloss das Bistum Sitten, gründlich über die Bücher zu gehen. Es gab eine externe Untersuchung in Auftrag und lancierte einen Aktionsplan. Demnächst soll der im Juni angekündigte Verhaltenskodex für Seelsorgende approbiert werden. Ein Beitrag zur Serie «Ein Jahr nach der Missbrauchs-Pilotstudie».
Barbara Ludwig
Die Pilotstudie zum Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz vor einem Jahr machte nicht nur rund 1000 Fälle dingfest. Sie zeigte auch, dass der Umgang mit sexuellen Übergriffen oft schlecht war.
Die Kirche im Wallis nahm dies wenig später zum Anlass, eine unabhängige externe Untersuchung in Auftrag zu geben – als erste Schweizer Diözese, wie Paul Martone betont. Der Priester ist Mediensprecher für den deutschsprachigen Teil des Bistums Sitten.
Externe Untersuchung
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Vicario Consulting veröffentlichte diesen Juni ihren Bericht. Der offenbarte Defizite im Umgang mit den Menschen, die sich wegen Übergriffen an die Diözese gewandt hatten.
Ein gutes Zeugnis bekam die Walliser Kirche hingegen, was die Respektierung der Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz aus dem Jahre 2019 betraf. Festgestellt wurde zudem, dass das Bistum Sitten die Staatsanwaltschaft rasch und zügig informiere, wenn es die Situation erfordere. Bei der Präsentation des Berichts wurde auch gleich ein Aktionsplan mit fünf Massnahmen lanciert.
Verhaltenskodex soll vor Missbrauch schützen
Die Diözese habe seither verschiedene Präventionsmassnahmen ergriffen, teilt Paul Martone auf Anfrage von kath.ch mit. Wobei nicht alle ihren Ursprung im Audit von Vicario haben. So sei man daran, einen Verhaltenskodex für die Seelsorgenden zu erarbeiten. Dieses im Juni angekündigte Dokument sei Teil eines präventiven Ansatzes, der alle Menschen im kirchlichen Umfeld vor allen Formen des Missbrauchs schützen solle. «Seine Approbation wird in Kürze erwartet», schreibt Martone.
Bischof Jean-Marie Lovey hat zudem drei Verbindungspersonen zwischen dem Ordinariat, also der Leitung des Bistums, und dem diözesanen Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» ernannt. Damit soll laut Martone eine grössere Unabhängigkeit des Gremiums gewährleistet werden. Der externe Prüfbericht habe darauf hingewiesen, dass es für Missbrauchsopfer nicht einfach sei, sich an die Bistumsleitung zu wenden, da diese nicht neutral sei, erklärt der Mediensprecher.
Alle Seelsorgenden haben Weiterbildung besucht
Alle Mitarbeitenden in der Seelsorge wurden verpflichtet, an einem Weiterbildungskurs über sexuellen und geistlichen Missbrauch teilzunehmen. «Inzwischen haben alle diesen Kurs besucht», versichert Martone.
In Zusammenarbeit mit den Ausbildungsverantwortlichen der Schweizer Bistümer will laut Paul Martone auch Sitten künftig neu eintretende Seminaristen daraufhin prüfen, ob «sie psychisch geeignet sind, in der Seelsorge tätig zu sein, ob sie genügend Empathie zeigen und auch mit ihrer eigenen Sexualität verantwortungsbewusst umgehen können». Künftige Priester sollen von Beginn an für Prävention, Persönlichkeitsbildung und Professionalisierung sensibilisiert werden.
Zwei Historikerinnen angestellt
Künftig sollen zwei Historikerinnen, die in einem Teilzeitpensum angestellt werden, das bischöfliche Archiv betreuen. Sitten hat im Einklang mit der Schweizer Bischofskonferenz beschlossen, dass «alle Archive unter der Verantwortung der Bischöfe, welche Hinweise und Informationen zu Missbrauchsfällen enthalten könnten, weiterhin zugänglich sind und keine Dokumente vernichtet werden».
Diese Massnahme, die im Widerspruch zu kirchenrechtlichen Bestimmungen steht, geht auf einen Befund der Pilotstudie zurück. Das Forschungsteam hatte festgestellt, dass im Bistum Sitten in der Vergangenheit regelmässig Akten des Geheimarchivs vernichtet worden waren.
Charta von Kanton und Bistum
Noch im vergangenen Jahr hat zudem der Kanton Wallis die Diözese zu Massnahmen im Bereich des Personalwesens verpflichtet. Den Anstoss dazu gab die Pilotstudie. Kanton und Diözese erarbeiteten eine Charta, wie Mitte November bekannt wurde. Die Grundsatzerklärung sieht unter anderem vor, dass Seelsorgende bei ihrer Einstellung einen Strafregisterauszug und einen Sonderprivatauszug vorlegen müssen.
Auch sollen Mitarbeitende in der Pastoral einer standardisierten psychologischen Beurteilung unterzogen werden. Sie sollen nur noch ernannt oder eingestellt werden, wenn zuvor eine detaillierte Analyse ihrer Personalakte erfolgt ist. Laut Martone müssen alle Seelsorgenden bei der Anstellung die Charta der Diözese zur Missbrauchsprävention zur Kenntnis nehmen und sie unterzeichnen. Laut Paul Martone hat das Bistum beschlossen, in Zukunft «transparenter, zu informieren, proaktiv zu agieren und nicht immer nur zu reagieren».
Offene Fragen neuen Fällen
Seit der Publikation der Missbrauchs-Pilotstudie vor einem Jahr sind beim Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» im Bistum Sitten zwölf Anzeigen eingegangen, teils von den angeblichen Opfern selbst, teils von Drittpersonen. Das teilt Mediensprecher Paul Martone auf Anfrage mit.
Vier Fälle konnten demnach bereits abgeschlossen werden, nachdem die Genugtuungskommission den Opfern aufgrund der Berichte des Fachgremiums den Opfern eine Genugtuungssumme ausgerichtet hat. Zwei Fälle konnten nicht weiterverfolgt werden, so Martone. Dies, weil die Person ihre Anzeige zurückzog beziehungsweise weil der Vorfall nicht im kirchlichen Umfeld stattfand.
«In allen weiteren Fällen sind die Untersuchungen des Fachgremiums noch im Gang, alle Opfer wurden aber bereits angehört», sagt der Bistumssprecher. Wie viele der neuen Fälle an die Justiz weitergeleitet wurden, war nicht zu erfahren. (ergänzt, 10.9.24, 11.20 Uhr)
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