«Die Frage nach dem Frauendiakonat klar vom Frauenpriestertum trennen»
Zürich, 7.8.16 (kath.ch) Ist der Frauendiakonat eine Sackgasse oder ein Gebot der Stunde? Theologinnen und Theologen sind sich in dieser Frage nicht einig, wie Reaktionen auf das kath.ch-Interview mit Helen Schüngel-Straumann zeigen. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob man das Diakonenamt als eigenständige Weihestufe oder als Vorstufe zum Priesteramt betrachtet.
Aus Gründen der dogmatischen Festlegung über das Weiheamt können Frauen nicht zu Diakoninnen geweiht werden, sagte Helen Schüngel-Straumann gegenüber kath.ch: «Es gibt theologisch nur eine Weihe. Diese hat drei Stufen: Das Diakonat, das Priesteramt und das Bischofsamt. Wenn man eine Stufe erreicht hat, dann kann man dieser Person die anderen nicht mehr verweigern.» Entsprechend hält sie den Frauendiakonat für eine Sackgasse, vielmehr müsse das Weiheverständnis von «magischen Elementen» wie der Verknüpfung mit dem männlichen Geschlecht befreit werden.
Durchgangsstufe und Ständiger Diakonat
Anders sieht dies der Liechtensteiner Theologe Günther Boss, wie er in einem Facebook-Kommentar auf kath.ch mitteilt. Er weist in seinem Beitrag für die Zeitschrift Fenster, Magazin des «Vereins für eine offene Kirche», auf die Unterscheidung zwischen dem Diakonat als Durchgangsstufe zum Priesteramt und dem ständigen Diakonat hin, welches auch verheirateten Männern offensteht: «Der Diakonat ist die erste Weihestufe in der Kirche, ein Diakon gehört also in kirchenrechtlicher Sicht zum Klerus. Vom ‘Ständigen Diakon’ spricht man dann, wenn dies eine dauerhafte Lebensform ist.» Auch jeder Priester werde zunächst zum Diakon geweiht, in diesem Falle sei der Diakonat allerdings eine Durchgangsstufe. Boss beruft sich in seinen Ausführungen auf Sabine Demel, Professorin für Kirchenrecht an der Universität Regensburg.
Keine spezifisch klerikale Vollmacht
In einem Beitrag auf Feinschwarz.net führt Demel aus, dass die Tätigkeiten eines Diakons von «verschiedenen Formen der Verkündigung, der Leitung von Wort- und Gebetsgottesdiensten, der Gabenbereitung und Austeilung der Kommunion bis hin zur Taufspendung, Eheassistenz, Beerdigung und Mitwirkung bei der Ausübung der Hirtenseelsorge in einer Pfarrei» reichen. Tätigkeiten, die unter bestimmten Bedingungen auch von Laien wahrgenommen werden dürfen, so Demel. Der Diakon habe somit «keine spezifisch klerikale Vollmacht». Dass diese Aufgabe dennoch mit einer Weihe verbunden sei, mache deutlich, «wie wichtig und zentral diakonales Wirken ist». Nichtsdestotrotz weist das Diakonatsamt laut Demel «mehr Unterschiede zum Priester- und Bischofsamt» auf als Gemeinsamkeiten.
Geschlechterfrage nicht überbewerten
Wie Schüngel-Straumann verweist auch Demel darauf, dass die frühe Kirche Diakoninnen gekannt habe, dies sei allerdings nicht in der gesamten Kirche verbreitet gewesen. Dennoch habe das Frauendiakonat phasenweise und regional ein eigenes Profil gehabt. Die Kirche habe also «eine grosse Freiheit in der Ausgestaltung dieser Weiheform entsprechend den Zeichen der Zeit» an den Tag gelegt. «Daran sollte sie sich wieder erinnern und die Geschlechterfrage beim Ständigen Diakonat nicht überbewerten.»
Entsprechend fordert sie: «Die Frage nach der Einführung des Frauendiakonats muss klar von der Diskussion um das Frauenpriestertum getrennt werden.»
Türe unbefangen öffnen
Auch Boss sieht in der Trennung dieser beiden Fragen durchaus einen Vorteil: «Wenn eine Türe (Frauenpriestertum) für geschlossen erklärt wird, kann man vielleicht umso unbefangener die andere Türe (Frauendiakonat) öffnen.» Und er schliesst mit Demels Worten: «Die Zulassung von Frauen zur Diakonatsweihe ist nicht nur theologisch und rechtlich unbedenklich, sondern ein drängendes Gebot der Stunde, um den Zeichen der Zeit gerecht zu werden.» (sys)
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