«Die Frage nach dem Frauendiakonat klar vom Frauenpriestertum trennen»

Zürich, 7.8.16 (kath.ch) Ist der Frauendiakonat eine Sackgasse oder ein Gebot der Stunde? Theologinnen und Theologen sind sich in dieser Frage nicht einig, wie Reaktionen auf das kath.ch-Interview mit Helen Schüngel-Straumann zeigen. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob man das Diakonenamt als eigenständige Weihestufe oder als Vorstufe zum Priesteramt betrachtet.

Aus Gründen der dogmatischen Festlegung über das Weiheamt können Frauen nicht zu Diakoninnen geweiht werden, sagte Helen Schüngel-Straumann gegenüber kath.ch: «Es gibt theologisch nur eine Weihe. Diese hat drei Stufen: Das Diakonat, das Priesteramt und das Bischofsamt. Wenn man eine Stufe erreicht hat, dann kann man dieser Person die anderen nicht mehr verweigern.» Entsprechend hält sie den Frauendiakonat für eine Sackgasse, vielmehr müsse das Weiheverständnis von «magischen Elementen» wie der Verknüpfung mit dem männlichen Geschlecht befreit werden.

Durchgangsstufe und Ständiger Diakonat

Anders sieht dies der Liechtensteiner Theologe Günther Boss, wie er in einem Facebook-Kommentar auf kath.ch mitteilt. Er weist in seinem Beitrag für die Zeitschrift Fenster, Magazin des «Vereins für eine offene Kirche», auf die Unterscheidung zwischen dem Diakonat als Durchgangsstufe zum Priesteramt und dem ständigen Diakonat hin, welches auch verheirateten Männern offensteht: «Der Diakonat ist die erste Weihestufe in der Kirche, ein Diakon gehört also in kirchenrechtlicher Sicht zum Klerus. Vom ‘Ständigen Diakon’ spricht man dann, wenn dies eine dauerhafte Lebensform ist.» Auch jeder Priester werde zunächst zum Diakon geweiht, in diesem Falle sei der Diakonat allerdings eine Durchgangsstufe. Boss beruft sich in seinen Ausführungen auf Sabine Demel, Professorin für Kirchenrecht an der Universität Regensburg.

Keine spezifisch klerikale Vollmacht

In einem Beitrag auf Feinschwarz.net führt Demel aus, dass die Tätigkeiten eines Diakons von «verschiedenen Formen der Verkündigung, der Leitung von Wort- und Gebetsgottesdiensten, der Gabenbereitung und Austeilung der Kommunion bis hin zur Taufspendung, Eheassistenz, Beerdigung und Mitwirkung bei der Ausübung der Hirtenseelsorge in einer Pfarrei» reichen. Tätigkeiten, die unter bestimmten Bedingungen auch von Laien wahrgenommen werden dürfen, so Demel. Der Diakon habe somit «keine spezifisch klerikale Vollmacht». Dass diese Aufgabe dennoch mit einer Weihe verbunden sei, mache deutlich, «wie wichtig und zentral diakonales Wirken ist». Nichtsdestotrotz weist das Diakonatsamt laut Demel «mehr Unterschiede zum Priester- und Bischofsamt» auf als Gemeinsamkeiten.

Geschlechterfrage nicht überbewerten

Wie Schüngel-Straumann verweist auch Demel darauf, dass die frühe Kirche Diakoninnen gekannt habe, dies sei allerdings nicht in der gesamten Kirche verbreitet gewesen. Dennoch habe das Frauendiakonat phasenweise und regional ein eigenes Profil gehabt. Die Kirche habe also «eine grosse Freiheit in der Ausgestaltung dieser Weiheform entsprechend den Zeichen der Zeit» an den Tag gelegt. «Daran sollte sie sich wieder erinnern und die Geschlechterfrage beim Ständigen Diakonat nicht überbewerten.»

Entsprechend fordert sie: «Die Frage nach der Einführung des Frauendiakonats muss klar von der Diskussion um das Frauenpriestertum getrennt werden.»

Türe unbefangen öffnen

Auch Boss sieht in der Trennung dieser beiden Fragen durchaus einen Vorteil: «Wenn eine Türe (Frauenpriestertum) für geschlossen erklärt wird, kann man vielleicht umso unbefangener die andere Türe (Frauendiakonat) öffnen.» Und er schliesst mit Demels Worten: «Die Zulassung von Frauen zur Diakonatsweihe ist nicht nur theologisch und rechtlich unbedenklich, sondern ein drängendes Gebot der Stunde, um den Zeichen der Zeit gerecht zu werden.» (sys)

«Das Frauendiakonat ist eine Sackgasse»

Papst gründet Kommission zum Diakonat der Frau

Symbolbild Priesteramt: in der katholischen Kirche nur für Männer | © Sylvia Stam
7. August 2016 | 12:32
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Diakonat

In der katholischen Kirche ist das Diakonat (auch: der Diakonat) ein Dienstamt, das verheirateten und unverheirateten Männern durch die Weihe zum Diakon übertragen wird. Das Wort «Diakon» stammt vom griechischen Verb «diakonein» ab und bedeutet «dienen», «fürsorglich helfen».

Während der ersten Jahrhunderte waren die Diakone unmittelbare Helfer des Bischofs und kümmerten sich vor allem um Arme und Kranke. Ab dem 9. Jahrhundert ging die Eigenständigkeit des Amtes verloren. Zum Diakon wurde nur noch geweiht, wer später Priester werden wollte. So wurde das Diakonat zur «Durchgangsstufe» auf dem Weg zum Priesteramt. Erst das Zweite Vatikanische Konzil (1962-65), die Versammlung aller katholischen Bischöfe, betonte wieder stärker die ursprüngliche Bedeutung.

Seitdem werden auch verheiratete Männer zu (ständigen) Diakonen geweiht, die dann ihren Dienst in der Gemeinde verrichten. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Assistenz im Gottesdienst, Taufen, Eheschliessungen und Beerdigungen, Erteilen von Religionsunterricht und Katechesen sowie die Sorge um die Mitglieder der Gemeinde, besonders Alte und Kranke. Unverheiratete Männer können ebenfalls ständiger Diakon werden, für sie bleibt die Ehelosigkeit allerdings verpflichtend. (kathweb.de)