Blick vom Ober- aufs Unterwallis bei Leuk-Stadt.
Schweiz

«Das ist kein Kavaliersdelikt»: Pfarrer im Unterwallis veruntreute Spendengelder

Ein Pfarrer ist im Wallis wegen Veruntreuung von Spendengeldern aus der Fastensuppe-Sammlung verurteilt worden. Er soll über Jahre 16’000 Franken auf illegale Weise eingenommen haben. Nun weist das Bundesgericht eine Beschwerde des Geistlichen ab.

Wolfgang Holz

Ein ehemaliger Pfarrer mehrerer Pfarreien im Val d’Hérens im Unterwallis hat Spendengelder unter anderem von Fastenaktionen für sich behalten. Die Spenden waren für den Bau einer Krankenstation in Afrika bestimmt. Dies deckte die Walliser Tageszeitung «Le Nouvelliste» im Jahr 2022 auf. Der Priester wurde wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung verurteilt, wie der «Walliser Bote» aktuell berichtet.

«Es ist schlimm für einen Priester und eine grosse Enttäuschung für die Gläubigen.»

Der Pfarrer sackte im Jahr 2019 die Einnahmen aus zwei Fastensuppen für sich ein – insgesamt 1400 Franken. Zudem hatte ein Gemeindemitglied allein 10’000 Franken zur Unterstützung des Projekts gespendet.

Paul Martone
Paul Martone

«Es ist unangebracht, wenn ein Priester so etwas tut, und es ist eine grosse Enttäuschung für die Gläubigen, die ihm vertraut haben», nimmt Paul Martone, Kommunikationsverantwortlicher des Bistums Sitten, gegenüber kath.ch Stellung zum Fall.

Die Gläubigen im Wallis zeigten nach wie vor einen grossen Respekt gegenüber Geistlichen, umso gravierender sei deshalb der Vertrauensverlust der Pfarreimitglieder. «Die Veruntreuung gerade auch von Spendengeldern ist kein Kavaliersdelikt», betont Martone. Von einem Priester sollte man mehr erwarten dürfen. So etwas dürfe nicht vorkommen – selbst wenn sich auch im Wallis ähnliche Fälle schon ereignet hätten.

Finanzierte auch Studium seiner Nichte

Wobei der Priester sich nicht einfach mit den Spendengeldern bereicherte. Er nutzte zwar einen grossen Teil dieser Summe für den eigenen Gebrauch, aber auch zur Finanzierung des Studiums seiner im Heimatland verbliebenen Nichte. Zudem war zum Zeitpunkt des kantonalen Urteils die Krankenstation in Afrika noch immer nicht gebaut.

Darüber hinaus stellte der Pfarrer im Sommer 2021, während einer Stellvertretung in einer anderen Pfarrei, gefälschte Rechnungen aus, um doppelte Spesen abzurechnen. Auf diese Weise liess er sich zu Unrecht mehr als 5000 Franken erstatten. Der durch die Straftaten verursachte Gesamtschaden beläuft sich auf über 16’000 Franken.

Anzeige ↓     Anzeige ↑

Im Jahr 2024 verurteilte die Walliser Justiz den Pfarrer zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 150 Franken. Dazu kommt eine Busse von 1200 Franken. Der Pfarrer selbst reichte ein Revisionsgesuch ein. Das Kantonsgericht wies dieses jedoch ab. Der Priester focht diese Ablehnung wiederum an und reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil wiesen Richter des Bundesgerichts Lausanne ihn vollständig zurück.

Bistum Sitten hat Anzeige erstattet

Wie der Generalvikar für das Unterwallis, Pierre-Yves Maillard, betont, hat der Bischof von Sitten Anzeige erstattet, nachdem der Diözese Sitten im Anschluss an eine Rechnungsprüfung Unregelmässigkeiten gemeldet worden waren. Zudem stellt Maillard klar, dass besagter Priester derzeit nicht mehr für die Diözese Sitten tätig sei.

*Urteil 6B_149/2026 vom 30. März 2026


Blick vom Ober- aufs Unterwallis bei Leuk-Stadt. | © Raphael Rauch
27. April 2026 | 13:00
Lesezeit : ca. 2  Min.
Teilen Sie diesen Artikel!