Gemeinsam religiöse Lieder singen
Schweiz

Busse für Abwesenheit beim Weihnachtssingen – IZRS legt Rekurs ein

Dietikon ZH, 20.1.18 (kath.ch) Ein muslimischer Vater wurde von der Schulbehörde der Stadt Dietikon gebüsst, weil seine Söhne den Proben für ein Weihnachtssingen fernblieben. Er wehrte sich gegen die Busse und zog vor Gericht. Dieses hat den Strafbefehl nun offenbar bestätigt, wie aus einer Mitteilung des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) vom 20. Januar zu schliessen ist. Der Verein vertritt die Familie im Verfahren.

Gemäss einem Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» (19. Januar) störte sich der Vater insbesondere daran, dass seine drei Söhne 2016 an einer Hauptprobe für ein Weihnachtssingen teilnehmen mussten, welches in der Kirche Dietikon stattfand. In Unterrichtsräumen sei dies kein Problem, zitiert die Zeitung den Vater, in der religiös aufgeladenen Atmosphäre einer Kirche hingegen schon.

Proben während Unterrichtszeit

Der Vater habe vor dem Anlass ein Dispensationsgesuch eingereicht, welches von den Schulbehörden der Stadt nur für das offizielle Weihnachtssingen angenommen wurde, nicht jedoch für die Proben. Begründet wurde dies laut Zeitung und Medienmitteilung damit, dass das Weihnachtssingen ausserhalb der Schulzeit stattgefunden habe, die Proben jedoch während der Unterrichtszeit. Gemäss Mitteilung des IZRS verwies die Schule darauf, dass die Kinder während des Probesingens in der Kirche anwesend sein müssten.

Der Vater habe daraufhin beschlossen, rechtlich gegen den Entscheid vorzugehen und habe die Lehrkräfte über das Fernbleiben seiner Kinder in den besagten Unterrichtsstunden informiert, so der IZRS. Die Eltern seien daraufhin mit einem Strafbefehl wegen Verletzung ihrer Elternplicht mit einer Busse von 500 Franken bestraft worden, berichtet die NZZ.

Religionsfreiheit beschnitten

«Die Familie fühlte sich in ihrer Religionsfreiheit massiv beschnitten», heisst es in der Mitteilung des IZRS. Sie habe daraufhin den Zentralrat konsultiert. Dieser vertritt die Familie im laufenden Verfahren.

Gemäss IZRS hält das Bezirksgericht Dietikon nun am Strafebefehl gegen den Vater fest. Das Bezirksgericht Dietikon war am Samstag für eine Bestätigung dieser Aussage nicht erreichbar.

Der IZRS sieht im Weihnachtssingen einen «bekenntnishaften Akt», welcher der islamischen Überzeugung diametral widerspreche. Begründet wird dies damit, dass die Weihnachtslieder «klare Bezüge zur neutestamentlichen Weihnachtsgeschichte und der christlichen Interpretation der Figur Jesus» aufwiesen und der Anlass zudem in einem christlichen Gotteshaus und während der Adventszeit stattfand.

IZRS legt Rekurs ein

Der IZRS verweist auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2012. Demnach sei auch bei der Verweigerung einer allgemeinen Dispensation «im Einzelfall – etwa für die Proben eines Weihnachtschors oder den Besuch eines bestimmten religiösen Orts eine Dispensation zu erteilen.»

Der IZRS will nun im Namen der Familie bei der nächsthöheren Instanz Rekurs gegen das Urteil einlegen. (sys)

Gemeinsam religiöse Lieder singen | © pixabay.com CC0
20. Januar 2018 | 12:54
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