Bundesgericht in Lausanne
Schweiz

Bundesgericht heisst Beschwerde einer Kirchenpflege-Präsidentin gut

Lausanne, 15.3.17 (kath.ch) Die Rekurskommission der Katholischen Kirche im Kanton Zürich muss prüfen, wie es an einer Kirchgemeindeversammlung im  November 2015 zur Abwahl der Gemeindeleiterin kam. Das Bundesgericht hiess kürzlich eine entsprechende Beschwerde der Kirchenpflege-Präsidentin der Zürcher Pfarrei Felix und Regula gut. Hintergrund sei die Unzufriedenheit der portugiesischen Gläubigen, wie die katholische Kirche im Kanton Zürich auf ihrer Website mitteilt.

Am 29. November 2015 sind gemäss Aussage der Kirchenpflege-Präsidentin vor Versammlungsbeginn gegen 200 Mitglieder der portugiesischen Mission in den Kirchgemeindesaal gekommen, wie es im Bundesgerichtsurteil vom 20. Februar heisst. In ihrer Beschwerde vom 11. Dezember 2015 macht die Präsidentin geltend, sie sei vom Erscheinen der zahlreichen, ihr unbekannten Personen überrascht worden und ausser Stande gewesen, deren Stimmberechtigung hinreichend abzuklären. Entsprechend sei die Gemeindeversammlung nicht regelkonform durchgeführt worden.

Die Kirchenpflege-Präsidentin legte daraufhin als einfaches Gemeindemitglied Rekurs ein und verlangte von der kirchlichen Rekurskommission, die Versammlung für ungültig zu erklären.

Behördliche Beeinflussung von Wahlen

Knapp zwei Monate später teilte sie der Kommission Informationen mit, die ihr in der Zwischenzeit zugekommen waren: Eine bestimmte Anzahl von Angehörigen der portugiesischen Mission sei an jenem Novembersonntag in der Messe vom betreffenden Priester aufgefordert worden, diese vorzeitig zu verlassen und sich in der Kirchgemeindeversammlung einzufinden. Dort sollten sie die traktandierte Wiederwahl der Gemeindeleiterin verhindern, heisst es im Bundesgerichtsurteil.

Dieser werde angelastet, dass sie der portugiesischen Mission angeblich nicht genügend Räume zur Verfügung gestellt und zudem einem portugiesischen Missionar gekündigt habe. Die Gemeindeleiterin sei jedoch weder für die Raumzuteilung noch für die Entlassung von Missionaren zuständig gewesen.

Die Kirchpflege-Präsidentin stellte den Antrag, dass die Rekurskommission den Sachverhalt überprüfe. Da es sich beim Priester der portugiesischen Mission um einen Amtsträger handle, liege allenfalls eine behördliche Intervention und Beeinflussung im Vorfeld der Wahlen vor, was unzulässig sei. Die Kommission trat auf diesen Rekurs nicht ein mit der Begründung, dieser sei zu spät eingereicht worden.

Rekurs hatte aufschiebende Wirkung

Dieser Entscheid wurde nun vom Bundesgericht aufgehoben: Die Kirchenpflege-Präsidentin habe den Rekurs und die entsprechende Informationen gar nicht eher liefern können, weil sie ihr an der Gemeindeversammlung noch nicht bekannt gewesen seien. Aus diesem Grund müsse die Rekurskommission den genauen Sachverhalt nun prüfen.

Der Synodalrat der Katholischen Kirche im Kanton Zürich kommentiert das Urteil nicht, weil in der Körperschaft Gewaltentrennung herrsche, wie er am Mittwoch auf der Website mitteilt. Er hofft aber, dass die Rekurskommission möglichst bald zu einem Entscheid findet, «damit der Konflikt in Felix und Regula endlich beigelegt werden kann».

Da der Rekurs der Kirchgemeindepräsidentin aufschiebende Wirkung hatte, ist die Gemeindeleiterin, die ihren Namen nicht publiziert haben möchte, nach wie vor im Amt. Gegenüber kath.ch zeigte sie sich «erleichtert und glücklich» über das Urteil aus Lausanne. «Wir möchten aber in erster Linie ein gutes Einvernehmen mit allen Menschen», also auch mit der portugiesischen Mission. Die Kirchgemeindepräsidentin war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (sys)

Bundesgericht in Lausanne | © zVg
15. März 2017 | 15:32
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