Bistum Chur: Personalpfarreien für ausserordentlichen Ritus geplant

Chur, 26.8.11 (Kipa) Im Bistum Chur werden auch in Zukunft keine Priester allein für die ausserordentliche Messe ausgebildet. Das meldet das Bistum Chur in einem Communiqué. Sie sollen auch nicht im Bistum Chur inkardiniert werden. Und: In Schwyz und Zürich will Bischof Vitus Huonder Personalpfarreien errichten für jene, die im ausserordentlichen Ritus feiern wollen.

Unter Berufung auf das Motu proprio «Summorum Pontificum» von 2007, in dem Papst Benedikt XVI. die so genannte Tridentinische Messe wieder als ausserordentliche Form der Liturgie erlaubte, kündigt das Communiqué an, der Bischof wolle «die beiden seit Jahrzehnten de facto bestehenden Gemeinschaften in den Kantonen Schwyz und Zürich als Personalpfarreien» errichten.

Wie Italienermissionen

Personalpfarreien sind keinem bestimmten Gebiet zugeordnet. In der Schweiz kennt man sie im Bereich der Anderssprachigenseelsorge. So sind zum Beispiel Italiener- und Spaniermissionen in der Deutschschweiz als Personalpfarreien organisiert. Auch im Tessin gibt es mit der deutschsprachigen Pfarrei San Francesco eine Personalpfarrei, die formal keinem bestimmten Gebiet zugeordnet ist, sondern sich ausschliesslich über ihre Zielgruppe, die deutschsprachigen Katholiken im Tessin, definiert. Für Anhänger des ausserordentlichen Ritus gibt es etwa in Rom schon die Institution einer Personalpfarrei.

Der Bischof wolle mit dieser Massnahme «strukturelle Klarheit und Transparenz schaffen». Das Kirchenrecht sieht gemäss der Medienmitteilung vor, dass bei der Errichtung einer Pfarrei der Priesterrat anzuhören ist. «Dies wird zu gegebener Zeit erfolgen», heisst es.

Ausbildung zum ausserordentlichen Ritus nur auswärts

Die Personalpfarreien sollen personell so versorgt werden, «wie es den Bedürfnissen entspricht». In einem Schreiben an die Mitarbeitenden versichert Bischof Vitus allen Gläubigen, die sich in der ausserordentlichen Form beheimatet fühlen, dass sie im Bistum Chur auch künftig genügend Gelegenheit haben werden, in dieser Form Gottesdienst zu feiern. Dies obwohl Priesteramtskandidaten, die vorwiegend zur Feier der Liturgie in der ausserordentlichen Form geweiht werden wollen, für Ausbildung und Inkardination an jene Institute verwiesen werden, die der ausserordentlichen Form verpflichtet seien. Dies ist etwa in Wigratzbad (Deutschland) der Fall. Das Churer Priesterseminar St. Luzi, versichert die Medienmitteilung, soll eine Ausbildungsstätte für Kandidaten bleiben, die sich der ordentlichen Form verbunden fühlen.

Die Ausrichtung des Priesterseminars St. Luzi war im Februar einer der Konfliktpunkte rund um den Rücktritt des Regens Ernst Fuchs gewesen, der hohe Wellen geworfen hatte.

(kipa/com/arch/pem/job)

26. August 2011 | 16:49
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