Peter Kohlgraf, Bischof von Mainz, im Gespräch bei einer Demonstration der kirchlichen Protestinitiative Maria 2.0., 2021
International

Bischof Kohlgraf: «Schmerzensgeldzahlungen aus Kirchensteuern nicht auszuschliessen»

Der Mainzer Erzbischof Peter Kohlgraf glaubt, dass künftig auch Kirchensteuermittel für Schmerzensgeldzahlungen an Missbrauchsopfer genutzt werden müssen. Der Hintergrund ist das Kölner Urteil in Höhe von 300 000 Euro. Ähnlich hohe Wiedergutmachungszahlungen seien künftig zu erwarten.

Erzbischof Peter Kohlgraf will die Nutzung von Kirchensteuermitteln für Schmerzensgeldzahlungen an Missbrauchsopfer nicht ausschliessen. «Wenn es so weit käme, dass die Zinserträge des Bistumsfonds nicht mehr ausreichen und Kirchensteuermittel nötig werden, müssten wir noch einmal neu überlegen», sagte er der «Rheinischen Post»: «Moralisch gesehen sind wir fast schon in einer Haftungsgemeinschaft.»

Urteile in Köln und Traunstein

Hintergrund sind zwei Prozesse in Köln und Traunstein. In beiden Verfahren stehen Schmerzensgeldzahlungen von rund 300 000 Euro im Raum. Das Landgericht Köln hatte bereits im Juni entschieden, dass das Erzbistum Köln einem missbrauchten früheren Messdiener die bislang höchste Schmerzensgeldsumme von 300 000 Euro zahlen soll. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In Traunstein ist nach Angaben des Gerichts in diesem Jahr nicht mehr mit einem Urteil zu rechnen.

Der Hohe Dom zu Mainz ist Ort des Waltens von Bischof Kohlgraf.
Der Hohe Dom zu Mainz ist Ort des Waltens von Bischof Kohlgraf.

Die Urteile dürften für alle Bistümer relevant sein, so Kohlgraf weiter. Der zivilrechtliche Weg stehe jedem Betroffenen offen, allerdings müsse dort jeder Fall einzeln genau geprüft werden. Und im Unterschied zum Verfahren bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) müssten auch alle Details der Tat offengelegt werden. «Ob das jeder Betroffene durchhalten will und kann, ist letztlich seine Entscheidung», fügte der Bischof hinzu.

Höhere Zahlungen an Missbrauchsopfer erwartet

Allerdings habe ihn schon verwundert, welche niedrigen Beträge zur Anerkennung des Leids manchmal festgesetzt würden. Denn es gebe «auch im Bistum Mainz Betroffene, die einen hohen fünfstelligen Betrag bekommen haben».

Zuletzt hatte auch die UKA-Vorsitzende Margarete Reske angekündigt, dass Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche nach Abschluss der Prozesse vermutlich mit höheren Zahlungen rechnen könnten. Hier könne es gegebenenfalls auch zu einer grundsätzlichen Anpassung kommen, «sollten zum Beispiel durch das Kölner Urteil bezogen auf einzelne Merkmale Massstäbe der Bemessung angehoben werden», sagte Reske der Katholischen Nachrichten-Agentur: «Denn wir werden uns – wie das auch bisher geschehen ist – im oberen Bereich der von staatlichen Gerichten zuerkannten Beträge halten.» (kna)


Peter Kohlgraf, Bischof von Mainz, im Gespräch bei einer Demonstration der kirchlichen Protestinitiative Maria 2.0., 2021 | © KNA
8. Juli 2023 | 12:27
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