Johannes Norpoth, Sprecher des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), 2022
International

Betroffenenbeirat kritisiert Auflösung von Aufarbeitungskommission

Drei deutsche Bistümer lösen ihre gemeinsame Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs auf. Der Betroffenenbeirat der Bischofskonferenz sieht das kritisch – und will das Thema nicht auf sich beruhen lassen.

KNA

Der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz hat die Auflösung der gemeinsamen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in drei ostdeutschen Bistümern kritisiert. «Das ist keine gute Nachricht für die Betroffenen sexualisierter Gewalt innerhalb der katholischen Kirche im Grossteil der östlichen Bundesländer», heisst es in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Beirats.

Insbesondere sei es bedauerlich, dass es in dem Auflösungsprozess kein geregeltes Beschwerdeverfahren und keine Konfliktlösungsinstrumente gebe. Der Beirat biete deshalb seine Mitarbeit für entsprechende künftige Entwicklungen an. «Damit liesse sich die Situation, wie sie in den Ostbistümern entstanden ist, zukünftig besser handhaben.»

Bislang einmaliger Vorgang

In einem bislang in Deutschland einmaligen Prozess hatten am Dienstag das Erzbistum Berlin sowie die Bistümer Dresden-Meissen und Görlitz die gemeinsame Kommission der drei Diözesen aufgelöst. Diesen Schritt begründeten sie mit dem Rücktritt mehrerer Mitglieder des Gremiums.

Danach hätten die verantwortlichen Bischöfe Heiner Koch (Berlin), Wolfgang Ipolt (Görlitz) und Heinrich Timmerevers (Dresden-Meissen) beschlossen, die Amtszeit der verbleibenden Mitglieder bis zum 31. Mai zu beenden.

Die sogenannte Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA) konstituierte sich am 10. Mai 2023. Die neun Mitglieder wurden von Landesregierungen, Bistümern und einem Beirat von Missbrauchsbetroffenen benannt. Das Gremium war nicht Teil kirchlicher Strukturen und arbeitete weisungsfrei.

«Genaue Ursachenforschung» nötig

Aus Sicht des Betroffenenbeirats bedarf der Vorgang «einer genauen Ursachenerforschung». Es sei zu klären, inwieweit damit die Gemeinsame Erklärung von Bischofskonferenz und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung verletzt worden sei und ein solches Gremium überhaupt einseitig von Seiten der Bischöfe aufgelöst werden könne. In der Gemeinsamen Erklärung hatten sich 2020 die Bischofskonferenz und der damalige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig darauf verständigt, dass es in jedem Bistum unabhängige und vergleichbare Instrumente zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Kirche geben müsse.

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Johannes Norpoth, Sprecher des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), 2022 | © KNA
6. Juni 2025 | 11:00
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