Diakon Felix Zgraggen an einem Open-Air-Gottesdienst.
Schweiz

BAG plant 100-Personen-Obergrenze inklusive liturgisch Mitwirkender

Der Bund will die Corona-Massnahmen lockern. Vom 31. Mai an können voraussichtlich bis zu 100 Menschen an Gottesdiensten teilnehmen. Unter die Obergrenze fällt auch das liturgische Personal, also Priester, Lektorin und Ministranten. Details werden am Mittwoch, 26. Mai bekannt gegeben.

Raphael Rauch

Läuft alles nach Plan, dann können ab dem 31. Mai bis zu 100 Menschen an einem Gottesdienst teilnehmen – inklusive der Mitwirkenden an der Liturgie.

Für die Kultur gelten andere Regeln

Für den Kulturbereich gilt eine andere Regelung: Orchester, Sänger und Schauspieler fallen nicht unter die Obergrenze. «Im Gegenzug gilt gemäss Entwurf bei Gottesdiensten keine Sitzpflicht, wie sie an Publikumsveranstaltungen gilt», teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage mit.

Letztes Abendmahl in Zeiten von Corona
Letztes Abendmahl in Zeiten von Corona

Für Open-Air-Gottesdienste soll eine Obergrenze von 300 Menschen gelten, was etwa grössere Fronleichnamsgottesdienste ermöglicht. Laut BAG-Entwurf sollen für Open-Air-Gottesdienste die gleichen Regeln gelten wie bei Gottesdiensten in Innenräumen – nur eben mit einer Obergrenze von 300 statt von 100 Menschen.

Entscheidung am Mittwoch

«Es gilt also keine Sitzpflicht, ein Gang zur Kommunion ist zulässig. Maskenpflicht gilt auch im Freien», sagt BAG-Sprecher Yann Hulmann. Ob die in Aussicht gestellten Lockerungen in Kraft treten, entscheidet der Bund am kommenden Mittwoch, 26. Mai.


Diakon Felix Zgraggen an einem Open-Air-Gottesdienst. | © Manuela Matt
20. Mai 2021 | 14:11
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