Morgenmahl am See: Ökumenische Veranstaltung auf der Tiefenhofwiese in Wädenswil.
Schweiz

BAG: Open-Air-Gottesdienste mit 300 Menschen brauchen keine fest zugewiesenen Sitzplätze

Gute Nachrichten für Fronleichnam: Laut dem Bundesamt für Gesundheit sind bei Open-Air-Gottesdiensten keine fest zugewiesenen Sitzplätze erforderlich. Der Bundesrat entscheidet am 26. Mai, ob er die Obergrenzen erhöht.

Raphael Rauch

Geht es nach dem Bundesrat, dann gelten eine Woche nach Pfingstmontag folgende Obergrenzen: maximal 100 Menschen pro Gottesdienst. Findet dieser nicht in einer Kirche statt, sondern draussen, sind sogar 300 Menschen erlaubt.

An Pfingsten gilt die Obergrenze von 50 Menschen

Der Bundesrat entscheidet am 26. Mai, ob er auf den 31. Mai hin die Obergrenzen erhöht. Für Pfingsten gilt die bisherige Obergrenze von maximal 50 Menschen pro Gottesdienst. Schon an Fronleichnam könnten dann aber Open-Air-Gottesdienste mit 300 Menschen gefeiert werden.

Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind bei Open-Air-Gottesdiensten «keine fest zugewiesenen Sitzplätze» erforderlich. «Religiöse Veranstaltungen werden weiterhin privilegiert behandelt», teilt BAG-Sprecher Yann Hulmann kath.ch mit. Verlangt werde ein Schutzkonzept. Auch draussen gelte eine Abstands- und Maskenpflicht.


Morgenmahl am See: Ökumenische Veranstaltung auf der Tiefenhofwiese in Wädenswil. | © Manuela Matt
14. Mai 2021 | 14:55
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