Teppich in einer Moschee
Schweiz

Ausweisung eines Bieler Imams stösst an juristische Hürden

Biel, 26.8.17 (kath.ch) Der Fall des Bieler Predigers und Sozialhilfebezügers Abu Ramadan beschäftigt die Schweiz. Er soll zum Hass aufgerufen haben, wie diese Woche bekannt wurde. Nun wird seine Ausweisung gefordert, was aber wegen der juristischen Hürden nicht einfach sein dürfte.

Die Muslime in Biel seien sehr heterogen. Bei einigen Gruppierungen sehe man etwas besser hinein, bei anderen etwas weniger gut, sagte der Bieler Stadtpräsident Erich Fehr gegenüber dem «Bund» von Samstag. Zu fundamentalistischen Kreisen habe er keinen Kontakt, diesbezüglich halte er sich aber auch von christlichen Gruppierungen fern. Bei Besuch von religiösen Einrichtungen sei er nach dem Grundsatz der Trennung zwischen Kirche und Staat sehr zurückhaltend.

Der SVP-Politiker beruft sich auf die Versammlungsfreiheit. Zudem seien Gebetsräume bezüglich der Nutzung nicht bewilligungspflichtig. Das Ausüben einer Religion sei Privatsache, solange die Gesetze und die gesellschaftlichen Grundwerte unseres Landes eingehalten werden.

Aufruf an liberale Muslime

Ihm fehle aber als Ansprechpartnerin eine muslimische Dachorganisation. «Es ist schlicht nicht möglich, mit jeder einzelnen Gruppierung Kontakte zu pflegen», so Fehr. Er würde befürworten, wenn liberalere Muslime den Mut fänden, sich stärker von extremen Tendenzen abzugrenzen. In Genf gebe es bereits solche Signale.

«Damit sie das aber tun können, müssten sie zuerst unabhängig von dubiosen Geldgebern aus Saudiarabien oder der Türkei werden.» Dies könne man erreichen, indem man eine staatliche Imamausbildung schaffe und die Moscheen offiziell anerkenne, damit sie bei ihren Mitgliedern Steuern eintreiben könnten.

Aufenthaltsgenehmigung verwirkt

Konkret auf den Fall des Bieler Imams angesprochen, meinte Fehr, seiner Ansicht nach habe dieser Prediger seine Legitimation zum Verbleib in der Schweiz verwirkt. «Wie dies rechtlich aussieht, müssen hingegen andere, primär der Kanton, beurteilen.»

Dieser Frage nachgegangen ist das Schweizer Fernsehen. Gegenüber dem Sender erklärte der Anwalt und Lehrbeauftragte für Ausländer-Recht an der Universität Freiburg, Marc Spescha, er betrachte das Verhalten des Imam als «eine massive Störung des öffentlichen Friedens». Das könnte heissen, dass die Polizeidirektion des Kantons Bern dem Imam die Niederlassungsbewilligung entziehe.

Diese schreibt auf Anfrage von SRF, sie werde ausländerrechtliche Schritte prüfen. Dazu «gehören auf der kantonalen Ebene zum Beispiel das Überprüfen und Widerrufen von Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen. Ob und welche dieser Massnahmen zum Tragen kommen, hängt vom Einzelfall ab.»

Dass der Bieler Prediger die Schweiz bald verlassen müsse, sei unwahrscheinlich. Denn gegen den allfälligen Entzug seiner Niederlassungsbewilligung könnte er bis vor Bundesgericht gehen – und das würde Jahre dauern, sagte Spescha.

Abu Ramadan lebte von der Sozialhilfe und leitete nebenbei Pilgerreisen. Dafür sei er nicht entlöhnt worden, wie er beteuere. «Für den Fall, dass jemand Einkünfte nicht deklariert, würde man von einem Sozialhilfemissbrauch ausgehen können», sagt Spescha dazu. Und dies wäre ein Grund für eine Landesverweisung von mindestens fünf Jahren.

Als Flüchtling anerkannt

Abu Ramadan kam 1998 aus Libyen in die Schweiz und wurde 2001 als politischer Flüchtling anerkannt. Er machte geltend, er wolle sich gegen den damaligen Diktator Muammar al-Gaddafi schützen. Der Prediger bezeichnete sich als Muslimbruder und fühle sich in seiner Heimat verfolgt. 2003 bekam er die Niederlassungsbewilligung. Von 2004 bis 2017 erhielt er rund 600’000 Franken Sozialhilfe.

Als Prediger in Biel habe er Hass-Parolen verbreitet im Stil von: «Oh, Allah, ich bitte dich, die Feinde unserer Religion zu vernichten, vernichte die Juden, die Christen und die Hindus und die Russen und die Schiiten. Gott, ich bitte dich, sie alle zu vernichten und dem Islam seinen alten Ruhm zurückzugeben.» Der Fall wurde durch das Schweizer Fernsehen und den «Tages Anzeiger» diese Woche publik gemacht.

Zudem sei er mehrere Male in seine Heimat gereist, was gemäss Gesetz zum sofortigen Entzug des Asylstatus hätte führen müssen, berichten die beiden Medien. Der Asylstatus wurde dem Imam von Biel bereits Anfangs August entzogen, weil er mehrmals in sein Heimatland Libyen zurückgereist war. Der Beschluss sei jedoch noch nicht rechtskräftig. Weitere rechtliche Schritte dürften folgen.

In Biel leben gut 5000 Muslime. Unter anderem ist dort auch der Verein «Islamischer Zentralrat der Schweiz» beheimatet, der dem Salafismus nahesteht. (gs)

 

Teppich in einer Moschee | © Sylvia Stam
26. August 2017 | 11:35
Lesezeit: ca. 3 Min.
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