Akteneinsicht für Missbrauchsstudie: Bistum Chur erhält Personalakten aus Vaduz
Das Forscherteam der Universität Zürich erhält nun doch Einsicht in die Personalakten von Priestern, die 1997 bei der Teilung vom Bistum Chur zum Erzbistum Vaduz wechselten. Vaduz übergibt Chur Kopien der Akten mit Zustimmung der betroffenen Priester.
Barbara Ludwig
Im November vergangenen Jahres lehnte das Erzbistum Vaduz einen Antrag auf Akteneinsicht des Forschungsteams der Universität Zürich noch ab. Das Team erforscht die Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts.
Konkret ging und geht es um Einsicht in die Personaldossiers jener Priester, die ursprünglich zum Bistum Chur gehörten, aber mit der Errichtung des Erzbistums Vaduz 1997 neu in demselben inkardiniert wurden.
Eine Einsichtnahme in Personalakten durch eine dritte Stelle sei «gemäss der in Liechtenstein geltenden Rechtslage nicht zulässig», begründete das Erzbistum damals seinen Entscheid. Es würde gegen den in Liechtenstein geltenden Datenschutz und gegen Persönlichkeitsrechte verstossen, wenn Personalakten einer «Institution aus dem Ausland» zugänglich gemacht würden.
Rechtliche Abklärungen
Im Dezember kündigte das Erzbistum jedoch an, die Angelegenheit nochmals zu überprüfen. Dies hat es unterdessen gemacht. Der Apostolische Administrator, Benno Elbs, habe rechtliche Abklärungen veranlasst, um zu prüfen, «ob und unter welchen Voraussetzungen eine rechtskonforme Akteneinsicht durch ein ausländisches Institut» zulässig sei, heisst es in einem Communiqué vom Dienstag. «Diese Abklärungen haben ergeben, dass eine Einsichtnahme dann möglich ist, wenn die betroffenen Priester hierzu ihre Zustimmung erteilen.»
Es sei dem Erzbistum wichtig, die Aufarbeitung im Rahmen der in Liechtenstein geltenden Gesetzeslage zu unterstützen, obschon das Erzbistum nicht der Schweizer Bischofskonferenz angehöre und somit nicht Gegenstand des Forschungsprojekts sei.
Sechs von sieben Priestern geben Zustimmung
Das Erzbistum teilt weiter mit, dass sechs der insgesamt sieben noch lebenden Priester, die 1997 von Chur nach Vaduz wechselten, einer Einsichtnahme zugestimmt hätten. Die betreffenden Akten werden nun in Kopie an das Bistum Chur übermittelt, damit sie in weiterer Folge allenfalls in die Studie einfliessen können, so das Communiqué.
Das Bistum Chur seinerseits teilt nun auf seiner Webseite mit, dass die Personalakten aus dem Erzbistum Vaduz im Bistum Chur den eigenen Personalakten «gleich gestellt» werden. «Demzufolge können die Forschenden der Universität Zürich Einsicht in alle datenschutzrechtlich zugänglich erklärten Personalakten haben». Nicht nach Chur überführt werde die Aktenkopie der Person, die ihre Einwilligung zur Akteneinsicht verweigert habe.
Marie-Louise Gächter-Ange, die Leiterin der Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein, hatte im vergangenen Jahr in den Medien die Rückgabe der Personalakten der betreffenden Priester an das Bistum Chur als einen Ausweg aus dem Aktenkonflikt in Aussicht gestellt.
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