Die Abtei Saint-Maurice
Schweiz

Abtei Saint-Maurice lässt Missbrauch aufarbeiten

Die Walliser Abtei Saint-Maurice hat den Generalstaatsanwalt des Kantons Neuenburg, Pierre Aubert, damit beauftragt, eine unabhängige Untersuchungsgruppe einzusetzen. Diese soll die mutmasslichen Fälle von sexuellem Missbrauch durch ihre Chorherren aufarbeiten.

Die Untersuchung der Missbrauchsfälle der Abtei Saint-Maurice soll die letzten Jahrzehnte abdecken. Sie soll nach rechtlichen und historischen Kriterien geschehen. Dies teilt die Abtei in einer Mitteilung mit. Geleitet werde sie durch Pierre Aubert, Generalstaatsanwalt des Kantons Neuenburg.

Uneingeschränkter Zugang zu Archiven und Zeugen

Die Arbeitsgruppe unter Pierre Aubert werde über «uneingeschränkten Zugang zu den Archiven der Institution erhalten und ebenso zu Zeugenaussagen sowohl der Chorherren als auch der Opfer, die sich bei dieser Gelegenheit zu Wort melden möchten», versichert die Abtei.

Pierre Aubert, Generalstaatsanwalt des Kantons Neuenburg
Pierre Aubert, Generalstaatsanwalt des Kantons Neuenburg

Gleichzeitig betont sie, dass diese Aufarbeitung keine Untersuchung durch die Justiz ersetze. Pierre Aubert handle in dieser Arbeitsgruppe als Experte, nicht als Richter.

Universität Freiburg für Forschung engagiert

Aubert hat sich gemäss Mitteilung bereits die Unterstützung durch die Abteilung für Zeitgeschichte der Universität Freiburg geholt. Diese habe bereits bemerkenswerte wissenschaftliche Studien zum Thema Missbrauch realisiert. Die Forschenden dieser Uni-Abteilung werden laut Mitteilung den Grossteil der Archivarbeit übernehmen.

Universität Freiburg (Schweiz) Miséricorde.
Universität Freiburg (Schweiz) Miséricorde.

Die Abtei Saint-Maurice hofft, dass mit dieser Aufarbeitung Vorwürfe gegen sie aufgeklärt würden. Ziel des Vorgehens sei, jeden einzelnen Fall zu klären, die Wahrheit herauszufinden und eine «angemessene Anerkennung der Opfer» zu erreichen.

Aktuelle Straftaten kommen zur Anzeige

Falls bei der Aufarbeitung noch nicht verjährte und noch nicht abgeurteilte Straftaten entdeckt würden, würden diese – auf ausdrücklichen Wunsch der Verantwortlichen der Abtei hin – bei der Justiz angezeigt, versichert die Abtei.

Sie informiert zudem, dass laut einer kürzlich erschienenen offiziellen Mitteilung der Walliser Staatsanwaltschaft kein Rechtsverfahren gegen einen mutmasslichen Täter laufe. Die Polizei setze ihre Ermittlungen weiter fort.

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Gleichzeitig äussert die Abtei ihre Hoffnung, dass die Chorherren, die als Lehrkräfte suspendiert wurden, in Kürze ihre Arbeit wieder aufnehmen könnten. Diesen Wunsch hätten Schüler, ehemalige Schüler, Eltern, Lehrer und ehemaligen Lehrer gegenüber dem «Nouvelliste» am 22. Februar geäussert. (rp)


Die Abtei Saint-Maurice | © zVg, CC BY-SA 4.0
26. Februar 2024 | 17:18
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