Zürcher Kirchenrat äussert sich positiv zu einem «Bistum Zürich»

Medienmitteilung

Der Kirchenrat der reformierten Zürcher Landeskirche sieht die Schaffung eines Bistums Zürich grundsätzlich als Chance. In seiner Stellungnahme betont er die verschiedenen Vorteile, die sich durch einen Bischof vor Ort ergeben würden, verweist zugleich aber auch auf die Erwartungen.

In seinem Antwortschreiben an den Bischof von Chur begrüsst es der Kirchenrat der reformierten Zürcher Landeskirche, dass die Schaffung eines neuen Bistums nicht nur als kirchenrechtlich-innerkatholische Angelegenheit betrachtet wird, sondern als eine Frage, die das ökumenische, interreligiöse und gesellschaftliche Zusammenleben betrifft.

Die Evangelisch-reformierte Landeskirche unterstützt die öffentlich-rechtliche Anerkennung der Katholiken im Kanton Zürich seit den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Sie erachtet das duale System im Kanton Zürich als politisch und ökumenisch bewährt und gesellschaftlich zukunftsweisend. In seiner Stellungnahme zu einem Bistum Zürich betont der Kirchenrat, dass wenn sich künftig staatliches und kirchliches Territorium auch auf katholischer Seite decken oder zumindest ein Bischof seinen Sitz vor Ort hätte, so könnte das in vielerlei Hinsicht hilfreich sein und insbesondere dem gemeinsamen christlichen Zeugnis in der Gesellschaft dienen. Die beiden grossen Kirchen würden sich in vielen Aufgabengebieten noch besser gegenseitig unterstützen können, auch angesichts der Tatsache, dass der relative Anteil der Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung im Kanton Zürich seit Jahren abnimmt.

Der Kirchenrat weist in seiner Stellungnahme auch darauf hin, dass heute ein Mehrzahl der Familien gemischtkonfessionell sind, aber auch sonst viele Menschen eine allgemein christliche religiöse Identität haben und weniger eine konfessionell bestimmte. Umso mehr sei heute das Verbindende stärker zu gewichten als das Trennende, wie es die europäische Charta Oecumenica betont. «Längst ist uns bewusst, dass unsere Kirchen viel mehr miteinander verbindet als trennt», schrieben der damalige Weihbischof Peter Henrici und Kirchenratspräsident Ruedi Reich im Ökumenebrief von 1997. Es sei daher gute Erfahrung auch der Zürcher Reformierten, dass ein Bischof vor Ort besonderes Verständnis für die gesellschaftlichen Herausforderungen und Erwartungen an die Kirchen entwickelt. In der heutigen Zeit sind das gemäss Kirchenrat Fragen wie die der eucharistischen Gastfreundschaft, der Gleichberechtigung in allen Ämtern, des Zölibats, die in Zürich weiterentwickelt und von Zürich aus mit der römisch-katholischen Weltkirche ins Gespräch gebracht werden könnten.

Der Kirchenrat ist überzeugt, dass auch die reformierte Kirche wertvolle Impulse empfangen könnte, sich beispielsweise ihrer Katholizität vermehrt bewusst zu werden. Gerade in den Jahren des Reformationsjubiläums sei das Gemeinsame und Versöhnende zu betonen, aber auch Inspiration für weitere Reformschritte der Kirchen zu empfangen. Das ökumenische Gespräch im weiteren Sinne mit Christkatholiken, Orthodoxen, evangelischen Freikirchen und Migrationskirchen sei zu intensivieren: «Der interreligiöse Dialog wird künftig anspruchsvoller und bedarf eines klaren und friedvollen Gesprächsangebots seitens der etablierten Kirchen. Das christliche Zeugnis gegenüber einer sich säkular oder eklektisch verstehenden Gesellschaft muss zugleich profiliert als auch einladend wirken. Ein römisch-katholischer Bischof von Zürich hätte kraft seiner personalen Stellung grosse mediale Möglichkeiten für das gesamte christliche Zeugnis in ökumenischer Verbundenheit.»

Damit diese Erwartungen an einen Bischof, die die reformierte Kirche mit weiten Kreisen der Katholiken im Kanton Zürich teilt, eingelöst werden können, ist aus Sicht des Kirchenrates eine Form der Mitbestimmung der katholischen Bevölkerung bei der Wahl ihres Bischofs Voraussetzung, wie das analog auch für die Pfarrwahl gilt. Das würde nach Meinung des Kirchenrates die Solidarität des Kirchenvolks mit seiner Kirchenleitung stärken und damit auch dem pastoralen Dienst dienen.

In den Jahren 2017–2019 begeht die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich mit der ganzen Bevölkerung das Reformationsjubiläum: «Wenn daraus für die Folgezeit auch Anregungen für Reformschritte in der katholischen Kirche empfangen werden, zu denen die Schaffung eines neuen Bistums oder eines Bischofssitzes Zürich gehören kann, so freut sich der Kirchenrat auf die neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit.»

Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich
26. April 2016 | 13:55