«Verteidigen wir die Solidarität!» – Unterstützungsaktion für Pfarrer Norbert Valley

Medienmitteilung

Genf / Bern (9. April 2019) –  Am Donnerstag, 11. April, organisiert Amnesty International in Neuenburg eine Solidaritätsaktion für Norbert Valley. Der Pfarrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er aus Nächstenliebe einem abgewiesenen Asylsuchenden geholfen hatte.

Aktion: Amnesty-AktivistInnen sowie Mitglieder der Religionsgemeinschaft Sant’Egidio und der Groupe de Saint François begleiten Pfarrer Valley zur Staatsanwaltschaft in Neuenburg, wo er von den Justizbehörden vorgeladen ist.

Wo: Place de la Collégiale in Neuenburg.

Wann: Donnerstag, 11. April, Treffen um 8:30 Uhr.

Pfarrer Norbert Valley wird von der Neuenburger Justiz wegen Unterbringung und finanzieller Unterstützung eines abgewiesenen togolesischen Asylbewerbers rechtlich belangt. Am 11. April wird er von der Staatsanwaltschaft Neuenburg angehört.

«Einen Akt der Solidarität zu bestrafen ist absurd. Er zeigt, wie weit die Behörden heute gehen, um das humanitäre Handeln von Menschen einzudämmen, die Asylsuchenden helfen wollen», sagt Julie Jeannet, Kampagnenverantwortliche Flucht und Migration bei Amnesty International Schweiz. «Pfarrer Norbert Valley ist leider kein Einzelfall. Er steht sinnbildlich für eine Reihe von Fällen in ganz Europa: Die Behörden missbrauchen Einwanderungsgesetze und Gesetze zur Bekämpfung des Menschenhandels, um damit solidarisches Handeln zu bestrafen.»

«Es geht nicht nur um die strafrechtliche Verfolgung von Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch um die Schaffung eines abschreckenden Klimas, das Menschen davon abhalten soll, Asylsuchende zu unterstützen. Norbert Valley ist zur Stimme all jener geworden, die für ihre Solidarität bestraft werden. Alle Anklagen gegen ihn müssen fallen gelassen werden.»

Amnesty-Kampagne gegen das «Solidaritätsdelikt»

Amnesty Schweiz setzt sich 2019 in einer Kampagne für den Schutz und die Förderung der Solidarität mit Menschen auf der Flucht ein. Verteidigerinnen und Verteidiger der Rechte von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten dürfen nicht kriminalisiert werden. Ihre Arbeit darf nicht weiter diffamiert, sondern sollte anerkannt und gewürdigt werden.

Mit einer Petition fordern Amnesty International und Solidarité sans frontières eine Überprüfung der Gesetze zur Begrenzung und Bestrafung der Solidarität mit MigrantInnen und Flüchtlingen. Insbesondere fordern die beiden Organisationen Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, die parlamentarische Initiative 18.461 «Solidarität nicht mehr kriminalisieren» zu unterstützen: Diese will Artikel 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) so anpassen, dass Personen, die Hilfe leisten, sich nicht strafbar machen, wenn sie dies aus achtenswerten Gründen tun.

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Mehr Informationen:

Artikel 116 AIG in der Schweiz

Artikel 116 AIG erlaubt den Schweizer Behörden, Personen zu bestrafen, welche die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt von Migranten, Migrantinnen oder Flüchtlingen erleichtert haben. Sie können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe belegt werden, die je nach Situation und Einschätzung des Gerichts sehr unterschiedlich ausfällt. Verurteilungendie Amnesty Schweiz bekannt sind, zeigen, dass die Geldstrafen von einer einfachen Busse von weniger als 200 Franken bis zu mehreren Tagessätzen in der Höhe von nahezu 10’000 Franken reichen können. Hinzu kommen die Verfahrenskosten und allfällige Anwaltsgebühren, wenn gegen das Urteil Beschwerde eingelegt wird. Diese Kosten können für Personen mit bescheidenen finanziellen Mitteln schwer zu tragen sein. Die strafrechtliche Verurteilung solidarischen Handelns ist zudem höchst problematisch, weil sie zu einem Eintrag im Strafregister führt, der erhebliche Nachteile zur Folge haben kann.

Der europäische Rechtsrahmen
Laut der europäischen Richtlinie 2002/90/EG über die Beihilfe zur illegalen Einwanderung müssen die EU-Mitgliedsstaaten Sanktionen gegen jede Person verhängen, die «Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt» leistet, wenn sie dadurch einen finanziellen Gewinn erwirtschaftet. Die Richtlinie umfasst jedoch eine «humanitäre Klausel», auf deren Grundlage die Mitgliedsstaaten Personen, die eine nicht durch gewinnbringende Interessen motivierte Hilfe leisten, von den Sanktionen ausnehmen können (aber nicht müssen). Es besteht demnach eine «Spannung» zwischen der strengen Anwendung der Richtlinie und den realen Risiken für Menschen, die humanitäre Hilfe leisten. Amnesty International empfiehlt der Europäischen Kommission, ihre Gesetzgebung zu überarbeiten, damit humanitäre Hilfe systematisch von den Sanktionsgründen ausgeschlossen wird.

https://www.amnesty.ch/de/themen/menschenrechtsverteidiger/dok/2019/solidaritaet-mit-asylsuchenden

 

 

Amnesty International
10. April 2019 | 07:53