Synode entscheidet über ökumenisches Grossprojekt

Medienmitteilung

150 Jahre Thurgauer Landeskirchen 2019/2020: Am Montag, 27. November 2017 entscheidet die Evangelische Synode des Kantons Thurgau in Kreuzlingen über das ökumenische Projekt «150 Jahre Thurgauer Landeskirchen». Drei neue Mitarbeitende der Landeskirche werden im Synodegottesdienst in ihr Amt eingesetzt.

Die Thurgauer Kantonsverfassung von 1869 schuf die Voraussetzung, dass sich die beiden grossen Kirchen im Kanton in den Jahren 1869/1870 als Landeskirchen mit öffentlich-rechtlichem Status Sinn organisieren konnten. Eine Organisationsform, die sich bis heute bewährt. Der katholische und der evangelische Kirchenrat stimmen überein, dass das Jubiläum «150 Jahre Thurgauer Landeskirchen» eine Chance ist, das landeskirchliche Wirken und die diakonisch karitativen Dienste der breiten Öffentlichkeit gegenüber sichtbar zu machen. Ein Anliegen, das auch in der Gesprächssynode deutlich zum Ausdruck kam. Die beiden Thurgauer Landeskirchen planen für die Jahre 2019 und 2020 ein ökumenisches Jubiläumspaket mit Veranstaltungen, Publikationen, Angeboten und Impulsen für Kinder und Erwachsene. Der Thurgauer Regierungsrat ist sich der historischen Bedeutung des Jubiläums ebenfalls bewusst und stellt die Mitwirkung des Kantons in Aussicht.

Zur Finanzierung tragen die beiden Landeskirchen zu gleichen Teilen bei. Die Herbstsynode befindet über das geplante Projekt und über die vom Kirchenrat beantragte Kostenbeteiligung in Höhe von 150 000 Franken.

Budget 2018 mit «roter Null»

Zu den üblichen Geschäften der Herbstsynode gehört die Genehmigung des Budgets der Landeskirche für das kommende Jahr. Das vorgelegte Budget 2018 rechnet bei einem Volumen von 6,2 Mio Franken mit einer «roten Null» – einem geringfügigen Ausgabenüberschuss von 30 000 Franken. Dies bei einem gleichbleibenden Zentralsteuerfuss von 2.5 Prozent.

Kapitelsverordnung neu formuliert

Als «Gesetzgeberin» wird die Synode über eine vom Kirchenrat vorgelegte Neufassung der Kapitelsverordnung sowie eine punktuelle Anpassung der Entschädigungsverordnung entscheiden. Die total überarbeitete Fassung über die Einteilung der Dekanatskreise und die Organisation der Kapitel sieht die Umteilung der Kirchgemeinde Uesslingen vom Dekanatskreis Frauenfeld zum Dekanatskreis Untersee vor. Künftig sollen Änderungen der Dekanatszuteilung auf Antrag der betroffenen Kirchgemeinden durch Kirchenratsbeschluss erfolgen. Neu soll die revidierte Fassung auch den Status von Pfarrpersonen und Diakoninnen und Diakonen in den Kapitelversammlungen klären, wenn sie ihre Tätigkeit nicht als Gewählte, sondern im Angestelltenverhältnis verrichten.

Die Anpassung der Entschädigungsverordnung konkretisiert die Kostenbeteiligung der Landeskirche an die Kirchgemeinden bei Studienurlauben und Praktika.

 Geistliches Rückenstärken für drei Mitarbeitende
Pfarrer Tobias Arni, Leiter der Fachstelle Religionsunterricht, Diakon Jmerio Pianari von der Medienstelle Religionsunterricht und Jasmin Hanselmann vom tecum werden im Synodegottesdienst als Mitarbeitende der Landeskirche in ihr Amt eingesetzt.

 Letzte Synode in dieser Legislatur
Die Synode in Kreuzlingen ist die letzte in der zu Ende gehenden Amtsdauer 2014 bis 2018. Zwar treffen sich die Synodalen noch einmal am 10. Februar in der Kartause Ittingen, wenn es um die Ausrichtung des Zukunftskurses der Evangelischen Landeskirche geht. Doch diese Tagung hat nicht den Charakter einer Synode. Zur Zukunftstagung, gemeinsam mit dem Kirchenrat und den Kirchenvorsteherschaften, können sich alle Interessierten anmelden.

Zuhörerinnen und Zuhörer willkommen

Die Synode am Montag, 27. November 2017 beginnt mit dem Gottesdienst in der Stadtkirche in Kreuzlingen um 8.15 Uhr. Die Predigt hält Pfarrer Tobias Arni. Die Verhandlungen der Synode finden von 9.30 bis 12.00 Uhr und von 13.45 bis 16.45 Uhr im evangelischen Kirchgemeindehaus in Kreuzlingen statt. Gottesdienst und Verhandlungen sind öffentlich.

Brunhilde Bergmann

Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau
16. November 2017 | 15:19