Synodaler Weg: RKZ begrüsst die Absicht der Bischofskonferenz

Medienmitteilung

An ihrer Juni-Plenarversammlung befasste sich die RKZ mit dem Beschluss der Bischofskonferenz, einen synodalen Prozess einzuleiten. Zudem entschied sie, die Mittel für die schweizerischen Aufgaben der Kirche um 2% zu erhöhen. Mit Spannung wird der Ausgang der Volksabstimmung über den RKZ-Beitritt der Schwyzer Katholiken am 30. Juni erwartet.

«Wir haben wenige Tage vor der letzten Vollversammlung der Schweizer Bischöfe mit deren Vertretern im Kooperationsrat auf Augenhöhe über die Krise  der katholischen Kirche und über die Chancen eines synodalen Weges gesprochen», erklärte RKZ-Präsident Luc Humbel zur Eröffnung der Sitzung. Er sei deshalb erfreut und vor allem beruhigt, dass die Bischofskonferenz sich der schwierigen Situation bewusst sei und sie unter Einbezug der Gläubigen angehen wolle. Er danke den Bischöfen für ihr offenes Ohr und für die klaren und wichtigen Worte.

Verbindliche Mitentscheidungsrechte der Getauften

Zugleich formulierte Luc Humbel zentrale Erwartungen aus RKZ-Sicht und forderte alle zur aktiven Beteiligung auf. «Ein synodaler Prozess kann dann zielführend und spannend sein, wenn konkrete und klare Vorstellungen geäussert werden, wohin der gemeinsame Weg führen soll. Und da gibt es aus RKZ-Sicht ein zentrales Anliegen: Rechtsverbindliche Mitentscheidung der Getauften an allem, was sie betrifft: Nicht nur bei den Finanzen und bei Behördenwahlen, sondern auch bei der Bestellung von Seelsorgenden und bei pastoralen Grundoptionen. Es liegt folglich an uns allen, eine Haltung dazu zu entwickeln, mit welchem Ziel wir synodal mitreden wollen.» Das sei jedoch mit internen Klärungsprozessen und Arbeit verbunden.

Diese Anliegen wurden in der angeregten Diskussion zum Thema «Synodaler Weg – auch für die Schweiz?» positiv aufgenommen. Es gelte, die Bischöfe beim Wort zu nehmen. Wichtig sei, die Krise nicht auf die bekannten «heissen Eisen» zu reduzieren, die vielfältigen Anspruchsgruppen zu berücksichtigen und an das Subsidiaritätsprinzip zu erinnern: Je mehr die Kirche vor Ort und die Bischofskonferenzen Spielräume für eigene Lösungen nutzen und einfordern, desto einfacher sind die notwendigen Reformen. Das Präsidium wurde beauftragt, dem Thema hohe Priorität einzuräumen. Und dank dem Kooperationsrat gibt es bereits ein gemeinsames Gremium, in dem RKZ und SBK das Gespräch weiterführen können.

Mehr Geld für die Bischofskonferenz und für den Genugtuungsfonds

Weiter beschlossen die Delegierten, die Zielsumme für die Beiträge der Mitglieder der RKZ um 2% zu erhöhen. Hauptgründe sind der zusätzliche Personalbedarf des Generalsekretariates der Schweizer Bischofskonferenz und die Genugtuungszahlungen an die Opfer verjährter Fälle von sexuellen Übergriffen im pastoralen Umfeld. Schon für das laufende Jahr wurde zudem beschlossen, den entsprechenden Fonds zum vierten Mal mit CHF 150›000 zu äufnen.

RKZ-Beitritt der Schwyzer Kantonalkirche

Werner Inderbitzin, Präsident der Schwyzer Kantonalkirche, informierte über die Aktivitäten des Kantonskirchenvorstandes im Vorfeld der Abstimmung zum RKZ-Beitritt vom 30. Juni. Er betonte insbesondere die Unterstützung des RKZ-Beitritts durch die kirchlichen Verantwortungsträger. Dass Bischof Felix Gmür als Präsident und Abt Urban Federer als Mitglied der Bischofskonferenz, Generalvikar Martin Kopp und etliche Pfarrer und Seelsorgende, Verantwortliche für die kirchlichen Jugendverbände und viele mehr sich klar für den RKZ-Beitritt ausgesprochen haben, ist ein wichtiges Zeichen – gerade angesichts der teilweise tatsachenwidrigen Kritik der Beitrittsgegner an der RKZ.

Während die Gegner des Beitritts vor allem die finanziellen Folgen betonen, geht es aus Sicht der RKZ-Mitglieder um einen Akt der Solidarität: Was alle angeht und wovon alle auf die eine oder andere Art einen Nutzen haben, soll auch von allen mitgetragen werden – und zwar in voller Mitverantwortung und mit allen Mitgestaltungsmöglichkeiten, die die Zugehörigkeit zur RKZ eröffnet.

Zahlreiche Sachgeschäfte

Aus der Vielzahl der Sachgeschäfte sind folgende besonders zu erwähnen:

  • Die RKZ-Delegierten genehmigten den Voranschlag 2020 mit einem Gesamtaufwand von rund CHF 13 Mio. und einem budgetierten Ertragsüberschuss von rund CHF 15’000.
  • Die Plenarversammlung nahm Kenntnis vom Stand des Projektes Gesamtkonzept Migrationspastoral und bewilligte CHF 30’000 für dessen Fertigstellung. Dabei wurde betont, der bis Ende 2020 erstreckte Zeitplan sei einzuhalten. Denn viele kantonalkirchliche Organisationen warten auf die Ergebnisse dieses Projektes, um eigene Entwicklungen voranzutreiben.
  • Die RKZ-Delegierten liessen sich über das Projekt «Mitgliederdatenbank» informieren. Ziel des ökumenischen Vorhabens, an dem sich mehrere kantonalkirchliche Organisationen beteiligen, ist nicht nur eine zeitgemässe IT-Lösung, sondern auch die Stärkung der Mitgliederbindung.
RKZ Römisch-katholische Zentralkonferenz
27. Juni 2019 | 10:31