Suspension eines Diakons
Mit Dekret vom 1. September 2018 verfügte Diözesanbischof Vitus Huonder die Suspension (Nach Kirchenrecht CIC, c. 1333, § 1, 1°–3°) des Diakons Dietmar Laubscher. Da die Suspension einen persönlichen Bereich betreffe, kommuniziert das Bistum diesen nicht öffentlich. [BK/GG/eko]
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