Schutzmassnahmen der Kirche: Ab 28. Mai sind Gottesdienste wieder möglich
Das Verbot öffentlicher Gottesdienste wurde vom Bundesrat aufgehoben. Sie dürfen ab 28. Mai unter strengen Vorsichtsmassnahmen wieder stattfinden. Bezüglich der Bedingungen gibt es noch offene Fragen, die in diesen Tagen zwischen Kirchenleitungen, Kanton und Bund geklärt werden.
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