Menschenrechte und Umwelt: Stellungnahme von Ethos zum neuen Gesetzgebungsvorschlag des Bundesrates

Nach der Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative arbeitet der Bundesrat nun an der Umsetzung des vom Parlament angenommenen indirekten Gegenvorschlags. Die Vernehmlassungsperiode zum Entwurf einer Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) wird demnächst ablaufen und die Ethos Stiftung bedauert die wenig ehrgeizigen Ziele des Verordnungsentwurfs.

Im November 2020 erreichte die Konzernverantwortungsinitiative, trotz einer Annahme durch 50.7% der Schweizerinnen und Schweizer, nicht das nötige Ständemehr. Seither arbeitet der Bundesrat an der Umsetzung des vom Parlament angenommenen, indirekten Gegenvorschlags mit dem Ziel, die in der Schweiz basierten Unternehmen dazu zu bringen, weltweit die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen.

Die neuen Bestimmungen des Obligationenrechts werden, laut Bundesrat, in zwei Bereichen zu Verbesserungen führen. Einerseits werden die grossen Unternehmen verpflichtet, über die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Risiken zu informieren und einen Bericht zu ökologischen und sozialen Fragen sowie zu Fragen bezüglich ihrer Belegschaft, zur Einhaltung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung zu erstellen. Sie müssen auch die Massnahmen darlegen, die sie in diesen Bereichen getroffen haben. Andrerseits müssen diejenigen Unternehmen, deren Tätigkeiten mit Risiken verbunden sind, umfangreichen Sorgfaltspflichten in den kritischen Bereichen von Kinderarbeit und Mineralien und Metallen aus Konfliktzonen nachkommen. 

Am 14. April wurde eine Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen des Gegenvorschlags eröffnet. In einer öffentlichen Stellungnahme bedauert Ethos die mangelnden Ambitionen dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen und befürchtet, dass die Schweiz ins Hintertreffen gerät, da inzwischen in sechs europäischen Ländern weitreichendere Sorgfaltspflichtgesetze schon eingeführt oder angenommen wurden oder aber in Ausarbeitung sind. 

Ethos bedauert insbesondere, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen nur das Problem der Kinderarbeit und den Sektor der Konfliktmineralien ansprechen. Diese Fragen sind selbstverständlich äusserst wichtig, aber andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, wie beispielsweise Formen moderner Sklaverei, die Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation zufolge 40 Millionen Menschen weltweit betreffen, sind in der neuen Schweizer Gesetzgebung nicht berücksichtigt. 

Ein Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes 

In ihrer Stellungnahme fordert Ethos den Bundesrat auf, die Ausführungsverordnung zu überarbeiten und eine Fassung zu verabschieden, die den internationalen Entwicklungen entspricht. Insbesondere sollten Kobalt und rezyklierte Metalle in die Liste der Mineralien und Metalle, die der Sorgfaltspflicht unterliegen, aufgenommen werden, ein Kontroll -und Sanktionsmechanismus eingeführt werden und keine Ausnahmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich Kinderarbeit für KMUs mit diesbezüglich bedeutenden Risiken gewährt werden. 

Für die Ethos Stiftung sind menschenrechtliche Sorgfaltspflichten ein Kernelement nachhaltiger Anlagen und der Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG), welche die Investoren bei ihren Anlageentscheiden berücksichtigen müssen. Ein klarer gesetzlicher Rahmen mit konkreten Anforderungen, die für eine möglichst grosse Anzahl an Marktteilnehmern gelten, schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen und ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Mit diesem minimalistischen Verordnungsentwurf gerät die Schweiz ins Hintertreffen in Bezug auf die internationalen Entwicklungen, was der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes schaden könnte. In der Tat erwarten internationale Investoren strengere regulatorische Rahmenbedingungen in diesem Bereich, um die ESG-Risiken ihrer Anlagen zu verringern. 

Ethos Stiftung
14. Juli 2021 | 10:43