Landeskirchenrat Baselland soll Kündigung zurücknehmen

Medienmitteilung

Dekanat BS und Pastoralkonferenz BL fordern den Landeskirchenrat BL auf, die Kündigung des Vertrages mit BS bzgl. katholisch bl.bs zurückzunehmen.

Der Landeskirchenrat der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft hat den Vertrag mit der Römisch-katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt über die Führung der gemeinsamen Fachstelle katholisch bl.bs überraschend gekündigt. In der Medienmitteilung des Landeskirchenrates vom 19.5. zum Entscheid wird von diesem festgehalten, dass die Arbeit besser auf die Bedürfnisse der Pastoralräume in BL ausgerichtet und das Angebot in angepasster Form weitergeführt werden soll. Als Vertretende der Seelsorgerinnen und Seelsorger der katholischen Kirche in beiden Kantonen sind wir schockiert und empört über dieses einseitige und nicht abgesprochene Vorgehen. Dies aus mehreren Gründen:

 

  1. Kein Einbezug der für die Pastoral verantwortlichen Gremien und Personen

Der Entscheid des Landeskirchenrates wurde ohne jegliche Absprache mit den für die Seelsorge Verantwortlichen getroffen. Weder der für die Pastoral in der Region zuständige Vertreter des Bischofs noch die kirchlichen Gremien der Pastoralkonferenz BL und des Dekanats BS waren beteiligt oder informiert. Darin sehen wir eine grobe Verletzung des dualen Systems der katholischen Kirche, in dem die Landeskirche auch gemäss eigener Verfassung daran gehalten ist «in gegenseitigem Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen» den Dialog «mit den zuständigen, kirchlichen Organen» zu pflegen und «ihnen dabei auch Anliegen der römischkatholischen Bevölkerung» zu unterbreiten. Nichts davon wurde im Vorgehen des Landeskirchenrates berücksichtigt. Erste Reaktionen der Seelsorgenden zeigen, dass das Vertrauen in die staatskirchenrechtlichen Organe dadurch empfindlich verletzt wurde.

 

  1. Fehlende Bedarfsabklärung in den Pastoralräumen & Pfarreien

Die Pastoralräume, auf die eine künftige Struktur gemäss der Begründung des Landeskirchenrates besser ausgerichtet sein soll, sind erst zum Teil errichtet. In einen Entscheid über eine veränderte Ausrichtung der von der Fachstelle katholisch bl.bs wahrgenommenen Aufgaben hätten die bestehenden und designierten Pastoralräume in Baselland zwingend miteinbezogen werden müssen. Dies ist nicht geschehen. Der Landeskirchenrat BL hat damit seinen Entscheid ohne Klärung der Bedürfnisse und des eigentlichen Bedarfs der kirchlichen Basis vorgenommen.

 

  1. Ausschaltung der Steuergruppe der Fachstelle

Der Entscheid wurde gefällt ohne Wissen der Steuergruppe der Fachstelle. Die aus Vertretern der Pastoral und der Landeskirche zusammengesetzte leitende Kommission der Fachstelle wurde übergangen. Damit hat der Landeskirchenrat ohne Begründung einer von ihr miteingesetzten Kommission das Steuer aus der Hand genommen.

 

  1. Zerschlagung der bikantonalen Fachstelle ohne Konzept für alternative Struktur

Die bikantonale Fachstelle katholisch bl.bs wird durch den Entscheid des Landeskirchenrates zerschlagen. Dabei wurden keinerlei Ideen für alternative Strukturen mit den Beauftragenden (Bistumsleitung) oder denen, zu deren Unterstützung die Stelle arbeiten soll (Pfarreien, Pastoralräume), je besprochen. Dies wiegt aus pastoraler Sicht besonders schwer, da besonders in der Phase der Errichtung die künftigen Pastoralräume auf den fachlichen Support der Fachstelle angewiesen gewesen sind.

 

  1. Rechtlicher Schwebezustand der Projektstelle «Seelsorge im Tabubereich SITA»

Von der Kündigung des Vertrags ist auch die im letzten Jahr von den beiden Synoden der RKK BS und der RKLK BL für die Seelsorge im Tabubereich (SiTa) bewilligte Projektstelle betroffen. Diese Projektstelle wurde schweizweit als vorbildlich für das kirchlichdiakonische Engagement für Menschen am Rande der Gesellschaft wahrgenommen und gewürdigt. Die rechtliche Situation dieser gemeinsamen Projektstelle (bis Ende 2018) als Teil der gemeinsamen Fachstelle, die nun schon Mitte 2018 aufgelöst werden soll, ist z.Zt. nicht geklärt und ist Grund für erhebliche Besorgnis.

 

  1. Verschleuderung von finanziellen Ressourcen

Das Vorgehen der Landeskirche, welches die bestehende Struktur aufkündet ohne klare Konzepte für die Zukunft, ist auch eine Verschleuderung von finanziellen Ressourcen. Die ganze mehrjährige Aufbauarbeit inkl. Infrastruktur (verschiedene Formate der Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsprogramme, Webseiten etc.) geht verloren.

 

  1. Verlust von fachlichen und menschlichen Ressourcen

Durch die Kündigung des Vertrags werden vor allem aber menschliche Ressourcen verschleudert. Von der Kündigung des Vertrags sind vier Mitarbeitende betroffen, welche durch ihre fachliche, theologische und menschliche Kompetenz und Erfahrung wertvolle Arbeit geleistet und viele Seelsorgerinnen und Seelsorger in ihrer Arbeit tatkräftig unterstützt haben. Darüber hinaus haben sie dazu beigetragen, dass die katholische Kirche in der Region auch von einer breiteren Öffentlichkeit als eine gesellschaftsrelevante Grösse wahrgenommen wurde. Wir appellieren eindringlichst an die Verantwortlichen der röm.-kath. Landeskirche BL, die Kündigung des Vertrages zu überdenken und rückgängig zu machen. So können berechtigte Fragen und Anliegen in Ruhe angegangen und für alle Beteiligten konstruktive Lösungen gefunden werden.

 

Pastoralkonferenz BL
23. Mai 2017 | 06:43