Küssnacht am Rigi per sofort mit neuer Pfarreileitung

Medienmitteilung

Bischof Vitus Huonder hat mit Wirkung per 18. Juni 2018 Generalvikar Martin Kopp zum Pfarradministrator und Claudia Zimmermann zur Pfarreibeauftragten ad interim ernannt. Nach eingehenden Besprechungen mit Vertretern von Kirchenrat und Bistum Chur ist der Pfarrer von Küssnacht per Ende letzter Woche von seinen Aufgaben entbunden worden. Er hatte dem Diözesanbischof von Chur am 13. Juni seine Demission eingereicht. Gleichentags hat der Kirchenrat von Küssnacht das Anstellungsverhältnis mit dem Pfarrer gekündigt.

Ende 2017/Anfang 2018 war dem Kirchenrat zugetragen worden, dass der Pfarrer Angehörige der Pfarrei um Darlehen in beträchtlicher Höhe angehe, um Schulden zu begleichen. Diese Anzeichen verdichteten sich im April und diskrete Nachforschungen des Kirchenrates bestätigten sie. Es stellte sich heraus, dass sich ein Schuldenberg im Umfang von einigen hunderttausend Franken aufgetürmt hatte. Der Kirchenrat geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass etwa 50 Personen vom Pfarrer um Geld angegangen worden waren. Angesichts der Schuldenhöhe fällt es schwer anzunehmen, dass eine Schuldensanierung noch möglich ist. Sobald der Kirchenrat von dieser Situation Kenntnis hatte bzw. er das Ausmass der privaten Verschuldung des Pfarrers in etwa einschätzen konnte, hat er die Problematik mit ihm besprochen. Es war jedoch nicht möglich, von ihm die für die Klärung unabdingbare Offenlegung zu erreichen bzw. die notwendige Übersicht betreffend seiner finanziellen Situation zu erhalten. Der Kirchenrat geht derzeit davon aus, dass die Geldnöte des Pfarrers auf spekulative Geldanlagen mit damit eingetretenen grossen Verlusten einerseits sowie höchstwahrscheinlich mit Spielschulden anderseits in Verbindung stehen.

Aufgrund dieser unhaltbaren Umstände hat der Kirchenrat im Mai mit Generalvikar Martin Kopp das Gespräch gesucht, um über eine Abberufung des Pfarrers zu sprechen. Alle, auch der Bischofsrat in Chur, waren sich einig, dass die Sache möglichst schnell ein Ende finden und der Pfarrer Küssnacht verlassen muss. Wie sich im Verlauf von weiteren Gesprächen mit dem Bistum Chur zeigte, war der Pfarrer aufgrund von Spielschulden schon in früheren Jahren einmal in grosse Geldnöte geraten und hatte sich deshalb beim Bistum selber angezeigt. Der Kirchenrat von Küssnacht hatte von dieser Vorgeschichte keine Kenntnis. Aufgrund der zwischenzeitlich bekanntgewordenen und ihm vom Kirchenrat dargelegten Entwicklungen war auch der Bischofsrat der Auffassung, dass der Pfarrer den Kirchenrat um sofortige Beendigung der Anstellung in Küssnacht und das Bistum um Annahme seiner Demission von allen kirchlichen Funktionen ersuchen sollte. Kirchenrat und Bistum haben in der Folge den Pfarrer per sofort von seinen Aufgaben entbunden. Ende letzter Woche hat er Küssnacht verlassen und seine schon seit längerer Zeit geplanten Ferien angetreten. Der Weggang des Pfarrers trifft Küssnacht unvermittelt und hart. Über zwei Jahrzehnte hinweg lernten sie ihn als volksverbunden kennen und schätzen. Im Namen der Küssnachterinnen und Küssnachter dankt der Kirchenrat dem Pfarrer für die unzähligen geleisteten guten Dienste und wünscht ihm viel Kraft, Zeit und die Begleitung, die es für die Aufarbeitung dieser «Geschichte» braucht. Das Bistum wird dafür sorgen, dass er nach Massgabe der konkreten Umstände die erforderliche Unterstützung erhält. Der Kirchenrat bittet die Küssnachterinnen und Küssnachter um Verständnis dafür, dass er nach diesen Entscheidungen und den damit verbundenen Folgen nun über den Sommer hinweg etwas Zeit braucht. Über allem steht sein Anliegen, dass dieses Kapitel in einer für alle Beteiligten und Betroffenen bestmöglichen Weise bearbeitet und dann auch möglichst bald abgeschlossen werden kann. Damit dies gelingt, bleibt der Kirchenrat mit dem Bistum Chur in engem Austausch. Auch wird er bei Bedarf die Küssnachterinnen und Küssnachter wiederum informieren.

Ergänzungen zur Medienmitteilung

Bistum Chur
18. Juni 2018 | 14:05