Kopftuchverbot an Basler Gerichten rechtens

Vergangenen Frühling hat der Basler Gerichtsrat sein Personalreglement geändert: Justizpersonen ist es fortan untersagt, im Gerichtssaal religiöse Symbole zu tragen. Ein Anwalt legte dagegen Beschwerde am Bundesgericht ein – doch die wurde nun abgewiesen.

Neue Zürcher Zeitung
23. März 2019 | 08:38