Homofeindliche Hetze: Pink Cross und die LOS reichen 2 Strafanzeigen ein

Medienmitteilung

Seit Juli 2020 ist die erweiterte Antidiskriminierungs-Strafnorm (Art. 261bis StGB) in Kraft und somit der Aufruf zu homofeindlichem Hass und die Verbreitung von entsprechenden Ideologien strafbar. Pink Cross und die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) haben nun zwei Strafanzeigen eingereicht: Eine gegen die Beleidigungen des Polemikers Alain Soral, und eine gegen einen menschenverachtenden Text in der Zeitschrift «Theologisches». Die Zukunft wird zeigen, wie konsequent der Art. 261bis StGB an den Schweizer Gerichten angewendet wird. Die Kantone sind aufgefordert, solche Fälle in Zukunft eigenständig strafrechtlich zu prüfen und ggf. zu verfolgen.

Mitte September veröffentlichte der Polemiker Alain Soral ein Video, in dem er eine Westschweizer Journalistin beleidigte und zu Hass und Diskriminierung gegen queere Personen, insbesondere aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, aufrief. Das Video wurde inzwischen über 30’000 Mal angesehen und wurde in den Westschweizer Medien breit diskutiert. Muriel Waeger, Co-Geschäftsführerin der LOS und Directrice Romande von Pink Cross, sagt dazu: «Diese Ideologien mit dem Ziel, queere Menschen systematisch zu erniedrigen und zu verunglimpfen, haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Hassreden sind gefährlich und können speziell bei jungen Menschen grosse negative Auswirkungen haben. Wir haben deshalb eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Waadt eingereicht und erwarten, dass die Behörden den Sachverhalt genau prüfen und ein klares Zeichen gegen Hass und Diskriminierung setzen.»

Ein zweiter krasser Fall von homophober Hetze betrifft einen Artikel in der Zeitschrift «Theologisches», die von Prof. Dr. Manfred Hauke herausgegeben wird. Im Artikel werden homosexuelle Menschen pauschal mit der Mafia – also mit organisierter Kriminalität – gleichgesetzt und als «Parasiten» diskreditiert. Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross, sagt: «Der Hass, der in diesem Artikel propagiert wird, ist gefährlich. Damit werden tausende Schwule, Lesben und Bisexuelle verunglimpft – nicht nur solche, die der katholischen Kirche angehören. Das kann schwerwiegende Folgen für sie und ihre Familien haben. Dieser Hass darf in der Schweiz keinen Platz haben, weshalb wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Lugano eingereicht haben.»

Besonders stossend an diesem Fall: Der Herausgeber Prof. Dr. Manfred Hauke forscht und lehrt an der Theologischen Fakultät von Lugano, die als Institution (gemäss Art. 75 Abs. 3 HFKG) akkreditiert ist und sich aktuell um Bundesgelder bemüht. «Ich bin schockiert, dass Professoren mit einem solchen Gedankengut an einer anerkannten Schweizer Institution lehren dürfen. Wir erwarten von der Theologischen Fakultät in Lugano eine Untersuchung, ob solche Hetze auch gegenüber Studierenden geäussert wird. Dieser Fall muss umfassend aufgearbeitet werden!», zeigt sich Roman Heggli entsetzt. 

Diese beiden gravierenden Fälle zeigen, wie wichtig der neue Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Bisexuelle ist. In Zukunft ist es wichtig, dass die Behörden in allen Kantonen von sich aus gegen solche Hetze aktiv werden und Ermittlungen aufnehmen.

Pink Cross
21. Oktober 2021 | 07:12