Die freiheitliche Schweizer Lösung funktioniert bestens, es braucht kein Spezialgesetz für Sterbehilfe
Der Freispruch eines Genfer Arztes, der Sterbehilfe geleistet hat, zeigt die Tauglichkeit der Schweizer Lösung. Die höchsten Richter haben die liberale Regel weiter präzisiert und so gestärkt.
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