Churer Bischof prüft Ergebnis der Untersuchung im Fall Monika Schmid
Hat eine Theologin sich durch eine verbotene Konzelebration kirchenrechtlich strafbar gemacht? Um diesen Vorwurf zu prüfen, beauftragte Bischof Bonnemain eine kanonische Voruntersuchung – der Bericht liegt ihm nun vor. Jetzt muss er entscheiden.
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