Bundesgericht bestätigt Strafe für Flüchtlingshelferin
Die wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz verurteilte Flüchtlingshelferin Anni Lanz ist vor Bundesgericht mit einem Antrag auf Freispruch gescheitert.
Sie könne keinen Notstand geltend machen und habe rechtswidrig gehandelt, indem sie ein Ausschaffungsverfahren ignoriert habe, urteilten die Richter.
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