Annahme der ständerätlichen Motion «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care»

Medienmitteilung

Die Annahme der ständerätlichen Motion 20.4264 SKG-SR «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» ist ein wichtiger Meilenstein, um die zentralen Anliegen von palliative ch – Schaffung von umfassenden gesetzlichen Grundlagen und damit Regelung der Finanzierung einer bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende – vorwärts zu bringen. Diese Motion bringt endlich Schub in Richtung Action!

Nicht jeder Mensch in der Schweiz hat die gleichen Möglichkeiten, selbst über das eigene Sterben zu bestimmen. Das kann vom Wohnort, von den vorhandenen sozialen Strukturen und der finanziellen Situation abhängen. Es besteht hier das Risiko einer neuen Ungleichheit am Lebensende. «Für eine Regierung und ein Parlament geht es natürlich in erster Linie darum, zu prüfen, ob die Rechtsgrundlagen stimmen, ob es eine Finanzierung gibt und ob die Verhältnisse geklärt sind. Das ist es, womit wir uns hier beschäftigen müssen,» erläuterte Bundesrat Alain Ber-set anlässlich der Ratsdebatte. «Aber ganz offensichtlich sind wir alle, auf einer menschlichen Ebene, zu verschie-denen Zeiten in unserem Leben auch mit solchen Fragen konfrontiert. Nicht nur als politische Führer, sondern auch privat.»

Im Ständerat war man sich einig, dass es eine gemeinsame Verantwortung gibt, die Palliativversorgung zu fördern und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen sowie die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen mit den verschiedenen Akteuren zu entwickeln.

Den Zugang zu Palliative Care für alle ermöglichen

palliative ch, die Schweizerische Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung, setzt sich seit Jahren dafür ein, dass sowohl unheilbar kranke als auch ältere Menschen am Ende ihres Lebens sowie ihnen Naheste-hende in der verbleibenden Zeit optimale Lebensqualität erfahren. Denn gemäss Schätzungen von Bund und Kan-tonen wird für zwei Drittel aller zukünftiger Todesfälle eine Palliative Care Versorgung benötigt werden. Aktuell haben insbesondere Menschen, die nicht an einer Krebserkrankung leiden, keinen ausreichenden Zugang zu Palli-ative Care. Nur 12% der im Spital verstorbenen Menschen erhielten im Jahr 2018 Leistungen der palliativmedizini-schen Komplexbehandlung oder der spezialisierten Palliative Care.

Den Hauptgrund für diese Versorgungslücke sieht palliative ch in der Unterfinanzierung der Palliative Care. Des-halb begrüsst sie den Entscheid des Ständerates, die Motion «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» anzunehmen.

Die Forderungen von palliative ch an die Politik

Renate Gurtner Vontobel, die Geschäftsführerin von palliative ch betont, dass es rasch eine verbindliche Regelung der Finanzierung von Palliative Care-Leistungen brauche. Und zwar über die gesamte Versorgungskette ein-schliesslich der Schnittstellen sowie einem verbindlichen Fahrplan für die Umsetzung.

Im Hinblick auf die Motion erachtet palliative ch folgende Massnahmen als notwendig:

«»¢ Verankerung der Palliative Care im KVG.

«»¢ Anerkennung von psychosozialen, spirituellen und funktionalen Leistungen an Patient*innen in der letz-ten Lebensphase als OKP-pflichtige Leistungskategorie.

«»¢ Eine sachgerechte Abbildung der Leistungen in Abwesenheit der Patientin bzw. des Patienten in den be-stehenden Tarifstrukturen (Einzelleistungs- und Pauschaltarife) sowie in den Pflegebedarfsstufen.

«»¢ Die Regelung der Abgeltung von konsiliarischen Leistungen im KVG.

«»¢ Die Schaffung einer Beratungs- und Koordinationspauschale für ein spezifisches Case Management von Palliative Care-Patient*innen sowohl für den stationären als auch den ambulanten Bereich.

«»¢ Die Klärung der Frage, wie Leistungen der spezialisierten stationären Palliative Care angemessen vergütet werden können. Die Vergütung im Rahmen einer Tarifstruktur ausserhalb von SwissDRG ist zu prüfen.

«»¢ Die Klärung der Frage, wie Leistungen der allgemeinen stationären Palliative Care angemessen vergütet werden können – insbesondere im Hinblick auf eine Erweiterung der Pflegebedarfsstufen.

«»¢ Die Klärung der Vergütung von Leistungen in Hospizen.

«»¢ Die Klärung von Palliativleistungen in Institutionen für Menschen mit Behinderungen.

Palliative Care ist im Interesse von allen. Sie erhöht die Lebensqualität in der letzten Lebensphase, entlastet bzw. ergänzt gleichzeitig die Akutmedizin und führt damit insgesamt zu Kosteneinsparungen im Gesamtsystem. Es gibt keinen Grund, die Umsetzung der Motion auf die lange Bank zu schieben.

Palliative Care in Zeiten von Corona

Bei einer Pandemie mit Symptomen und einer schnellen, gehäuften Sterblichkeit, sollte « das Leben zu Ende», d.h. das Sterben mitgedacht werden; sowohl im Sinne einer optimalen Palliativbegleitung und Leidenslinderung wie auch im Sinne einer vorausschauenden Vorsorgeplanung. Mit anderen Worten: Bei der Bewältigung von CO-VID-19 muss Palliative Care von der ersten Stunde strukturell und konzeptionell einbezogen werden.

Auf Intervention und Antrag von palliative.ch bei Gesundheitsminister Alain Berset wurde die Genfer Professorin Dr. Sophie Pautex, Palliativmedizinerin und Geriaterin am Universitätsspital Genf, am 12. November 2020 in die Swiss National Science COVID-19 Task Force gewählt.

Die Einbettung der Palliative Care-Expertise auf Bundesebene schafft Legitimation und hat Modellcharakter für alle unteren Ebenen: Kantone, Gemeinden, Institutionen. Diese zentrale strukturelle Massnahme stellt sicher, dass Menschen auch während einer Pandemie, strapazierten Versorgungsverhältnissen und strengen Besuchsre-gelungen von Angehörigen, würdig und ohne viel Schmerz und Leiden bis an ihr Lebensende begleitet werden können.

Die Motion «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» finden Sie hier:

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204264
palliative.ch
15. Dezember 2020 | 13:42