2018 sind Weichenstellungen in der Armutspolitik notwendig

Medienmitteilung

Mit bescheidenen Mitteln von neun Millionen Franken hat der Bund 2013 ein «Nationales Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut» lanciert. Zurzeit wird dieses Programm evaluiert. Im nächsten Frühjahr bestimmt der Bund über das weitere Vorgehen. Aus armutspolitischer Sicht ist klar: Der Bund muss sein Engagement fortsetzen. Es ist höchste Zeit, dass der Bundesrat eine Strategie der Armutsbekämpfung formuliert.

Hugo Fasel. 600 000 Personen sind in der Schweiz von Armut betroffen, und rund jede neunte Person ist von Armut bedroht. Die Ursachen von Armut sind in den verschiedensten Bereichen auszumachen: am Arbeitsmarkt, weil die Löhne nicht existenzsichernd sind, in der Bildung, weil das berufliche Wissen ungenügend oder nicht mehr adäquat ist, bei den steigenden Wohnkosten, bei der Belastung von Einelternfamilien, bei der zunehmend ungleichen Einkommensverteilung oder weil Familie und Beruf nur beschränkt miteinander zu vereinbaren sind.

Im Bereich der Sozialpolitik ist die Aufmerksamkeit nach wie vor auf die klassischen Sozialversicherungen gerichtet, die AHV, die Pensionskassen, die Ergänzungsleistungen oder die Invalidenversicherung. Die zentrale sozial- und gesellschaftspolitische Herausforderung der Zukunft ist jedoch die Armutsbekämpfung. Das Armutsprogramm des Bundes hat eine Reihe grundlegender Erkenntnisse zur Armut in der Schweiz hervorgebracht. Die einfache, aber fundamentale Erkenntnis lautet: Die Armut in der Schweiz ist gravierend, und sie wächst weiterhin. Es ist inakzeptabel, dass sie politisch von wichtigen Kreisen immer noch ignoriert oder kleingeredet wird.

Armutspolitik endgültig auf Bundesebene verankern

Das Armutsprogramm des Bundes läuft Ende 2018 aus. Damit steht der Bundesrat vor der Aufgabe, die vielfältigen Erkenntnisse aus verschiedensten Studien zu nutzen, um endlich eine Strategie zur Armutspolitik zu definieren und die wichtigsten Massnahmen festzulegen. Um dies zu erreichen, ist eine Reihe von Schritten auch institutioneller und struktureller Art notwendig. Davon soll im Folgenden die Rede sein.

Die Auffassung, Armutsbekämpfung sei primär oder ausschliesslich Aufgabe der Sozialhilfe der Kantone, ist weit verbreitet. Diese Sichtweise muss korrigiert werden. Wesentliche Bereiche der Armutsprävention fallen in die Kompetenzbereiche des Bundes. Dazu gehören die Berufsbildungs- und Weiterbildungspolitik, die Arbeitsmarktpolitik, verknüpft mit der Arbeitslosenversicherung und deren Aktiven Arbeitsmarktmassnahmen, oder die Wohnungs- und Siedlungspolitik, ebenso die Massnahmen für einen kostengünstigen Zugang zu Kinderkrippen oder die Kinderzulagen. Insbesondere gehört auch die Ausgestaltung der Integrationspolitik dazu.

Wann gibt es ein Bundesamt für Armutsfragen?

Die Zahl der Ämter, der Sekretariate, der Direktionen oder der themenspezifischen Büros auf Bundesebene ist gross. Bis heute gibt es jedoch keine Stelle, wo die Armutsthematik umfassend bearbeitet wird und Lösungsansätze entwickelt werden. Armutspolitik ist nach wie vor Flickwerk. Es wird erst gehandelt, wenn es nicht anders geht. Eine umfassende Strategie fehlt. Gerade die Tatsache, dass die Armutsbekämpfung eine Querschnittsaufgabe darstellt, macht es notwendig, endlich ein Gestaltungs- und Entscheidungszentrum innerhalb der Bundesverwaltung zu schaffen.

Die Dynamik der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen ist enorm: Die Einkommensverteilung wird ungleicher, der untere Mittelstand beginnt auszufransen. Die Zahl der Ausgesteuerten steigt ständig und hat die Grenze von jährlich 40 000 überschritten. Aber auch die Digitalisierung wird jene Menschen, die dem Wandel nicht folgen können, in die Armutsfalle treiben. Die Zahl der Alleinerziehenden nimmt zu, viele von ihnen sind auf Unterstützung angewiesen.

Allein diese wenigen Beispiele zeigen, wie entscheidend es ist, dass die Armutsfragen an einer Stelle des Bundes zusammengeführt werden müssen.

Eine eidgenössische Kommission für Armutsfragen einrichten

Es gehört zu den wichtigsten Erfolgsrezepten schweizerischer Politik, dass sie für bestimmte, klar definierte Themenfelder die Betroffenen, die dazugehörigen Institutionen und Akteure in einem Gremium zusammenführt und in einen Dialog bringt. Gerade in der Armutsthematik fehlt nach wie vor eine solche Einrichtung. Es ist notwendig, dass für die Bearbeitung der Armutsfragen Gemeinden, Kantone, Bund, Städte, Betroffene und ihre Organisationen, die Sozialpartner, die Bildungsinstitutionen, die Sozialversicherungen und die Wissenschaft am gleichen Tische miteinander Lösungsansätze entwickeln. Die Heterogenität der Fragestellung macht einen Austausch zwischen verschiedensten Akteuren und über mehrere Ebenen hinweg unabdingbar. Es ist höchste Zeit, dass der Bundesrat eine Eidgenössische Kommission für Armutsfragen einrichtet.

Armutsfrage als Teil einer jeden bundesrätlichen Botschaft

Politisches Handeln von Bundesrat und Parlament muss künftig auch die Armutsperspektive ausleuchten. In den heutigen Botschaften des Bundesrates gibt es keine Hinweise darauf, wie sich Entscheidungen des Bundes auf die Armut in der Schweiz auswirken. Genauso wie die Folgen von Entscheiden des Parlaments auf die KMUs, auf die Wirtschaftsentwicklung, auf die Familienpolitik, auf die Steuereinnahmen usw. in den Botschaften der Departemente dargestellt werden, müssen auch die Auswirkungen auf die Armut herausgearbeitet werden. Künftig darf es keine bundesrätliche Botschaft ohne Blick auf die Armutsentwicklung geben.

Caritas
14. Dezember 2017 | 11:47