Firmung

Jean-Marie Lovey, Bischof von Sitten, bei der Firmung in Martigny
Jean-Marie Lovey, Bischof von Sitten, bei der Firmung in Martigny

Das Wort Firmung leitet sich aus dem Lateinischen «confirmato» ab. Das heisst Bestätigung, Bekräftigung. Im Kontext der Firmung ist die Bestätigung des Glaubensbekenntnisses gemeint, das Eltern und Paten bei der Taufe stellvertretend für das Kind geleistet haben. Mit dem Empfang der Firmung bekräftigen die Firmlinge ihren Glauben und ihre Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Kirche und empfangen «die Gabe Gottes, den Heiligen Geist».

Die Firmung

Die Firmung gehört neben der Taufe und der Erstkommunion zu den Initiationssakramenten. Die Firmung ist ein einmaliges Sakrament, welches die Firmanden in einer besonderen Weise mit dem Heiligen Geist beschenkt und sie noch enger mit dem Glauben und der Kirche verbindet. In der Firmung erhalten die Firmanden den Auftrag, öffentlich von ihrem Glauben zu berichten und sich immer wieder mit ihm auseinanderzusetzen. Somit soll die Firmung den Glauben der Menschen stärken, zugleich erhalten sie aber auch die Aufgabe, ihren Glauben öffentlich zu machen.

Das Sakrament der Firmung hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Dies zeigt sich bis heute vor allem in der anhaltenden Diskussion um das «richtige» Firmalter. Doch fangen wir vorne an:

Ursprünglich war die Firmung ein Teil der Taufe. Erst im 12. Jahrhundert wurde die Firmung ein eigenständiges Sakrament. Zwar wurde die enge Bindung zum Sakrament der Taufe nach wie vor betont, aber der Ritus der Chrisamsalbung und Handauflegung wurde als Vorrecht der Bischöfe angesehen. Da folglich die Firmung von Bischöfen gespendet werden sollte, war das nicht mehr so einfach möglich wie etwa die Spendung der Taufe durch den vor Ort anwesenden Priester. Somit entfernte sich die Firmung immer mehr von der Taufe. Die Theologen des Mittelalters hielten fest an der Überzeugung: Wie der Mensch mit der Taufe das geistige Leben überhaupt empfange, werde mit der Firmung das «Vollalter des geistigen Lebens» erlangt. Dieses «Vollalter des geistigen Lebens» siedelten sie nicht beim zu taufenden Kleinkind an. Die mittelalterliche Firmtheologie ging zu wesentlichen Teilen in die Dokumente des kirchlichen Lehramts ein, wodurch die Firmung gegen Ende des Mittelalters als eigenständiges Sakrament kirchenrechtlich gefestigt wurde. Das Konzil von Florenz im 15. Jahrhundert hielt folgendes fest: Die Firmung ist eines der sieben Sakramente, prägt der Seele ein Merkmal ein, gibt den Heiligen Geist zur Stärkung des Glaubens, der ordentliche Spender ist der Bischof und die Zeichenhandlung besteht aus der Salbung mit Chrisamöl und heiligenden Worten. Mit der Reformation kam es zu einem Einschnitt in der Geschichte der Firmung. Martin Luther lehnte das Sakrament der Firmung ab, da es keine göttliche Einsetzung dieses Sakramentes gibt. In den Jahrhunderten nach der Reformation entwickelte sich die Firmtheologie kaum weiter, da die katholische Kirche vor allem damit beschäftigt war, das Sakrament gegenüber den reformatorischen Kirchen zu legitimieren.

Sowohl der christliche Osten als auch die Kirchen der Reformation gingen und gehen einen anderen Weg und haben die Reihenfolge Taufe-Firmung-Erstkommunion beibehalten: In den orthodoxen und altorientalischen Kirchen werden alle drei Sakramente innerhalb einer Feier gespendet. In der evangelischen Kirche ist die Konfirmation zwar kein Sakrament, aber die Kirchen der Reformation halten weitgehend daran fest, dass sie zur Zulassung zum Abendmahl erforderlich ist.

Im römisch-katholischen Ritus werden bei einer Erwachsentaufe innerhalb der gleichen Feier auch die Firmung gespendet und in der Regel die Erstkommunion der neugetauften und gefirmten Person gefeiert.

In der Neuzeit wurde die Theologie der Firmung wieder aufgegriffen. Erwähnenswert ist da der grosse Theologe Karl Rahner. Er vertrat die Meinung, dass das Sakrament der Firmung nicht in erste Linie eine Bestärkung für den einzelnen Menschen sei, sondern für die Kirche als Gesamtes. Durch die Firmung soll der und die Glaubende bestärkt und ermutigt werden an der Sendung der Kirche aktiv teilzunehmen. Das Zweite Vatikanische Konzil forderte ein der Firmung vorausgehendes Glaubensbekenntnis, um die Verbindung mit der Taufe und die Einheit der christlichen Initiation zum Ausdruck zu bringen. Was einst die Eltern und Paten für das Kind bei der Taufe bekannten, bekennen nun die Firmanden und Firmandinnen selber. Ebenfalls erneuerte Papst Paul VI. den westlichen Firmritus, indem er die bis dahin übliche Spendeformel durch eine alte byzantinische ersetzte, in welcher der Heilige Geist bzw. Gott als Hauptakteur erscheint und die Bedeutung des Bischofs als Firmspender zurücktritt. Die bis heute geltende Spendeformel lautet: «Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.»

Der Ritus der Firmung

Das Sakrament der Firmung wird gespendet durch die Salbung mit dem Chrisam auf der Stirn, Auflegung der Hand und durch die Worte: Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.

Vor diesem an jeder einzelnen Person vollzogenen Ritus breitet der Bischof die Hände über die Firmanden und Firmandinnen aus und betet um die Ausgiessung des Heiligen Geistes. Dieses Gebet gehört nicht zum sakramentalen Ritus der Firmung, ist aber trotzdem von grosser Bedeutung, da es zum Verständnis des Sakramentes beiträgt. Im Anschluss an die Salbung tauschen Bischof und Neugefirmte den Friedengruss.

Das Firmalter

Die Frage nach dem richtigen Firmalter ist ein Dauerbrenner. So gibt es in der Schweiz eine Fülle von unterschiedlichen Firmalter und verschiedene Modelle, welche die Kinder bzw. Jugendlichen zur Firmung hinführen. Der Trend ist allerdings die Firmung im jugendlichen Alter zwischen 16 und 18 Jahren. Mit der Erhöhung des Alters für den Empfang des Firmsakramentes, entfernt sich die Firmung zeitlich immer mehr von Taufe und Erstkommunion. Geht man davon aus, dass die Firmung den Glauben der Menschen stärkt, zugleich aber auch fordert, diesen künftig öffentlich zu leben und zu bekennen, mag die Firmung im Jugendalter besser angesiedelt sein.

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