Schweizer Bischofskonferenz tauscht sich mit Betroffenenorganisationen aus
Betroffenenorganisationen fordern mehr Vertrauen, transparente Verfahren und schweizweit einheitliche Schutzstandards. Diese Anliegen brachten sie bei einem Austausch mit der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) ein.
Jacqueline Straub
Vertreterinnen und Vertreter der sprachregionalen Betroffenenorganisationen IG-M!kU, SAPEC und GAVA haben sich am 21. September 2026 mit den Mitgliedern der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zu einem persönlichen Austausch getroffen, wie die Pressestelle der SBK am Mittwoch mitteilte.
Im Mittelpunkt der Begegnung im Kloster Fischingen standen die Erfahrungen und Anliegen von Menschen, die im kirchlichen Umfeld sexuellen oder spirituellen Missbrauch erlebt haben. Die Betroffenenorganisationen zogen Bilanz zu den seit der Veröffentlichung der Pilotstudie im September 2023 eingeleiteten kirchlichen Massnahmen und benannten den weiterhin bestehenden Handlungsbedarf.
Anzeichen eines Kultur- und Mentalitätswandels
Die Betroffenenorganisationen unterstrichen, dass Vertrauen in die kirchlichen Verantwortungsträger und insbesondere in die Meldestellen entscheidend sei, damit Betroffene den Mut fänden, sich zu melden und Unterstützung zu suchen. Gleichzeitig anerkannten sie die in den vergangenen Jahren eingeleiteten Massnahmen und erste Anzeichen eines Kultur- und Mentalitätswandels innerhalb der Kirche.
Die Betroffenenorganisationen sprachen sich dafür aus, die Perspektiven Betroffener konsequent einzubeziehen und schweizweit verbindliche Mindeststandards für ein wirksames Schutzsystem zu schaffen. Sie betonten zudem die Notwendigkeit einer gezielten Aus- und Weiterbildung kirchlicher Verantwortungsträger in Prävention und Intervention, einer kontinuierlichen Aufarbeitung über strafrechtliche Verfahren hinaus sowie unabhängiger externer Stellen für Beratung, Begleitung und Kontrolle.
Erfahrungen Betroffener einbeziehen
Weitere Themen waren transparente und nachvollziehbare Verfahren, der Umgang mit unterschiedlichen Formen von Missbrauch innerhalb der Kirche sowie die Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Massnahmen. Die Betroffenenorganisationen betonten, wie wichtig es sei, die Erfahrungen Betroffener einzubeziehen und daraus Erkenntnisse für die weitere Präventions- und Interventionsarbeit zu gewinnen.
Die Betroffenenorganisationen würdigten die seit der Beauftragung der Pilotstudie durch die katholische Kirche eingeleiteten Schritte. Entscheidend sei jedoch, dass diese im Alltag zu einem besseren Schutz, verlässlichen Verfahren und einem sensiblen Umgang mit Betroffenen führen. Zudem müssten Schutzstandards und Betroffenenrechte schweizweit einheitlich gelten und unabhängig vom jeweiligen Bistum oder regionalen Kontext gewährleistet sein.
Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die Veröffentlichung der Folgestudie Anfang Februar 2027 nicht als Abschluss der Präventions- und Interventionsarbeit verstanden werden darf. Vielmehr soll sie dazu beitragen, die bisherigen Massnahmen zu überprüfen, weiterzuentwickeln und den eingeschlagenen Weg konsequent fortzuführen.
In diesem Zusammenhang wurde die Bedeutung eines regelmässigen und direkten Austauschs zwischen der SBK und den Betroffenenorganisationen hervorgehoben, damit Erfahrungen, Anliegen und Erwartungen auch künftig in geeigneter Form eingebracht werden können. Ein nächster Austausch soll am 13. Februar 2027 stattfinden.
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