Menziken-Reinach: Kirchenpflege führt Versammlung selbst durch
Kommenden Dienstag findet eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung der krisengeschüttelten Aargauer Kirchgemeinde Menziken-Reinach statt. Die Kirchenpflege wird diese selbst durchführen. Das Ergebnis der externen Untersuchung wird voraussichtlich Ende April bekannt.
Barbara Ludwig
Am Dienstag, 10. März, finden Ersatzwahlen für die Finanzkommission der Aargauer Kirchgemeinde Menziken-Reinach statt. Zwei Mitglieder, darunter die Präsidentin, sind zurückgetreten. Die Wahl von zwei neuen Mitgliedern und des Präsidiums findet im Rahmen einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung statt. Die Wahl erfolgt geheim, heisst es in der aktuellen Ausgabe des «Lichtblick», dem Pfarrblatt Nordwestschweiz.
Mitte Januar war noch unklar, ob die Kirchenpflege diese Versammlung eigenständig würde durchführen können. Denn die Aargauer Landeskirche hatte einem externen Anwalt den Auftrag gegeben, die Kirchenpflege zu untersuchen. Sie intervenierte, weil die Versammlung der Kirchgemeinde vom 18. November 2025 aus dem Ruder gelaufen war: Es gab verbale Auseinandersetzungen, Buhrufe, Votanten, die nicht zu Wort kamen.
Landeskirchliche Beobachter vor Ort?
Die Untersuchung durch den Rechtsanwalt ist noch nicht abgeschlossen. Trotzdem wird die Kirchenpflege die Versammlung selbst durchführen, wie David Reichart, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau, kath.ch mitteilt.
Gegenüber der «Aargauer Zeitung» vom Donnerstag sagt Reichart, es sei noch offen, ob Vertreter der Landeskirche an der kommenden Kirchgemeindeversammlung vor Ort sind. Wenn, dann würden sie in beobachtender Funktion vor Ort sein.
In der Regel geschehe dies auf Wunsch der Kirchenpflege, etwa wenn das Gremium Opposition zu gewissen Anträgen erwarte und deshalb Unterstützung bei den formellen Abläufen benötige, so die Zeitung. Im Falle der Kirchgemeinde Menziken-Reinach liege aber keine Anfrage an die Landeskirche vor.
Auf die Frage nach allfälligen Massnahmen, die verhindern, dass die kommende Versammlung ebenfalls eskaliert, schreibt Kirchenpflegepräsident Martin Sigg der Zeitung: «Aus Sicherheitsgründen darf ich Sie nicht über die getroffenen Schutzmassnahmen informieren.» Diese würden strikter Geheimhaltung unterliegen.
Ergebnis der Untersuchung Ende April
Betreffend Untersuchung durch den Rechtsanwalt schreibt Reichart an kath.ch, zuerst müsse den betroffenen Personen das rechtliche Gehör gewährt werden. «Der definitive Bericht wird anschliessend dem Kirchenrat vorgelegt. Dieser wird voraussichtlich Ende April über die Ergebnisse informieren.»
Die Untersuchung soll klären, ob bei der Versammlung vom 18. November 2025 die demokratischen Rechte der Teilnehmenden verletzt wurden. Klären muss sie auch, wer die Kosten für den annullierten Wahltermin vom 31. August tragen muss. Ende August hatte die Kirchgemeinde Wahlen für die Kirchenpflege durchgeführt – trotz vorheriger Annullierung des Wahltermins durch den Kirchenrat der Landeskirche.
Dieser reagierte mit der Einsetzung eines Sachwalters zur Durchführung der Wahlen, die unterdessen stattgefunden haben. Die Sachwaltung ist damit beendet. Ob die Landeskirche nach Abschluss der Untersuchung weitere Massnahmen ergreift, ist indes offen.
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