Berner Regierungsrat will KMU von Kirchensteuer befreien

Unternehmen mit Gewinnen unter 700’000 Franken sollen im Kanton Bern künftig keine Kirchensteuern mehr entrichten müssen. Das schlägt der Regierungsrat vor. Die Einführung einer Freigrenze würde die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchgemeinden gefährden, befürchten die Kirchen. Besonders in ländlichen Gebieten.

Barbara Ludwig

Auf dem Spiel stehen geschätzte rund neun Millionen Franken pro Jahr. Um diesen Betrag würden die Einnahmen aus der Kirchensteuer für juristische Personen schrumpfen, wenn im Kanton Bern der Vorschlag des Regierungsrates Realität würde. Dieser hat in einem Bericht aufgezeigt, wie die Kirchensteuer für Unternehmen weiterentwickelt werden kann, heisst es in einer Medienmitteilung von Freitag.

97 Prozent der Unternehmen entlasten

Konkret schlägt der Regierungsrat eine steuerliche Freigrenze für Unternehmen mit Gewinnen unter 700’000 Franken vor. Dadurch würden bis zu 97 Prozent der Unternehmen im Kanton von der Kirchensteuer entlastet. Sie könnten künftig frei entscheiden, ob und welche Kirchen oder Religionsgemeinschaften sie mit einer Spende unterstützen möchten. «Damit wird die Religionsfreiheit berücksichtigt», schreibt der Regierungsrat in der Mitteilung.

Bestehen bleiben soll hingegen die Besteuerung gewinnstarker Unternehmen, «um ihre soziale Verantwortung zu bewahren». Dies sei bei der Einführung der Kirchensteuerpflicht im Jahr 1939 im Vordergrund gestanden.

Bis zu 20 Prozent des Steuerertrags kommt von Firmen

Kirchgemeinden würden wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur finanzieren. Diese Leistungen seien, so der Regierungsrat, von hohem gesellschaftlichem Wert und sollen auch künftig gewährleistet werden. Der Regierungsrat lehnt deshalb die Abschaffung der Steuerpflicht ab.

Zwischen 2019 und 2023 betrugen die Einnahmen aus der Kirchensteuer für juristische Personen durchschnittlich 42 Millionen Franken. In den meisten Kirchgemeinden entspreche dies bis zu 20 Prozent des gesamten Steuerertrags.

Erleichterung bei den Kirchen

Die Kirchen im Kanton Bern zeigen sich in einer Stellungnahme von Freitag erleichtert, dass der Regierungsrat die Kirchensteuern juristischer Personen nicht generell für freiwillig erklären will. «Damit wäre diese Steuer faktisch abgeschafft worden», schreiben die Römisch-Katholische Landeskirche, die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, die Christkatholische Landeskirche sowie der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern.

«Spürbare bis einschneidende» Mindereinnahmen

Doch der Einführung der vorgeschlagenen Freigrenze stehen sie kritisch gegenüber. Dadurch würden die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchgemeinden unter Druck geraten. Eine solche Regelung hätte «spürbare bis einschneidende» Mindereinnahmen zur Folge.

Besonders in ländlichen Gebieten übernehmen demnach die Kirchgemeinden Aufgaben für die gesamte Bevölkerung. Sie bieten Begegnungsorte, unterstützen Menschen in belastenden Lebenssituationen und sichern durch das Engagement vieler Freiwilliger eine hohe Lebensqualität vor Ort, argumentieren die Kirchen. «Eine Schwächung dieser Strukturen würde ausgerechnet jene Regionen besonders treffen, die bereits von einem Rückgang öffentlicher Angebote betroffen sind.»

Vorstoss von FDP-Grossrat

Der Bericht des Regierungsrates geht auf eine Motion von Carlos Reinhard (FDP) zurück, die im vergangenen März als Postulat, also in abgeschwächter Form, vom Grossen Rat angenommen wurde. Er wird in der kommenden Frühlingssession dem Grossen Rat vorgelegt. Stimmt das Kantonsparlament dieser Stossrichtung zu, wird der Regierungsrat die gesetzlichen Anpassungen erarbeiten.

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Blick auf die Stadt Bern. | © Pixabay/TeeFarm, Pixabay License
1. Dezember 2025 | 14:00
Lesezeit : ca. 2  Min.
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