Misshandelte Puppe kann auf Missbrauch hinweisen
International

Priester in München wegen Vergewaltigung angeklagt

Hat ein Pfarrer an einer 18-Jährigen ein Sexualverbrechen begangen? Das muss ein Prozess vor dem Münchner Amtsgericht klären. Tatort soll seine Wohnung gewesen sein. Der Geistliche soll der jungen Frau und ihrer Mutter sogar vorgeschlagen haben, zu einem «flotten Dreier» in die Sakristei zu gehen.

(KNA) Weil er eine junge Frau vergewaltigt haben soll, muss sich ein katholischer Priester vor dem Münchner Amtsgericht verantworten. Jüngst wurde die Anklage verlesen.

Mindeststrafe von zwei Jahren Haft

Der Staatsanwalt wirft dem 68 Jahre alten Geistlichen in Diensten des Erzbistums München und Freising vor, mit den Fingern und unter Einsatz von Gewalt in die Frau eingedrungen zu sein, als sie bei ihm am Küchentisch sass. Für eine solche Tat sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von zwei Jahren Haft vor.

Der Angeklagte stammt aus Bosnien-Herzegowina und sitzt seit fast neun Monaten in Untersuchungshaft. Für das Strafverfahren war er von Kroatien ausgeliefert worden. Der Priester nimmt im Rollstuhl an dem Prozess teil und verzichtete zum Auftakt auf eine Stellungnahme zur Anklage.

Höllen-Drohung

Die Tat soll sich zwischen August 2018 und März 2019 bei einem Treffen in seinem damaligen Pfarrhaus in einer oberbayerischen Gemeinde ereignet haben. Eine 18-Jährige habe mit ihrer Mutter wegen eines Trauerfalls und anderer familiärer Probleme seelsorglichen Beistand beim Gemeindepfarrer gesucht. Als die Mutter den Raum verlassen habe, um zu rauchen, sei der Priester übergriffig geworden.

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Er habe dazu der jungen Frau, die neben ihm auf der Eckbank gesessen habe, die Jeans geöffnet, sie festgehalten und ihr gedroht, «das Leben zur Hölle» zu machen, falls sie etwas sage.

Erster Prozesstag

Am ersten Prozesstag am 22. Oktober kam ein vielschichtiges Familiendrama zum Vorschein. Nach dem plötzlichen Tod ihrer Mutter suchte die Ehefrau offenbar nicht nur seelsorglichen Rat bei dem Geistlichen. Sie ging mit ihm auch ein sexuelles Verhältnis ein. In dieser Zeit habe ihr Sohn einen Suizidversuch unternommen.

Als ihr Ehemann von der Liaison erfuhr, stellte er nach eigener Aussage umfangreiche Nachforschungen zu dem Priester an, der nicht nur in Bayern, sondern auch in Österreich und der Schweiz als Seelsorger gearbeitet hat. Dabei habe sich ein kriminelles Muster gezeigt, sagte er. Der Priester habe an seinen Seelsorgestationen gezielt die Nähe wohlhabender Frauen gesucht, sich in deren Beziehungen gedrängt und diese dann «abgezockt». Ihm sei völlig unverständlich, warum die Kirche das zugelassen habe.

«Flotter Dreier» in der Sakristei

Zum Tathergang konnte der Vater, der ebenfalls im Rollstuhl sass, nur wenig konkrete Angaben machen. Seine Tochter habe sich anfangs geweigert, mit ihm darüber zu sprechen, weil sie «total durch den Wind» gewesen sei. Später habe sie «scheibchenweise» erzählt, dass sie gegen ihren Willen «da unten angefasst» worden sei. Der Zeuge sagte zudem aus, er habe ein Video von der Tat gesehen. Wie dieses zustande gekommen sei, dazu machte er keine Angaben. Er habe es inzwischen vernichtet.

Die Mutter sagte aus, sie habe die Tat selbst nicht mitbekommen, weil die Tür zur Küche geschlossen gewesen sei. Als sie wieder hereingekommen sei, habe ihr die Tochter jedoch signalisiert, sie wolle so schnell wie möglich weg. Der Pfarrer habe ihnen beiden vorgeschlagen, zu einem «flotten Dreier» in die Sakristei zu gehen. Das sei widerlich gewesen. Nach diesem Treffen und nur noch zwei bis drei Begegnungen mit dem Pfarrer sei das Verhältnis beendet gewesen.

Im Frühjahr 2019 muss es in der Münchner Bistumsverwaltung ein Gespräch des Vaters und seiner Tochter mit Kirchenmitarbeitern gegeben haben. Irgendwann habe diese von der Kirche auch einen «lächerlichen Betrag» erhalten, sagte der Vater. Ihm selbst sei es eher darum gegangen, dass der Angeklagte «nicht mehr die Gelegenheit bekommt, andere ins Unglück zu stürzen».

Wann die Kirche was erfuhr

Das Erzbistum hat einem Sprecher zufolge «gegen Ende März 2019 von einem entsprechenden Vorfall erfahren, damals allerdings keine vollständige Kenntnis der nun dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat erlangt». Das sei erst im Zuge staatsanwaltlicher Ermittlungen im September 2024 geschehen. Zu diesem Zeitpunkt sei der Priester bereits im Ruhestand gewesen. Die Schilderung von 2019 habe weder den Straftatbestand einer Vergewaltigung erfüllt noch einen Verdacht des Missbrauchs einer Minderjährigen begründet, so der Sprecher.

Der Prozess wird am 29. Oktober fortgesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.


Misshandelte Puppe kann auf Missbrauch hinweisen | © pixabay.com CC0
25. Oktober 2025 | 14:00
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