Streit um Wahltermin für Kirchenpflege im Aargau: Kirchenrat bestellt Sachwalter
Der Konflikt um den Termin für die Wahlen für die Kirchenpflege der Aargauer Kirchgemeinde Menziken-Reinach hat in den letzten Wochen für Schlagzeilen gesorgt. Nun legt der Kirchenrat der Landeskirche einen neuen Wahltermin fest. Zudem setzt er einen Sachwalter ein, der die Wahlen durchführen wird. Kirchenpflegepräsident Martin Sigg hält indes am Wahltermin vom Sonntag fest.
Barbara Ludwig
Die Römisch-Katholische Kirchgemeinde Menziken-Reinach im Pastoralraum Aargau Süd will ihre Kirchenpflege vergrössern. Statt sechs sollen künftig zehn Personen Einsitz in dem Gremium nehmen.
Das beschloss die Kirchgemeindeversammlung am 30. April 2024. Kirchenpflegepräsident Martin Sigg hat die Wahlen, für die fünf Personen kandidieren, auf den 31. August 2025 festgesetzt. Dabei geht es um die Ersatzwahl eines zurückgetretenen Mitglieds und um die Besetzung der vier zusätzlichen Sitze in dem Gremium.
Aus Sicht der Katholischen Kirche im Aargau hat der Kirchenpflegepräsident den Wahltermin «eigenmächtig» festgelegt. Der Kirchenrat hat deshalb den Wahltermin am 11. Juli per Verfügung annulliert und dies mehrfach kommuniziert: Sowohl im «Lichtblick», dem Pfarrblatt Nordwestschweiz, als auch mit Medienmitteilungen und Informationen auf der Webseite der Landeskirche.
Kompetenzen überschritten
Mit der Annullierung soll verhindert werden, dass «eine Wahl durchgeführt wird, die nachträglich wegen schwerwiegender Verfahrensfehler annulliert werden müsste», heisst es erneut in einer Medienmitteilung der Landeskirche vom Freitag.
Der Verfahrensfehler bestand darin, dass Martin Sigg den Wahltermin festgelegt hat, ohne die Kirchenpflege darüber abstimmen zu lassen, wie die Landeskirche in einem früheren Communiqué mitteilte.
Trotz der Verfügung habe Sigg in seiner Funktion als Kirchenpflegepräsident nicht nur den Wahltermin angesetzt, sondern auch entsprechende Wahlunterlagen verschickt. Die Unterlagen seien ungültig und könnten entsorgt werden. «Mit diesem Vorgehen hat Martin Sigg seine Kompetenzen erneut überschritten», heisst es in der Mitteilung weiter. Er sei deshalb vom Kirchenrat entsprechend disziplinarisch ermahnt worden.
Vertrauen der Stimmberechtigten «erschüttert»
Durch das Verhalten des Kirchenpflegepräsidenten sei «das Vertrauen der Stimmberechtigten in die ordnungsgemässe Durchführung der Wahl erschüttert worden», schreibt die Landeskirche. Unter diesen Umständen sei die «korrekte Ermittlung» des Wahlergebnisses nicht mehr möglich, «da die Aussagen des Präsidiums der Kirchenpflege und des Kirchenrates widersprüchlich sind».
In der Tat hatten sich der Kirchenrat und der Kirchenpflegepräsident im «Lichtblick» eine Art Schlagabtausch geliefert. Gestritten wurde auch über die Interpretation eines Urteils des Rekursgerichts der Landeskirche. Dieses hatte den Kirchenrat mit Urteil vom 8. Mai angewiesen, innerhalb von sechs Monaten Wahlen anzuordnen.
Kirchenpflegepräsident hält am 31. August fest
Der Kirchenrat versprach am 29. Juli, dieser Anweisung nachzukommen: Er werde den Wahltermin in Absprache mit der Kirchenpflege gemeinsam und demokratisch festlegen und dabei genügend Vorlaufzeit einplanen. Offensichtlich ist es aber nicht gelungen, gemeinsam einen Wahltermin festzulegen. Kirchenpflegepräsident Martin Sigg hält daran fest, die Wahlen am kommenden Wochenende durchzuführen, wie er am Freitag gegenüber kath.ch sagte.
Einsetzung einer Sachwaltung
Der Kirchenrat der Landeskirche reagiert mit dem teilweisen Entzug der Selbstverwaltung und der Einsetzung einer Sachwaltung. Die Vorgänge rund um die Ansetzung des Wahltermins zeigten, dass die Kirchenpflege von Menziken-Reinach derzeit nicht in der Lage sei, eine Wahl «ordnungsgemäss» durchzuführen – «d.h. rechtskonform und entsprechend den Anforderungen an einen wichtigen demokratischen Vorgang», heisst es in der Mitteilung.
Der Kirchenrat als Aufsichtsbehörde könne in dieser Situation gestützt auf das Gemeindegesetz einer Kirchgemeinde die Selbstverwaltung ganz oder teilweise entziehen. Er habe beschlossen, für die Durchführung der diesjährigen Wahlen in die Kirchenpflege eine Sachwaltung einzusetzen. «Diese Massnahme gilt ab 30. August 2025 und bis zum 31. Januar 2026 befristet, da voraussichtlich bis zu diesem Datum die Arbeiten zur Durchführung der Wahlen abgeschlossen sein werden.»
Sachwalter führt Ersatz- und Ergänzungswahl durch
Als Sachwalter eingesetzt wird der ehemalige Lengnauer Gemeindeammann und Gemeindeberater Kurt Schmid aus Lengnau AG. Er werde nicht nur die Ergänzungswahl von vier neuen Mitgliedern an der Urne durchführen, sondern auch die Ersatzwahl für das zurückgetretene Kirchenpflegemitglied. Diese Ersatzwahl findet gemäss Mitteilung an der nächsten Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 statt.
Die Ergänzungswahl der vier neuen Mitglieder ist auf den 30. November 2025 angesetzt. Dieser Termin sei «nach einer Anhörung der aktuellen Mitglieder der Kirchenpflege und dem Kirchenrat von dieser Woche» festgelegt worden, heisst es in der Mitteilung. An diesem Tag finden gleichzeitig eidgenössische Abstimmungen statt.
Demokratie soll gewahrt werden
Der Kirchenrat bedauere die Umstände rund um die Kirchenpflegewahlen. «Ihm ist es jedoch ein grosses Anliegen, dass die Demokratie auch in den Kirchgemeinden gewahrt wird und die formellen Bestimmungen, die für alle Kirchgemeinden gleichermassen gelten, eingehalten werden.»
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