Alain de Raemy, Apostolischer Administrator des Bistums Lugano
Schweiz

Bischof Alain de Raemy: «Der verurteilte Priester darf keine Seelsorge leisten»

Der Tessiner Priester, der am Donnerstag vor dem Strafgericht Lugano wegen sexuellen Übergriffen verurteilt wurde, untersteht seitens Kirche aktuell dem vorsorglichen Priesteramtsverbot. Nun folgt eine kirchenrechtliche Untersuchung. Das sagt Alain de Raemy, apostolischer Administrator des Bistums Lugano.

Cristina Vonzun, catt.ch

Bischof Alain, was ist Ihre erste Reaktion nach Abschluss des Prozesses gegen den Tessiner Priester, der des Missbrauchs angeklagt und zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt wurde?

Bischof Alain de Raemy: Das Urteil bestätigt die Straftaten, die übrigens der Priester selbst zugegeben hat. Es steht also fest, dass es zu Missbrauch gekommen ist. Ich bin darüber sehr betrübt für alle Betroffenen.

«Der junge Mann empfand ein tiefes Unbehagen, als er den Menschen anzeigen musste, der ihn im Glauben wachsen liess.»

Während des Prozesses erwiesen sich die Aussagen des ersten jungen Mannes als entscheidend, der das Schweigen gebrochen hatte. Sie haben ihn getroffen, der – wie im Prozess bekannt wurde – unter anderem auch deshalb zu Ihnen gekommen war, weil er sich Sorgen machte, dass ein ihm nahestehender Minderjähriger in Gefahr geraten könnte. Was hat Sie an dieser Aussage besonders beeindruckt?

De Raemy: Die Schwierigkeit einer Person, die einen Menschen anzeigt, den sie zuvor bewunderte und ihm vertraute. Diese Person erlebt nun die Zerstörung dieses Vertrauens. Der junge Mann empfand ein tiefes Unbehagen, als er den Menschen anzeigen musste, der ihn im Glauben wachsen liess. Es muss gesagt werden, dass der junge Mann auch von einem ihm nahestehenden Menschen aus dem kirchlichen Umfeld unterstützt wurde, dem er sich anvertraut hatte und dank dem er sich der Schwere der erlebten Taten bewusst wurde.

Im Prozess kam heraus, dass es weitere Opfer gibt, darunter auch Minderjährige. Welche Aufmerksamkeit schenkt die Kirche im Tessin diesen Jugendlichen nun?

De Raemy: Wir sind immer bereit, Menschen zu empfangen, die über persönliche Probleme sprechen möchten. Die Diözese arbeitet nun offiziell mit der kantonalen Opferhilfestelle zusammen. Das Verfahren dort erfolgt vertraulich, die Person wird kostenlos und professionell unterstützt, wobei völlige Unabhängigkeit von der Kirche, absolute Freiheit und absolute Diskretion garantiert sind. Die Opferhilfestelle kümmert sich auch darum, mit den Opfern das Verfahren einzuleiten für eine finanzielle Entschädigung seitens der Kirche. Dann gibt es noch die Zuhörgruppe Gava (Gruppo di Ascolto per Vittime di Abusi in Ambito Religioso), einen Ort des Dialogs mit Menschen, die denselben Missbrauch erlebt haben und sich anderen zur Verfügung stellen. Ich kann diese Gruppe wärmstens empfehlen! 

«Alle Menschen sind unterschiedlich, aber das Leiden ist immer da.»

Die Gava hat kürzlich eine Erklärung veröffentlicht, in der sie betont, dass die Schwere des Missbrauchs nicht nur mit quantitativen oder qualitativen Kriterien definiert werden kann – also nicht nur mit der Häufigkeit der Berührungen oder der Art der Handlung. Teilen Sie diese Ansicht, Sie haben ja auch bei anderen Gelegenheiten Opfer getroffen?

De Raemy: Das subjektive Leiden lässt sich nicht messen. Das Leiden und die Erfahrungen, die eine Person vor dem Missbrauch erlebt haben, haben mit dem Leid zu tun, der durch den Missbrauch verursacht wird. Alle Menschen sind unterschiedlich, aber das Leiden ist immer da. Manchmal wird einer Person erst lange nach der Tat bewusst, dass sie missbraucht wurde, aber wenn sie es bemerkt, leidet sie. Dieses Leiden lässt sich nicht auf einer Skala messen: Es ist ein persönliches Leiden, das nur der oder die Betroffene selbst verstehen kann.

Diese Pilgergruppe der Jugendpastoral des Bistums Lugano fuhr mit dem Priester per Velo durch Kroatien nach Medjugorje.
Diese Pilgergruppe der Jugendpastoral des Bistums Lugano fuhr mit dem Priester per Velo durch Kroatien nach Medjugorje.

Der Priester hat sich während des Prozesses reumütig gezeigt und um Vergebung gebeten für die «schwerwiegenden Fehler und das Leid, das er nicht nur den Opfern, sondern der gesamten Kirche im Tessin zugefügt hat». Nun muss er sich einem kirchenrechtlichen Verfahren stellen. Was erwartet ihn seitens der kirchlichen Justiz?

De Raemy: Da es sich um Minderjährige handelt, liegt die Zuständigkeit bei Rom. Der Vatikan wird für sein Urteil auch das Urteil und die Akten des Zivilprozesses zur Verfügung haben.

Wird es also ein kirchenrechtliches Verfahren in Rom geben?

De Raemy: Es wird ein kirchenrechtliches Verfahren geben, das je nach Entscheidung Roms einen Prozess beinhalten kann oder auch nicht.

Muss Rom das Ergebnis der Berufung der Staatsanwaltschaft abwarten?

De Raemy: Wir informieren Rom, schicken alle Unterlagen, dann entscheidet Rom. 

Der betreffende Priester ist nach Hause zurückgekehrt. Darf er die Messe feiern und Seelsorge für Erwachsene leisten, da der Richter ihm nur den Kontakt zu Minderjährigen untersagt hat?

De Raemy: Derzeit unterliegt er seitens der Kirche des vorsorglichen Priesteramtsverbots; daher darf er keine Seelsorge leisten und keine Messe feiern, bis das Ergebnis des kanonischen Verfahrens bekannt gegeben wird.

«Die Kirche muss ihre fehlbaren Kinder immer begleiten, auch jene, die ein Verbrechen begangen haben.»

 Wie begleitet ihn die Diözese in dieser Zeit?

De Raemy: Die Kirche muss ihre fehlbaren Kinder immer begleiten, auch jene, die ein Verbrechen begangen haben. Sie darf aber niemals die Ziviljustiz ersetzen. Sie muss dafür sorgen, dass den Betreffenden geholfen wird, die Wahrheit in sich selbst zu finden und ihr ganzes Leben zu heilen.

Im Urteil steht, dass der Priester eine psychologische Begleitung erhalten muss. Hängt das nun von ihm oder von der Diözese ab? 

De Raemy: Von ihm, er muss das Gerichtsurteil befolgen, dieses ist an ihn gerichtet. Die Diözese kann dabei helfen.

Im Prozess wurde über Bischof Lazzeri gesprochen. Der junge Mann, der dann 2024 zu Ihnen kam, hatte sich bereits 2021 an Lazzeri gewandt, um eine Situation schwerwiegender Belastung zu melden, die er (als Erwachsener) mit dem Priester erlebt hatte. Im Prozess wurde über eine Hilfe gesprochen, die Bischof Lazzeri dem Priester zur Verfügung gestellt hatte. Was hat Ihrer Meinung nach nicht funktioniert?

De Raemy: Die Entscheidung wurde auf der Grundlage der Informationen getroffen, über die die Kurie zu jenem Zeitpunkt verfügte. Es wurden die erforderlichen Massnahmen ergriffen und der Priester an einen Psychologen verwiesen, zu dem er auch ging. Der junge Mann, der zum Zeitpunkt der Ereignisse bereits volljährig war, entschied sich, keine Anzeige zu erstatten.

«Die Geschichte lehrt uns, immer sehr aufmerksam zu sein gegenüber Menschen, die Unbehagen äussern.»

Was lehrt diese Geschichte die Kirche im Tessin?

De Raemy: Sie lehrt uns, immer sehr aufmerksam zu sein gegenüber Menschen, die Unbehagen äussern, nicht nur bezüglich sexuellen Missbrauchs, sondern auch bezüglich Machtmissbrauchs und spirituellen Missbrauchs. Die Meinungsfreiheit in spirituellen Beziehungen muss gefördert werden. Wir haben in den Vikariaten bereits einen Präventionskurs für Priester gestartet und dies auch mit den Mitarbeitern der Kurie und den Kollegen der Missionskonferenz getan. Und wir machen da weiter.

Was halten Sie vom Entscheid des Regierungsrats, eine Meldepflicht für die katholische und reformierte Kirche im Tessiner Kantonsgesetz festzuschreiben?

De Raemy: Ich finde das richtig. Wenn der Staat verpflichtet ist, die Kirche zu informieren, sobald ein Mitglied des Klerus angeklagt wird, muss auch die Kirche verpflichtet sein, einen Fall dem Staat zu melden. Dies ist ein Aspekt, der im kanonischen Recht vorgesehen ist und nun im kantonalen Gesetz über die Kirche Anwendung findet. (Aus dem Italienischen übersetzt und adaptiert von rp)

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Staatsanwältin geht in Berufung

Der Priester ist am letzten Donnerstag vom Tessiner Kantonsstrafgericht in Lugano der mehrfachen sexuellen Nötigung sowie sexueller Handlungen mit Minderjährigen schuldig gesprochen worden. Er wurde zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, aber aus dem Gefängnis entlassen, weil er den unbedingten Teil der Strafe bereits verbüsst hatte. Im Prozess hatte der Priester Fehlverhalten zugegeben. Wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Montag berichtet, geht die Tessiner Staatsanwältin gegen das Urteil in Berufung. (rp)


Alain de Raemy, Apostolischer Administrator des Bistums Lugano | © zVg
18. August 2025 | 12:00
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