Urs Brosi (Mitte) ist Generalsekretär der RKZ.
Schweiz

Urs Brosi zur RKZ-Finanzierung der Asylseelsorge: «Akt der Solidarität unter Landeskirchen»

Die Dachorganisation der katholischen Kantonalkirchen hat begonnen, die Seelsorge in den Bundesasylzentren zu finanzieren. Ihren Beitrag erhöht sie bis in drei Jahren auf 600’000 Franken pro Jahr. RKZ-Generalsekretär Urs Brosi erklärt, weshalb. Und ob dies etwas mit den angekündigten Sparmassnahmen zu tun hat.

Regula Pfeifer

Weshalb erachtet die Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) die Seelsorge in den Bundesasylzentren (Baz) als wichtig?

Urs Brosi: Die seelsorgliche Begleitung von Menschen, die sich in speziellen Einrichtungen wie Spitälern, Kliniken, Gefängnissen, Armee oder eben Asylzentren befinden, hat in den letzten Jahrzehnten eine steigende Wertschätzung erfahren. Die Gesprächs- und Begleitungsangebote stehen dabei stets allen Personen offen, egal ob religiös oder nicht. So ist es zunächst ein diakonischer Dienst an Menschen, die in irgendeiner Form Not erfahren. Die Aufmerksamkeit gegenüber Fremden geniesst ja auch in der Bibel einen hohen Stellenwert.

Eine Frau betet vor dem Fastenbrechen im Bundesasylzentrum in Zürich.
Eine Frau betet vor dem Fastenbrechen im Bundesasylzentrum in Zürich.

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger können diesen diakonischen Dienst je nach Situation des Gegenübers aber mit einer religiösen Perspektive verbinden, die sie in Worten – etwa im Gebet – ausdrücken oder zeichenhaft gestalten dürfen, beispielsweise mit einem Segen.

«Die grosse Mehrheit der Landeskirchen unterstützt dieses für alle offene Seelsorgeangebot.»

Sind alle Landeskirchen für ein solches Engagement?

Brosi: Die grosse Mehrheit der Verantwortlichen in den Landeskirchen unterstützt dieses Verständnis eines für alle offenen Seelsorgeangebots. Einige wenige meinen, dass dieses Angebot nicht Aufgabe der Kirche sei, weil ja nur ein sehr kleiner Teil der Asylsuchenden der katholischen Kirche zugehörig sei.

Übernimmt die RKZ neu alle Lohnkosten von katholischen Seelsorgenden in Bundesasylzentren der Schweiz?

Brosi: Nicht ganz. Die Anstellung der vom Staatssekretariat für Migration (Sem) akkreditierten katholischen Seelsorgerinnen und Seelsorger läuft weiterhin über die kantonalkirchlichen Organisationen vor Ort. Die RKZ vergütet diesen einen grösseren Teil der Lohn- und Sozialversicherungskosten, aber nicht eins zu eins.

«Der Lohnansatz ist in der Westschweiz kostendeckend, nicht jedoch in der Deutschschweiz.»

Weshalb keine vollumfängliche Kostenübernahme?

Brosi: Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, wird ein einheitlicher Lohnansatz verwendet. Dieser ist in der Westschweiz kostendeckend, nicht jedoch in der Deutschschweiz, wo höhere Löhne bezahlt werden. Auch wird die von der jeweiligen Behörde festgelegte Stellendotation nur bis zu jener Grösse übernommen, die aufgrund der Belegungszahlen der BAZ im jeweiligen Kanton errechnet wird. Die Belegungszahlen sind sehr volatil, abhängig von der Gesamtzahl der Personen in einem Asyl- oder Ausweisungsverfahren, ferner abhängig von der Infrastruktur, die das Sem für die Baz nutzen kann. (siehe Kasten)

Karin Flury, Seelsorgerin für Asylsuchende in Kreuzlingen, im Gespräch, 2015
Karin Flury, Seelsorgerin für Asylsuchende in Kreuzlingen, im Gespräch, 2015

Was erhofft sich die RKZ von dieser Neuregelung der Finanzierung?

Brosi: Bundesasylzentren sind, wie es der Name sagt, eine Angelegenheit des Bundes. Entsprechend stand schon lange die Meinung im Raum, dass auch die Seelsorge in diesen Zentren von der nationalen Ebene der katholischen Kirche finanziert werden müsste. Es gibt historische Gründe, weshalb die evangelische Kirche die nationale Grundfinanzierung vor 20 Jahren einführte, nicht aber die katholische.

«14 Landeskirchen sind gefordert, Seelsorgende zur Verfügung zu stellen.»

An welchen Standorten der Bund die Baz eröffnet, ist einigermassen zufällig. Vor 30 Jahren errichtete der Bund die ersten vier sogenannten Empfangsstellen bewusst in Grenznähe – in Basel, Chiasso, Genf und Kreuzlingen. Aktuell unterhält er über 20 Baz, verteilt auf 14 Kantone. Dabei nutzt er ehemalige militärische Anlagen, ehemalige Spitäler, Zivilschutzanlagen und andere verfügbare Infrastruktur. Damit sind 14 Landeskirchen gefordert, Seelsorgende zur Verfügung zu stellen, während 12 kantonalkirchliche Organisationen diese Aufgabe zurzeit nicht haben.

Die Grundfinanzierung über die RKZ stellt einen Akt der Solidarität unter den Landeskirchen dar, indem ein wesentlicher Teil der Seelsorgekosten gemeinsam getragen wird.

War das ein Anliegen von finanzschwachen kantonalkirchlichen Organisationen, die dadurch entlastet werden, indem sie die Finanzierung der Asyl-Seelsorge abgeben können?

Brosi: Die Idee der solidarischen Finanzierung dieser nationalen Aufgabe bestand schon lange. Sie wurde bereits in das Gesamtkonzept Migrationspastoral aufgenommen, das vor fünf Jahren publiziert worden ist. Der Handlungsdruck entstand nun aber, da der Bund eines der grössten Baz in einem Kanton aufbaute, dessen kantonalkirchliche Organisation mangels Kirchensteuer sehr finanzschwach ist.

«Das Baz Boudry schuf einen Präzedenzfall.»

Es geht um das Baz Boudry, das im Kanton Neuenburg liegt. Auf Ersuchen der dortigen kantonalkirchlichen Organisation Fédération catholique romaine neuchâteloise (FCRN) hat die Plenarversammlung der RKZ 2022 eine Unterstützung beschlossen, die einen Präzedenzfall schuf. Das im November 2024 erlassene Reglement schafft nun einen Rechtsrahmen für die Grundfinanzierung aller katholischer Seelsorgestellen in den Baz.

Die RKZ tagt im Rittersaal des Bischöflichen Schlosses von Chur, 29. Juni 2025
Die RKZ tagt im Rittersaal des Bischöflichen Schlosses von Chur, 29. Juni 2025

Ist die neue Finanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren ein Grund für die angekündigten Sparmassnahmen der RKZ?

Brosi: Der Hauptgrund für die Sparmassnahmen sind die neuen Aufgaben im Engagement gegen den sexuellen Missbrauch. Die Landeskirchen waren bereit, ihre Beiträge um 420’000 Franken jährlich zu erhöhen, um die historische Studie zu finanzieren, die im Februar 2027 publiziert werden soll. Aber für die Massnahmen im Bereich Prävention und Intervention sowie die Genugtuungszahlungen sind zusätzliche Gelder erforderlich, die nun die Sparmassnahmen erforderlich machen. Vorerst können wir die erforderlichen Kosten nur grob schätzen, da sich die Massnahmen noch in Entwicklung oder Einführung befinden.

Was die Grundfinanzierung der Seelsorge in den Baz betrifft: Per 2025 und 2026 sind die Landeskirchen nochmals bereit, ihre Beiträge an die RKZ um je 200’000 Franken zu erhöhen, um diese zu ermöglichen. Jedoch haben die Delegierten verlangt, dass der dritte Ausbauschritt per 2027 durch Einsparungen finanziert werden müsse. Dabei geht es um 100’000 bis 200’000 Franken.

«In einigen Landeskirchen machen sich die Kirchenaustritte finanziell stark bemerkbar.»

Eigentlich müsste die Finanzierung kostenneutral sein, denn es sieht nach einer Verschiebung der Kosten aus – von den Kantonalkirchen hin zur Dachorganisation RKZ.

Brosi: Das ist korrekt. Jedoch müssen 12 kantonalkirchliche Organisationen mehr bezahlen, damit 14 Organisationen netto mehr erhalten. Diese Erhöhung ist aufgrund der teilweise angespannten Finanzsituation nicht allen möglich. In einigen Landeskirchen machen sich die Kirchenaustritte finanziell stark bemerkbar. Die Spannweite zwischen finanzstarken und finanzschwachen kantonalkirchlichen Organisationen wächst.

Das Bundesasylzentrum Zürich an der Duttweilerstrasse
Das Bundesasylzentrum Zürich an der Duttweilerstrasse

Inwiefern hilft die schrittweise Einführung dieser Kostenübernahme – über drei Jahre hinweg?

Brosi: Die schrittweise Erhöhung der Beiträge an die nationale Ebene hilft den kantonalkirchlichen Organisationen, die steigende Kostenlast besser planen zu können.

«Die RKZ finanziert die Seelsorge, die im Auftrag der katholischen Kirche geleistet wird.»

Finanziert die RKZ auch die Seelsorge durch Angehörige anderer Religionsgemeinschaften mit?

Brosi: Die RKZ finanziert die Seelsorge, die im Auftrag der katholischen Kirche geleistet wird. Auch die evangelisch-reformierte, die christkatholische Kirche sowie die jüdischen Gemeinden finanzieren ihre Seelsorge. Aber gemeinsam verstehen alle Religionsgemeinschaften ihr Angebot als für alle Personen offen, die sich in einem BAZ befinden, unabhängig von deren Religionszugehörigkeit.

Seit wenigen Jahren unterstützt das Sem einzig die muslimische Seelsorge mit Beiträgen. Im Rahmen der laufenden Revision des Asylgesetzes sollte diese Finanzierung eine gesetzliche Grundlage erhalten. Das Sem wollte dabei die Unterstützung auf jene Religionsgemeinschaften beschränken, die in der Schweiz keine Kirchensteuer beziehen können, hat aber offenbar zu spät bedacht, dass dies ja nicht national geregelt, sondern von Kanton zu Kanton verschieden ist. Der Antrag des Bundesrats an das Parlament ist nun sehr unbestimmt formuliert. Wir werden sehen, wie der Gesetzgebungsprozess weitergeht.

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Neue Finanzierung der Seelsorge in Bundesasylzentren

Im laufenden Jahr trägt die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) erstmals mit 200’000 Franken die katholische Seelsorge in den Bundesasylzentren mit. Im nächsten Jahr werden es 400’000 Franken sein, im übernächsten, also 2027, 600’000 Franken. Das geht aus dem Protokollauszug «Reglement für die Grundfinanzierung der Seelsorge in den Bundesasylzentren» vom 29.11.2024 hervor.

Die RKZ vergütet damit die Seelsorge in den Baz der Schweiz – zuhanden der jeweiligen Landeskirche, in der das Baz steht. Die Vergütung, welche die RKZ einer Landeskirche gibt, richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad der Seelsorgenden im Baz. Dieser hängt von der Belegung in den Baz ab. Diesen müssen die kantonalkirchlichen Körperschaften, welche die RKZ um Unterstützung anfragen, für den Beginn jedes Quartals angeben. Damit wird der Volatibilität der Anzahl Menschen im Asylverfahren Rechnung getragen. Ausgegangen wird von einem Jahreslohn von 100’000 Franken für Seelsorgende. (rp)


Urs Brosi (Mitte) ist Generalsekretär der RKZ. | © Sarah Paciarelli/SKF
18. Juli 2025 | 17:00
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