Alle Schülerinnen der Meitleflade bilden ein riesengrosses Herz auf der Klosterwiese.
Schweiz

Zu Bundesgerichtsurteil: «Besorgniserregende Neuinterpretation der Religionsfreiheit»

Der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen zeigt sich gleichermassen erstaunt wie besorgt über den Entscheid des Bundesgerichts zum Kathi Wil. Es sei zu befürchten, dass dadurch nicht nur das christliche Fundament der humanistischen Werteordnung in Vergessenheit gerate.

«Den vom Entscheid betroffenen Katholischen Privatschulen sichert der Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils Unterstützung bei den anstehenden Herausforderungen zu», heisst es wörtlich. Den seedukativen Unterricht an seiner eigenen Schule (flade) werde man einer vertieften Überprüfung unterziehen und – soweit notwendig – verfassungskonform und pädagogisch sinnvoll anpassen. Dies schreibt der Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils St.Gallen in einer Medienmitteilung.

Stiftsbezirk St.Gallen, Sitz des Kath. Konfessionsteils des Kantons St.Gallen und des Bischofsflügels.
Stiftsbezirk St.Gallen, Sitz des Kath. Konfessionsteils des Kantons St.Gallen und des Bischofsflügels.

Das Bundesgericht hat am 14. Mai 2025 die schriftliche Begründung seines im Januar getroffenen Entscheides im Zusammenhang mit dem Kathi Wil in Sachen religiöse Neutralität und Geschlechterdiskriminierung veröffentlicht. Der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen hat eine Grobanalyse dieses Entscheides vorgenommen und daraus erste Schlüsse gezogen.

Unterstützung der Katholischen Privatschulen

«Der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen fühlt sich den verschiedenen Katholischen Privatschulen im Kanton St.Gallen, die mit öffentlichen Geldern (teil-)finanziert werden und vom bundesgerichtlichen Entscheid tangiert sind oder sein könnten, eng verbunden. Er bedauert es ausserordentlich, wenn sich bewährte und beliebte Bildungsangebote im Kanton St.Gallen aufgrund der Haltung des Bundesgerichts namhaft verändern würden.»

Der Administrationsrat stehe mit den betroffenen Schulen im Kontakt und werde diese im Rahmen seiner Möglichkeiten in den anstehenden Herausforderungen unterstützen.

Auswirkungen auf die flade

In Bezug auf seine eigene Schule – die flade – erachtet der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen die bundesgerichtlichen Vorgaben zur religiösen Neutralität wie bereits in einer ersten Beurteilung als unproblematisch. «Die flade ist – anders als das Kathi Wil – als öffentliche Schule organisiert. Sie hat sich daher seit jeher an den geltenden verfassungsmässigen Pflichten orientiert. Die flade agiert diesbezüglich verfassungskonform und weist keinen Handlungsbedarf auf.»

Das Notker-Schulhaus gehört zur Sekundarschule Flade in St. Gallen.
Das Notker-Schulhaus gehört zur Sekundarschule Flade in St. Gallen.

Dagegen verlange die Frage der Geschlechterdiskriminierung eine differenzierte Betrachtung. «Zwar ist festzustellen, dass der Zugang zur flade nicht nur einem Geschlecht, sondern allen Geschlechtern offensteht, und damit keine direkte Geschlechterdiskriminierung vorliegt. Allerdings verlangt der Hinweis des Bundesgerichts, wonach in der Schweiz der Grundsatz des gemischtgeschlechtlichen Unterrichts gilt und eine Abweichung davon nur ausnahmsweise zulässig sei, eine vertiefte Detailanalyse in Bezug auf die flade.»

«Gleichzeitig hängt der weitere Weg auch davon ab, wie die im St.Galler Kantonsrat hängige Motion, die geschlechtergetrennten Unterricht in der Kantonsverfassung verankern will, aufgenommen wird.»

Bekanntermassen führe die flade, so der Administrationsrat, neben vollständig geschlechterdurchmischten Klassen (Notkerschulhaus) auch Klassen, die überwiegend geschlechtergetrennt beschult werden (Klosterschulhaus, Gallusschulhaus).

Koedukatives Unterrichtsangebot

Vor diesem Hintergrund wird der Administrationsrat den Schulrat damit beauftragen, Vorschläge zu erarbeiten, wie das Unterrichtsangebot an der flade dort koedukativ ausgestaltet werden kann, wo dies nach den Erwägungen des Bundesgerichtes geboten sei.

Kathedrale in St. Gallen
Kathedrale in St. Gallen

«Gleichzeitig hängt der weitere Weg auch davon ab, wie die im St.Galler Kantonsrat hängige Motion, die geschlechtergetrennten Unterricht in der Kantonsverfassung verankern will, aufgenommen wird. Eingereicht wurde diese anfangs März aus den Reihen der Mitte und SVP.»

Der seedukative Unterricht sei nicht allein Ursache für ihren nachhaltigen Erfolg. Eine mögliche Anpassung der Beschulungsform gefährde die Existenz der flade folglich nicht. Dennoch würde der Administrationsrat eine weitgehende Abkehr vom Angebot geschlechtergetrennten Beschulungsformen als «schmerzhaften Bruch mit einer jahrhundertealten Tradition und als Einschränkung des vielfältigen, pädagogisch sinnvollen Schulangebotes auf dem Bildungsplatz St.Gallen beurteilen und diese Entwicklung ausserordentlich bedauern.»

Religionsfreiheit neu interpretiert

In einer Gesamtschau erachtet der Administrationsrat den kontroversen Mehrheitsentscheid des Bundesgerichts «als besorgniserregende Neuinterpretation der Religionsfreiheit. Im Zentrum soll offenbar nicht mehr die Freiheit des einzelnen Menschen in dessen religiösen und weltanschaulichen Bekenntnis und in dessen ungestörten Religionsausübung stehen, sondern die generelle Zurückbindung alles Religiösen durch den Staat.»

Im Gebet
Im Gebet

Es sei zu befürchten, dass dadurch nicht nur das christliche Fundament der humanistischen Werteordnung in Vergessenheit gerate, sondern letztlich auch der Religionsfrieden durch die gesellschaftliche Ausblendung des Glaubens als menschliches Uranliegen gefährdet werde, so der Administrationsrat.

«Wenig lebensnah»

Auch die Ausführungen des Bundesgerichts in punkto Geschlechterdiskriminierung sind für den Administrationsrat nicht nachvollziehbar.

Anzeige ↓ Anzeige ↑

«Zwar ist unumwunden einzuräumen, dass sich die Katholische Kirche mit Äusserungen im Zusammenhang mit dem berechtigten Anliegen der Gleichbehandlung der Geschlechter in Zurückhaltung üben sollte. Dass jedoch die geschlechtergetrennte Beschulung, die in nicht wenigen Einzelfällen einem individuellen Bedürfnis entspricht, von namhaften Fachleuten in pädagogischer Hinsicht als bereicherndes Angebot beurteilt wird und stets frei gewählt ist, aus grundrechtlichen Überlegungen aber unzulässig sein soll, erachtet der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen in einer ersten Analyse als akademisch und wenig lebensnah.» (woz)

Das Bundesgerichtsurteil in Kürze

Im Januar 2025 hat das Bundesgericht einem jahrelangen politischen Streit in Wil SG um eine Privatschule mit städtischem Leistungsauftrag ein zumindest vorläufiges Ende gesetzt: Die katholische Mädchensekundarschule St. Katharina verstösst wegen des Ausschlusses von Knaben gegen das Gebot der Gleichbehandlung – und sie verletzt die Glaubens- und Gewissensfreiheit, aufgrund ihrer religiösen Aktivitäten ist sie konfessionell nicht neutral genug.

Eine mit Steuergeldern finanzierte Schule darf laut Bundesgericht weder Geschlechter noch Religionen benachteiligen. Öffentliche Schulen nur für Mädchen und Knaben sind laut dem Obersten Gericht diskriminierend. Und sie verletzen die religiöse Neutralität, wenn sie zu stark auf eine Religion fokussiert sind.

Die ehemalige Klosterschule St. Katharina in Wil, heute von einer Stiftung getragen, ist seit den 1990er Jahren umstritten. Seit 2016 wird der Konflikt juristisch ausgefochten. Insbesondere der Schulvertrag zwischen Stiftung und Schule ist den Kritikern ein Dorn im Auge. (woz)


Alle Schülerinnen der Meitleflade bilden ein riesengrosses Herz auf der Klosterwiese. | © Roger Fuchs
14. Mai 2025 | 16:00
Lesezeit : ca. 3  Min.
Teilen Sie diesen Artikel!