Was ist mit dem Tessiner Bischofswahl-Appell?
Schon zwei Jahre sind es her, seit drei Tessiner Initianten bei Aussenminister Ignazio Cassis und dem päpstlichen Nuntius in Bern vorsprachen und eine Änderung der Bischofswahl-Klausel im Bistum Lugano verlangten. «Wir stecken fest», sagt Luigi Maffezzoli.
Regula Pfeifer
Am 4. April vor zwei Jahren waren die drei Initianten des Bischofswahl-Appells guter Dinge. Sie trafen Bundesrat Cassis und den päpstlichen Nuntius in Bern. Sie konnten ihr Anliegen persönlich vorbringen und den Bischofswahl-Appell überreichen – signiert von rund 2200 Sympathisierenden.
Den Vertrag von 1968 ändern
Der Appell verlangt: Fortan soll der Bischof von Lugano nicht mehr zwingend das Tessiner Bürgerrecht haben müssen. Der entsprechende Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Bundesrat von 1968 müsse geändert werden. Er stützt sich auf eine Abmachung aus dem Jahr 1888.
Initiiert hatten diesen Luigi Maffezzoli, ehemaliger Präsident der Organisation «Azione Cattolica ticinese», die Tessiner Grossrätin Maddalena Ermotti Lepori (Die Mitte) und den ehemaligen Grossrat Giancarlo Seitz (Lega).
Inzwischen ist der Elan etwas verflogen, wie eine Rückmeldung des Mitinitianten Luigi Maffezzoli zeigt. «Wir stecken fest bei den letzten Informationen des vergangenen Jahres», sagt er auf Anfrage von kath.ch.
Das Problem: Die angefragten Stellen schieben die Appell-Frage ab an die nächstmögliche zuständige Institution. «Der Bundesrat ist einverstanden damit, die Klausel zu überarbeiten», sagt Maffezzoli, «aber er verlangt, dass sich der Tessiner Regierungsrat dazu äussert.» Dieser sei zuständig für die Beziehung Staat-Kirche.
Tessiner Regierungsrat muss Anfrage machen
Eine Anfrage von kath.ch beim Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) ergibt, dass es eine Anfrage seitens der Tessiner Regierung braucht, um in dieser Angelegenheit aktiv zu werden. Nur so könne es in Kontakt mit dem Heiligen Stuhl treten, mit dem Ziel, die Vereinbarung von 1968 zu ändern.
Der Tessiner Regierungsrat seinerseits hält fest, die römisch-katholische Kirche organisiere sich frei. Das habe er auch den Initianten des Appells im Juni 2023 geschrieben. «Von diesem Prinzip leitet der Regierungsrat die Kompetenz der kirchlichen Leitung ab, die Vorgaben für die Wahl des Bischofs von Lugano zu bestimmen.»
Der Regierungsrat habe schon immer darauf verzichtet, auf die Bischofsernennung Einfluss zu nehmen, lässt dessen Kommunikationsdienst mitteilen. Ebenso darauf, Änderungen der Normen voranzutreiben, ohne einen klar geäusserten Willen seitens der diözesanen Institutionen. «Der Regierungsrat überlässt dem Bistum den Entscheid», bestätigt Maffezzoli.
Hoffnung auf den Heiligen Stuhl
Das Bistum Lugano seinerseits hat bezüglich Vorgaben zur Bischofsernennung keine Kompetenz, da dieser in einem Staatsvertrag festgehalten ist. «Es verweist diesbezüglich auf den Heiligen Stuhl, über die Nuntiatur», sagt Maffezzoli.
Und der Heilige Stuhl? Eine Anfrage von kath.ch bei der Kommunikationsstelle im Vatikan bleibt unbeantwortet. «Der Heilige Stuhl hat die Absicht – im Einverständnis mit Bundesrat Cassis und dem Nuntius – die Klausel zu ändern, aber nicht bei vakantem Bischofsstuhl», sagt der Mitinitant. Das werde also erst nach der Ernennung des Bischofs von Lugano geschehen.
Die Appellanten hoffen also: Sobald der Bischof von Lugano ernannt ist, wird der Heilige Stuhl die Prozedur in die Wege leiten, um die Klausel der Tessiner Bürgerschaft für die späteren Bischofsernennungen zu streichen.
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