Kathedrale von Lugano
Schweiz

Wo bleibt die kanonische Voruntersuchung gegen Don L.?

Gegen den Tessiner Priester Don L. läuft ein staatliches Strafverfahren. Er ist des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und Erwachsenen angeklagt. Doch das Bistum Lugano hat noch keine kanonische Voruntersuchung gegen ihn angepackt.

Regula Pfeifer

Bischof Alain der Raemy hat noch keine Voruntersuchung zum Fall Don L. eingeleitet. Aber er hat sich zum Fall mit dem Vatikan ausgetauscht. Kurz nachdem der Priester von der Polizei verhaftet worden war, habe das Bistum Lugano eine Meldung ans Dikasterium für die Glaubenslehre gemacht, schreibt Bistumssprecher Luca Montagner auf Anfrage von kath.ch. Dies, weil es sich um mutmassliche Vergehen handle, für die dieses Dikasterium zuständig sei.

Weihbischof Alain de Raemy
Weihbischof Alain de Raemy

Auch der päpstliche Nuntius für die Schweiz und Liechtenstein, Martin Krebs, ist informiert worden, so Montagner. Laut dem päpstlichen Motu proprio «Vos estis lux mundi» zum Umgang mit Missbrauchsfällen von 2023 muss entweder das Dikasterium oder der Nuntius informiert werden, wobei letzterer die Angelegenheit an den Vatikan weiterleiten müsste.

Nächster Schritt: Auftrag zur Voruntersuchung?

In «Vos estis lux mundi» steht auch, dass das Dikasterium den Metropoliten beauftragen müsse, eine Voruntersuchung zum Fall einzuleiten. Da es in der Schweiz keinen Metropoliten gibt, also keinen Erzbischof, ginge der Auftrag wohl an den betreffenden Bischof oder seinen Vertreter.

Im Untersuchungsgefängnis La Farera in Lugano
Im Untersuchungsgefängnis La Farera in Lugano

Der Sprecher des Bistums Lugano teilt hingegen mit, dass nicht das Dikasterium die Voruntersuchung in Auftrag gebe. Vielmehr leite der Bischof des Ortes, an dem sich die Vorfälle ereignet haben sollen, diese eigenständig ein.

Bistum wartet erstinstanzliches Urteil ab

Als ersten Schritt habe de Raemy dem Priester Don L. ein Verbot der Ausübung aller Ämter auferlegt, so Montagner. «Die nächsten kirchenrechtlichen Schritte werden nach Abschluss des staatlichen Verfahrens vorgenommen, nach dem erstinstanzlichen Urteil.»

Auf die Frage, weshalb der Bischof nicht gleich nach der Verhaftung des Priesters mit der kanonischen Voruntersuchung angefangen habe, so wie das im erwähnten Motu proprio beschrieben sei, verweist der Bistumssprecher auf das «Vademecum» von 2022, einer Art Handbuch zur Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker.

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Darin heisse es, dass die Ergebnisse der staatlichen Untersuchung oder des Prozesses vor einem staatlichen Gericht von der Kirche übernommen werden könnten, was eine kanonische Voruntersuchung überflüssig machen würde.

Dikasterium befürwortet Abwarten

Auf dieses Vorgehen setzt auch das Bistum Lugano – mit dem Segen aus dem Vatikan. Das Dikasterium habe dem Apostolischen Administrator bestätigt, dass er im Fall Don L. das Ergebnis der staatlichen Ermittlungen zu Recht abwarte, lässt Montagner wissen. Schlussendlich werde aber das Dikasterium den Entscheid fällen und den Bischof informieren und Anweisungen für die Umsetzung geben.

Diese Pilgergruppe der Jugendpastoral des Bistums Lugano fuhr mit dem Priester per Velo durch Kroatien nach Medjugorje.
Diese Pilgergruppe der Jugendpastoral des Bistums Lugano fuhr mit dem Priester per Velo durch Kroatien nach Medjugorje.

Der Priester Don L. befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug und wird im Gefängnis La Stampa festgehalten. Am 7. August letzten Jahres war er verhaftetet worden. Ihm wurden sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit urteilsunfähigen oder widerstandsunfähigen Personen und sexuelle Handlungen mit Kindern und Pornografie vorgeworfen.


Kathedrale von Lugano | © Jacqueline Straub
31. März 2025 | 17:00
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