Beschwerde vor Bundesgericht: Ein Gericht soll Vorwurf gegen Abt klären
Der ehemalige Mönch des Klosters Engelberg Samuel C. geht vor das Bundesgericht. Laut seinem Rechtsberater will er erreichen, dass der Vorwurf der Nötigung gegen Abt Christian Meyer gerichtlich geklärt wird. Staatsanwaltschaft und Obergericht Obwalden hatten dies abgelehnt.
Regula Pfeifer
Der ehemalige Mönch des Klosters Engelberg, Samuel C. hat eine Beschwerde ans Bundesgericht in Lausanne formuliert. Diese wurde kath.ch zugestellt. Demnach soll das Bundesgericht über die «Nichtanhandnahme» in Sachen Nötigung urteilen. Samuel C. wirft dem Abt von Engelberg vor, ihn zum Rückzug von Anzeigen gegen zwei Mitbrüder genötigt zu haben.
Im Beschwerdeschreiben kritisiert sein Rechtsberater, Loris Fabrizio Mainardi, sein Mandant sei «grundlegender Parteirechte beraubt» worden. Jedermann habe das Recht, einen Straftatverdacht zur Anzeige zu bringen, von staatlicher Seite untersuchen zu lassen und gegebenenfalls Strafantrag zu stellen. Dieses Recht dürfe «weder durch Ordensregeln noch sonstige kirchenrechtliche Vorschriften beschnitten werden.»
Staatsanwaltschaft stellte Verfahren ein
Das Obergericht von Obwalden hat es am 20. Februar abgelehnt, auf den Vorwurf der Nötigung gegen den Engelberger Abt Christian Meyer einzugehen. Samuel C. * hatte im Februar vor einem Jahr Strafanzeige eingereicht.
Laut dem Gericht war der Vorwurf bereits mit einer Einstellungsverfügung vom 18. Januar 2022 vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dies am 22. Mai 2024 mit einer zweiten Nichtanhandnahmeverfügung.
In beiden Verfügungen ist fast identisch festgehalten, «dass die Aufforderung von Abt Christian an den Beschwerdeführer, den Strafantrag als Zeichen des guten Willens und als Zeichen der Verbundenheit mit der ganzen klösterlichen Gemeinschaft zurückzuziehen, als auch der Hinweis, nicht mit dem kanonischen Recht in Konflikt zu kommen, keine strafrechtlich relevanten Einflussnahmen darstellten».
Umstrittene Aussage
Das sieht der Rechtsberater von Samuel C., Loris Fabrizio Mainardi, anders. «Der Abt hat Samuel C. befohlen, diese Anzeigen zurückzuziehen», sagt er gegenüber kath.ch. Und gedroht, falls er dies nicht mache, bekäme er kirchenrechtliche Repressionen zu spüren. «Das erfüllt den Straftatbestand der Nötigung», so Mainardi.
Der Nötigungsvorwurf beruht auf einem Gespräch zwischen Abt Christian Meyer und Samuel C. am 20. November 2021 in der Abtei, dessen Protokoll kath.ch vorliegt. Darin heisst es, dass der Abt den Noch-Mönch Samuel C. auffordere, seine Anzeige gegen die beiden Mitbrüder zurückzuziehen. Diesen hatte er damals Verleumdung und üble Nachrede vorgeworfen.
Falls er der Aufforderung nicht folge, werde Canon 703 des Kirchenrechts angewendet, sagte der Abt laut Protokoll weiter. Demnach könne, falls dem Institut ein sehr schwerer Schaden drohe, ein Mitglied vom höheren Oberen unverzüglich aus der Ordensniederlassung ausgeschlossen werden, ein Entlassungsprozess eingeleitet und eine Meldung an den Apostolischen Stuhl gemacht werden.
«Es liegt keine rechtsgültige Verfügung in Sachen Abt Christian vor.»
Rechtsberater Loris Fabrizio Mainardi
Das jüngste Urteil des Obergerichts Obwalden akzeptiert Mainardi nicht: «Es liegt keine rechtsgültige Verfügung in Sachen Abt Christian vor», sagt er. Die Verfügung vom Januar 2022 habe die Anzeige gegen zwei Mitbrüder betroffen, nicht den Vorsteher des Klosters Engelberg.
Mit der darin angefügten Bemerkung, das Verhalten von Abt Christian stelle «keine strafrechtlich relevante Einflussnahme» dar, habe die Staatsanwaltschaft nur begründen wollen, dass sie den Rückzug der Anzeigen gegen die beiden Mitbrüder als gültig erachte, trotz Einflussnahme des Abtes, sagt Mainardi. Der Nötigungsvorwurf an den Abt als solcher sei nicht Teil der damaligen Anzeige gewesen.
«Das muss vom Bundesgericht nochmals angeschaut werden», so Mainardi. Das Bundesgericht müsse die Obwaldner Gerichte anweisen, den Vorwurf gegen den Abt genau zu klären.
Samuel C. trat im Juni 2024 offiziell aus dem Kloster aus, indem er seine Unterschrift unter das Austrittsindult setzte. Darin beklagte sich C. beim Papst auch über «das Mobbing und die unrechtmässige Entlassung aus dem Kloster».
Kloster Engelberg nimmt nicht Stellung
Das Kloster Engelberg und Abt Christian Meyer nehmen zum laufenden Verfahren nicht Stellung, wie deren Rechtsvertreter am Donnerstag gegenüber kath.ch sagt.
Aus dem Obergerichts-Beschluss vom 20. Februar 2025 ist nachzulesen, dass sich das Kloster – wie das Gericht – auf die Nichtannahmeverfügung vom Januar 2022 beruft. Die Sache sei abgeurteilt und entsprechend nicht an die Hand zu nehmen, wird das Kloster zitiert.
Zivilklage wegen Vorsorgeausfall
Mainardi versucht auch die finanzielle Seite von Samuel C.’s Klosteraustritt zu verhandeln. Dafür hat er einen Vorsorgeausfall von 326’347 Franken errechnet, bestehend aus den Vorsorgelücken von AHV und BVG, welche für Samuel C. seit seinem Klostereintritt in Engelberg entstanden sind. Da es zu keiner aussergerichtlichen Einigung kam, reichte Samuel C. Zivilklage ein. Diese ist zur Zeit vor dem Obwaldner Obergericht hängig.
*Der Name des ehemaligen Benediktiners ist der Redaktion bekannt.
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