«Nihil obstat»: Nationales kirchliches Strafgericht auf der Zielgeraden
Das geplante nationale kirchliche Strafgericht für Missbrauchsfälle in der Schweiz ist einen Schritt weiter. Das «Nihil obstat» aus Rom sei da, heisst es seitens der Schweizer Bischofskonferenz.
Das nationale kirchliche Strafgericht ist eine der geplanten Massnahmen gegen Missbrauch in der katholischen Kirche. Ein solches hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) nach Veröffentlichung der Pilotstudie zu sexuellen Missbräuchen im kirchlichen Umfeld im September 2023 in der Schweiz beschlossen.
Höchstes vatikanisches Gericht sagt zu
Nun ist das Projekt einen Schritt weiter. Wie es in der aktuellen Mitteilung der SBK heisst, hat die Apostolische Signatur das «Nihil obstat» zur Errichtung eines solchen Gerichtes erteilt. Damit hat das höchste vatikanische Gericht dem Vorgehen der Schweizer Kirche zugestimmt.
Laut Mitteilung bereitet derzeit eine Arbeitsgruppe aus erfahrenen Fachleuten und unter der Leitung von Bischof Joseph Maria Bonnemain das Errichtungsdekret beziehungsweise die Statuten des Gerichts vor.
Ursprünglich hiess es, das nationale kirchliche Strafgericht sollte bereits Ende 2024 stehen. (rp)
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